Hallo Zusammen,
hat jemand von Euch schonmal einen "Antrag auf Ruhen des Sorgerechts väterlichseits bzw. mütterlichseits" gestellt und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?
Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Jahren, aber vor allem auch der letzten Monate möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen und hatte heute ein diesbezügliches Beratungsgespräch beim Jugendamt.
Die Mitarbeiterin erzählte mir, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
a) der "klassische" Weg per Gerichtsverhandlung, Vorteil: man erhält ggfs. das alleinige Sorgerecht für immer, Nachteil: bis das Gericht ein Urteil fällt, kann es sehr lange dauern, hohe Kosten
b) ich beantrage das Ruhen des Sorgerechts väterlichseits. Hierzu muss ich zu der Annahmestelle bei Gericht, die Situation schildern und eine eidesstattliche Erklärung, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht, abgeben, Vorteil: wesentlich schnellere Entscheidung, geringere Kosten, Nachteil: man erhält das alleinige Sorgerecht nicht für immer; der andere Elternteil hat die Möglichkeit, das Sorgerecht wieder zu bekommen.
Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden und würde gerne wissen, wie das bei Euch gelaufen ist.
Viele Grüße
Nele