Hi,
ne, seh ich anders. Solange Kinder noch so klein sind und sich (noch) nicht alleine beschäftigen können, muss das betreuende Elternteil seinen A..... hochkriegen.
auch wenn du´s anders sieht, ist´s egal, solange dem Kind nix passiert, muß auch der UmgangsET nicht den A... nach deinem Gutdünken, hochkriegen :frag
Wie zozzy schreibt, einem tut das Kind leid, aber darüber mußt du wegsehen können,
UND irgendwann wird das Kind dem KV schon die Meinung sagen.
Gruß
babbedeckel