Auslandsurlaub mit Umgangselternteil

  • Hallo zusammen :)


    Also, folgendes: Die KM will im Sommer mit dem Kleinen (2 1/2), der bei KV lebt, nach England in den Urlaub fliegen.


    Sie hat doppelte Staatsbürgerschaft, englisch und deutsch.


    Es besteht GSR, Lebensmittlpunkt bei KV.


    Meine Frage:


    Was muss man mitgeben an Dokumenten?


    Hat man eine handhabe um den Kleinen zurück zu holen, falls sie auf dumme Gedanken kommt?




    Die Befürchtung, sie könnte mit ihm drüben bleiben, ist nicht frei erfunden. Wenn der Kleine bei der Übergabe weint sagt sie zB "Der will halt in sein richtiges Zu Hause!" Oder "Der will bei seiner Mama sein!" :hm...
    Außerdem hat sie hier nur nen Telefonjob der ihr nicht gefällt und sie liebt England, hat schon öfter mal gesagt, sie würde gern dort leben...


    Alles was ich bisher auf der Homepage des Auswärtigen Amt gefunden habe ist: "Das Haager Übereinkommen zu Kindesentführungen (HKÜ), dem neben Deutschland achtzig weitere Staaten beigetreten sind, strebt eine zügige Rückführung entzogener Kinder an, ohne dies immer garantieren zu können."


    Wir werden uns dort und auf dem JA natürlich noch schlau machen, aber hat einer von euch damit evtl Erfahrungen?


    Wenn die Gefahr auszuschließen ist, wäre es ja schön für den Kleinen wenn er nen Englandurlaub machen könnte...


    Danke schonmal für eure Antworten :)