Umsatzsteuer

  • Hallo,
    2008 habe ich Umsatzsteuer bezahlt, da lief es so, dass ich alle 3 Monate eine Steuererklärung abgegeben habe und damit wurden die Umsatzsteuern festgelegt.
    2009 ruhte die freiberufliche Tätigkeit.
    Jetzt habe ich dieses Jahr wieder einen Job angenommen, würde aber ungern wieder Umsatzsteuern zahlen, weil es nicht viel sein wird in der Nebentätigkeit, die ich dazu verdiene.
    Ich habe ein jährliches Bruttoeinkommen von rund 8400€ durch nichtselbständige Arbeit. Die Nullsteuerzohne geht ja bis 8004€. Da bin ich theoretisch drüber, auf den Gehaltsabrechnungen tauchen aber keine Steuern auf. Werden vom Bruttoeinkommen die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, um die Steuerzohne zu berechnen?
    wenn ja, wäre ich bei einem steuerpflichtigem Einkommen von 6600€, macht also noch rund 1400€ die ich steuerfrei dazu verdienen könnte.
    Das Einkommen aus der Nebentätigkeit jetzt beträgt 1500€.
    Werden Sozialleistungen auch mit eingerechnet?


    Wie mache ich das jetzt geschickt?
    Melde ich mich beim Finanzamt, lasse die Umsatzsteuer berechnen und kriege dann am Jahresende den Rest zurück? Melde ich mich nicht, mache am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung und zahle nach?
    Hat jemand vielleicht eine Idee?


    Edit: Vorsteuer/Umsatzsteuer, ... erste ausfallerscheinungen?

    2 Mal editiert, zuletzt von paulaken ()

  • Du wirfst garantiert Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.


    Die beiden Steuern haben absolut gar nichts miteinander zu tun.


    Umsatzsteuer ist nichts anderes als Mehrwertsteuer.
    Und die ist ein durchlaufender Posten, sie "kostet" den Unternehmer nichts.
    In der Regel ist Dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig wenn Du mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machst.


    Aber wie gesagt, ich vermute schwer dass Du gar keine Umsatzsteuer meinst.

  • ich zahle, durch meinen hauptjob, nichtselbständige tätigkeit, lohnsteuer. da mein einkommen zu niedrig ist, zahle ich momentan 0€ lohnsteuer.
    durch die nebentätigkeit erhöht sich ja mein steuerpflichtiges einkommen.


    ich vermute, dass ich gerade sehr knapp unter der grenze liege und durch die nebentätigkeit einkommenssteuerpflichtig bin. da die nebentätigkeit freiberuflich ist, gelte ich steuerlich als kleinunternehmer (oder?).
    aber auch kleinunternehmen richten doch steuern ab, wenn gehalt + nebentätigkeit zu viel werden.


    dafür habe ich jetzt zwei möglichkeiten: monatlich oder jährlich.
    die überlegung ist, wie es jetzt am geschicktesten ist.


    zahlen sind ja da:
    einkommen brutto 2010: rund 8400
    einkommen ohne sozialabgaben: 6600
    nebenerwerb: 1500 (einmalig, eventuell mehr)
    bab: ist noch nicht raus ob und wieviel


    und ja, ich habe keine ahnung von steuern. 2008 hat sich da ein verein zur existenzgründung drum gekümmert. der ist aber 600km entfernt.


    ich muss das einkommen angeben, logisch
    1. über die einkommenssteuererklärung für 2010 und nachzahlen
    2. jetzt sofort per 3 monatlicher zahlung (dachte, das wäre die umsatzsteuer?)


    jetzt ersichtlicher, was ich meine?

  • 2. jetzt sofort per 3 monatlicher zahlung (dachte, das wäre die umsatzsteuer?)


    Nee, das ist ziemlich sicher die Einkommensteuer Vorauszahlung für Deine selbständige Arbeit.


    Du wirst nicht drum herum kommen mal jemanden darüber gucken zu lassen der vom Fach ist.

  • Zuerst mal die Frage ob Du nach §19 Kleinunternehmer bist?


    Wenn ja dann hast Du dann zahlst Du keine Umsatzsteuer wenn dein Umsatz im Vorangegangenen Jahr 17.500€ nicht überschritten hat und dieses Jahr 50000€ nicht überschreitet.
    Hier darfst Du auf Rechnungen aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
    Solltest DU nicht §19 genommen haben dann musst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
    Ruf am besten beim Finanzamt an oder schaue Deine Unterlagen durch.
    Da DU aber scheinbar Umsatzsteuervorauszahlung gemacht hast dann hast Du §19 UstG. nicht genommen und bist davon nicht befreit.
    Hier hast Du ja auch noch andere Dinge abzuleisten wie z.B. Gewinn-Verlustrechnung etc.
    In diesem Fall ist es besser sich an einen Steuerberater zu wenden.
    Dieser ist dann auch absetzbar.

  • ich muss das einkommen angeben, logisch
    1. über die einkommenssteuererklärung für 2010 und nachzahlen
    2. jetzt sofort per 3 monatlicher zahlung (dachte, das wäre die umsatzsteuer?)


    Schau mal nach. Du wirst doch irgendwas schriftliches haben?
    Umsatzsteuer hab ich damals auch vierteljährlich gezahlt, aber die war auch ausdrücklich also solche benannt.

  • ich laufe definitiv als kleinunternehmen nach §19.
    erste jahr (2008): unter 10.000
    zweite jahr (2009): 0
    dritte Jahr (2010) werden auch wieder unter 50.000 sein, wenn überhaupt, dann 5.000


    ich habe gerade in die alten unterlagen geschaut, da heißt es einkommenssteuervorauszahlung und nach §19USTG
    Also wurde ich 2008 als Kleinunternehmer geführt. 2009 habe ich angegeben, dass die freiberufliche Tätigkeit ruht und die Gewinn/Verlust-Rechnung war leer. für 2010 wurde ich noch nicht gefragt.
    Umsatzsteuer habe ich wirklich nicht bezahlt, nur Einkommenssteuervorauszahlungen.


    Die Rechnung jetzt ist noch nicht geschrieben, gibt nur einen Vertrag über Leistung und Bezahlung.


    Laufe ich automatisch als Kleinunternehmer weiter?

  • Paulaken, wenn du in 2008 unter 10.000 Euro verdient hast UND laut §19 Kleinunternehmer bist, kannst du in dem Jahr kein Umsatzsteuer bezahlt haben.
    Es ist in dem Fall überhaupt kein Umsatzsteuer fällig. Erst ab 17.500 Euro im Jahr.

  • Du bist noch immer nach §19.
    Umsatzsteuer ist nie fällig denn das steht ja auch nicht in der Rechnung.
    Durch die Erklärung bist Du auch 5 Jahre gebunden. (Gibt Vorausetzungen um rauszukommen)
    Ließ Dir §19 mal durch.


    Nicht ab 17.500. Er darf im Jahr 50000€ haben wenn im Vorjahr nicht über 17.500€.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hallo!
    Ich würde mir an deiner Stelle um etwas Licht ins Dunkel zu bringen einen Steuerberater suchen, der da mal drauf schaut. Mal alles ordnen und ausführlich das Grundlegende erklären lassen - damit du einen Überblick hast, an dem du anknüpfen kannst. Hilfreich ist auf Dauer für dich, wenn du deine Steuerabrechnungen selbst machen möchtest, vielleicht eine Weiterbildung. Die IHK kann dir hier bei der Suche weiterhelfen.


    Liebe Grüße Herzblume