Ruhen des Sorgerechts

  • Hallo Zusammen,


    hat jemand von Euch schonmal einen "Antrag auf Ruhen des Sorgerechts väterlichseits bzw. mütterlichseits" gestellt und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?


    Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Jahren, aber vor allem auch der letzten Monate möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen und hatte heute ein diesbezügliches Beratungsgespräch beim Jugendamt.


    Die Mitarbeiterin erzählte mir, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
    a) der "klassische" Weg per Gerichtsverhandlung, Vorteil: man erhält ggfs. das alleinige Sorgerecht für immer, Nachteil: bis das Gericht ein Urteil fällt, kann es sehr lange dauern, hohe Kosten
    b) ich beantrage das Ruhen des Sorgerechts väterlichseits. Hierzu muss ich zu der Annahmestelle bei Gericht, die Situation schildern und eine eidesstattliche Erklärung, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht, abgeben, Vorteil: wesentlich schnellere Entscheidung, geringere Kosten, Nachteil: man erhält das alleinige Sorgerecht nicht für immer; der andere Elternteil hat die Möglichkeit, das Sorgerecht wieder zu bekommen.

    Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden und würde gerne wissen, wie das bei Euch gelaufen ist.


    Viele Grüße


    Nele

  • § 1674 BGB besagt das.


    Du müstest schon die Gründe dafür bekannt geben denn so einfach ist das auch nicht.

  • Grinsekatze
    ich versteh Dich jetzt so, dass dann ein Vormund das väterliche Sorgerecht übernimmt? Ich habe die Mitarbeiterin so verstanden, dass es meinem Ex-Mann aberkannt und mir damit dann das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird. Von einem Vormund hat sie nichts erzählt.


    @vatertochterduo
    das ist klar und auch absolut verständlich, dass der Antrag begründet werden muss.

  • :winken: Huhu,...!!!


    Also von dem dass das Sorgerecht ruhen kann, habe ich noch nie etwas gehört!!! :hae:


    Kann das mal jemand genauer erläutern,..
    jemand der sich damit auskennt,..!! :Hm


    So einfach stell ich mir das gar nicht vor,.. :kopf
    § 1674BGB habe ich gelesen,..!!


    Wäre das auch anwendbar, wenn der KV z.B. ins Gefängnis geht???
    Kann er ja im gewissen Sinn auch nicht das Sorgerecht ausüben!!!


    ?(?(?(?(

  • Bei mir ist am 16.02 die Anhörung am Gericht.
    Ich hatte alleiniges Sorgerecht beantragt, dass Jugendamt hat dies auch befürwortet, aber das Gericht hat angeregt die elterliche Sorge erstmal nur
    zu "nehmen".


    Hab abgelehnt, bin also bei der beantragung des alleinigen Sorgerechts geblieben.


    Eins von beidem bekomme ich ja ohnehin, also dacht ich mir wenn das Jugendamt es befürwortet bleibste auch erstmal dabei.


    Grund, Mutter unbekannt verzogen, aber auch keinerlei Interesse oder Kontakt zum Kind seit der Geburt.


    Bin mal gespannt wie das Gericht letzlich entscheidet. Elterliche Ruhe würde natürlich ausreichen, einfach nur um als Entscheidungsträger für das Kind
    handlungsfähig zu sein.


    KiGa, Sparbuch... nicht so einfach wenn der andere Elternteil unauffindbar ist.


    Zu der Dauer... es hat jetzt etwa 6 Monate gedauert seit beantragung beim Gericht bis hin zur anhörung, aber auch weil ich im letzten schreiben anfang Januar gebeten habe
    es etwas schneller zu Entscheiden da mein Sohn ja nicht jünger wird.

    Auch das glücklichste Leben ist nicht ohne ein gewisses Maß an Dunkelheit denkbar; und das Wort "Glück" würde seine Bedeutung verlieren, hätte es nicht seinen Widerpart in der Traurigkeit.