An alle Hartz4-Empfänger - MUSS ich UHV beantragen obwohl KV und ich uns die Betreuung teilen???

  • Hallo ihr Lieben,
    hab mal wieder ne Frage. Ne Freundin macht mich grad total verrückt. Einige von euch wissen ja, das der KV und ich uns die Betreuung teilen, er ist momentan ca 3 Tage bei ihm dann wieder 3 Tage hier. Deswegen habe ich keinen UHV beantragt, da ich mir denke cih bekomme keinen, wenn wir uns den Umgang teilen.
    Jetzt meint eine Freundin von mir, ich muß das beantragen, da erstens die Arge das möchte und zweitens mir Geld flöten geht!!
    Stimmt das, das die Arge das einfordert? Und muß ich das beantragen - auch mit dem Risiko das es dann wieder Krieg gibt mit dem KV? Es läuft gut mit dem Umgang, wir streiten nicht mehr und sind uns was den Kleinen angeht eigentlich einig.
    Was soll ich denn jetzt tun?
    Muß cih eine Beistandschaft einrichten weil ich sonst später nix in der Hand habe wie sie sagt?
    Oder kann ich es acuh erstmal so laufen lassen?
    Muß dazu sagen er ist auch Hartz4-Empfänger - kann also keinen Unterhalt zahlen.
    Könnt ihr mir helfen?
    Lg,sabine

  • Also wie das ist wenn ihr euch den Umgang teilt weiss ich nicht.


    Bei mir war es so, das ich das beantragen MUSSTE, sonst wird es vom Harzt4 abgezogen, und somit fehlte dann ja der Satz in höhe des UHV.


    Du hast bei Hartz4 ja auch einen Zuschlag wenn du Alleinerziehend bist, da würde ich mal fragen wie das ist! Wo ist er den gemeldet??? Weil der Elternteil bekommt dann eben diesen Mehrbedarf, ob das dann auch noch gilt wenn ihr beide den Umgang bei 50/50 habt weiss ich leider nicht.


    Ich würde mich von deiner Freundin aber nicht verrückt machen lassen, weil der SB von der ARGE kommt auf dich zu wenn er den UHV will, dann kannst du das auch noch erklären und eventuell eben schrifftlich machen. Dazu wäre das JA ganz gut, das ihr das einfach schriftlich mit denen aushandelt sozusagen.


    Eine Beistandschaft ist meines erachtens nur nötig, wenn man mit dem KV nicht normal reden kann und immer in Streit ausartet, dann regelt eben die Beistandschaft alles mit dem Vater! Also du würdest dann da bescheid sagen, so und so........... und die würden dann mit dem KV reden und umgekehrt eben auch. Da ihr aber gut miteinander auskommt, ist es meines Erachtens nicht nötig das ihr eine Beistandschaft einrichtet.


    LG

  • Hallo Sabine,



    Deine Freundin ist im Unrecht. Da Ihr ein Wechselmodell lebt heben sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig auf im Übrigen hätte Dich die ARGE bereits dazu aufgefordert UHV zu beantragen wenn sie meinen er stünde Dir zu, denn mit Beantragung von ALGII gehen auch Dein bzw. die Unterhaltsansprüche des Kindes auf die ARGE über.



    So sind zumindest meine Info's, man berichtige mich wenn ich falsch liege.



    LG Krüml

  • Und muß ich das beantragen - auch mit dem Risiko das es dann wieder Krieg gibt mit dem KV?


    Generell: ja. Unterhalt - auch UV - hat Vorrang vor ALG II. Frage ist natürlich, ob dir bei dem Wechselmodell UV gewährt wird, denn beim Wechselmodell wie ihr es habt ist der Vater ja so oder so nicht Barunterhaltspflichtig.


    Muß dazu sagen er ist auch Hartz4-Empfänger - kann also keinen Unterhalt zahlen.


    Selbst ohne Wechselmodell: wenn du UV für euer Kind beantragst, und der KV ist nciht leistungsfähig ( wie hier ), dann hat das für ihn keine Konsequenzen, es laufen keine Schulden auf. (Nur, wenn er zahlen könnte, es aber nicht tut). Damit könntest du ihn dann beruhigen, sofern es tatsächlich soweit kommen sollte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...



  • Also gemeldet ist er bei mir, bei seinem Vater allerdings noch als zweiter Wohnsitz, weil das unsere alte gemeinsame Wohnung war. AE-zuschlag bekomm ich hälftig, die andere Hälfte bekommt der KV.
    Ok dann bin ich beruhigt das ich erstmal abwarten kann. Will ja keinen Krieg provozieren. Muß dazu sagen das besagte Freundin sehr große Probleme mit ihrem KV hat und wohl deshalb so reagiert - bei ihm half nur noch eine Beistandschaft.
    Im Moment wird mir jedenfalls von Hartz4 ncoh kein UHV abgezogen......

  • ok danke..hihi :D sie sagte zwar noch mir geht geld flöten aber ich will ja auch net ewig auf hartz4 angewiesen sein....hoffe ja auf arbeit in den nächsten monaten....;)


    dir würde "Geld flöten gehen", wenn du das Kind komplett bei dir hättest, daher Anspruch auf UV, und es DANN nicht beantragst. Dann würde dir die ARGE das Geld abziehen. (also anrechnen, als ob du UV bekommen würdest). Dem ist aber hier nicht so. Ist ja lieb von ihr gemeint, aber ihre Lage ist eine ganz ganz andere als deine. durch das Wechselmodell hat das Kind ja keinen anspruch auf Unterhalt, weil Papa seinen Pflichten in allem nachkommt... also Betreuung, Versorgung usw.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • dir würde "Geld flöten gehen", wenn du das Kind komplett bei dir hättest, daher Anspruch auf UV, und es DANN nicht beantragst. Dann würde dir die ARGE das Geld abziehen. (also anrechnen, als ob du UV bekommen würdest). Dem ist aber hier nicht so. Ist ja lieb von ihr gemeint, aber ihre Lage ist eine ganz ganz andere als deine. durch das Wechselmodell hat das Kind ja keinen anspruch auf Unterhalt, weil Papa seinen Pflichten in allem nachkommt... also Betreuung, Versorgung usw.




    jepp das ist auch meine meinung..sie versteht es aber leider nicht so ganz, weil sie nur ihre seite sieht mit ihren problemen mit dem KV. und weil es ja zwischen meinem KV und mir am anfang der trennung auch probleme gab, die wir aber geklärt haben...
    naja...dann mach ich also alles richtig,hihi. das ist schön zu wissen! :)
    danke euch wieder mal!! :D:thanks:

  • Eigentlich müsste die ARGE Dich auffordern, den Unterhalt vom KV einzufordern, ersatzweise UVG zu beantragen. Die Arge macht es noch nicht, vermutlich kannst Du das aussitzen. Ob die ARGE irgendwann sagen kann: Rückforderung!, entzieht sich meiner Kenntnis...


    Das "Wechselmodell" als solches hat in D keine Rechtsgrundlage. Lebt das Kind bei Dir, ist gemeldet und Du beziehst Kindergeld, dann kannst Du auch den vollen Unterhalt einfordern - und halt eben UVG.
    In der Sache ist das jetzt ein Tipp, der die Allgemeinheit kostet, Euch aber in hoffentlich naher Zukunft besser stellt: Sobald Du aus Hartz IV raus bist (und der Vater noch bezieht), kannst Du UVG beantragen. Der Vater wird angefragt, legt seine Einkünfte offen, erweist sich als nicht leistungsfähig - und das JA übernimmt den Unterhaltsvorschuss. Für das Kind bleiben dann 150 Euronen im Monat mehr. Theoretisch könnt Ihr das auch im umgekehrten Fall machen ... Aufrechnen müsstet Ihr das gegen den (hälftigen) AE-Zuschlag


    Dass Unterhaltszahlungen laufen werden, wenn Ihr in Lohn und Brot steht, sollte selbstverständlich sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.