Wer kennt sich aus? KU

  • Hab da mal ne Frage:


    Ist nur so ein Gedanke. Wenn die Kinder in den Sommerferien 3 Wochen bei KV verbringen, wie sieht es dann mit den Unterhaltszahlungen aus? Kann der KV den Ku einfach um besagte 3 Wochen kürzen?


    Zur info: Im Moment lebe ich vom KU, Kindergeld und Wohngeld. TU will und hat er seit diesem Monat nicht bezahlt. Er weigert sich auch für die nächsten Monate zu zahlen Ich könne doch arbeiten gehen. WILL ich ja auch!!!


    Aber:


    Bin seit Dezember arbeitslos und bekomme kein Arbeitslosengeld da ich nur 4 1/2 Monate gearbeitet habe. (Sind seit Mai 09 getrennt und habe dann im August Arbeit bei einer Leihfirma gefunden. Der Job ist aber mangels Aufträge gekündigt worden :( )


    Schreibe mir die Finger wund mit Bewerbungen aber bekomme nur Absagen.


    Wenn ich also bis zum Sommer keine Arbeit finde bin ich doch auf den KU angewiesen, sonst kann ich meine Miete nicht zahlen.

  • Hallo Josie,


    den KU kann er dir nicht kürzen.


    Wegen dem TU würde ich ihn in Verzug setzen, aber ganz schnell und mich dann bei der zuständigen Arge informieren bzw. einen Antrag stellen und evtl. bestehende Ansprüche gegen den Ex an diese abtreten. Vorab magst du dich evtl. auch bei tacheles-sozialhilfe informieren.


    vg
    maschenka

  • Die Ferienzeit ist auch bereits in der DD-Tabelle berücksichtigt. I.R. geht ein Gericht von ca 72 Tagen im Jahr Umgang aus.
    Er kann nicht kürzen.

  • Hallo VaterTochterDuo, Hallo Josie,


    @ VTD: woher kommen die72 Tage?


    @ Josi: wie schon gesagt, KU kürzen ist nicht! Geht nur bei hälftiger Betreuung (übers Jahr gesehen)


    Geh' zur Arge!



    Viel Glück bei Deiner Suche!


    Lieben Gruß


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • :thanks: erst mal für eure Antworten.


    Im Moment ist das ja nur so eine Kopfspinnerei von mir. Aber mittlerweile kann ich mir so einiges vorstellen und mache mir deshalb auch schon mal Gedanken.


    Hab mit EXelchen schon so einiges durch :radab


    Zur ARGE brauch ich im Moment nicht. Hab so ziemlich genau den Satz zur Verfügung der mir auch von dort zustehen würde.
    Lohnt sich also nicht sich dort nackig zu machen. :lach


    PS.: Hoffe ja immer noch darauf endlich wieder Arbeit zu finden!!!
    (Hab aber leider das Gefühl das potenzielle Arbeitgeber nur lesen 3 Kinder --> nein Danke) :nawarte::amok::motz::nudelholz


    Aber Vielleicht habe ich ja mal Glück. Heute sind wieder 5 Bewerbungen raus. Kann ja eigentlich nur besser werden - schlimmer geht nimmer!

  • Hallo VTD,




    Zitat

    ...und 3 Wochen Ferien ...


    ist das nicht ein bischen wenig? Die Kinder haben doch ca. 12 Wochen Ferien.


    Fragende Grüße


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Na dann sind es eben mehr. Ist trotzdem in der DD eingerechnet.
    Manche sehen auch Ihr Kind/Kinder öfter als jedes 2. WE.

  • Vielleicht solltest du die 3 Kinder erst einmal nicht in der Bewerbung erwähnen. Wenn du im Bewerbungsgespräch überzeugen konntest, kannst du immer noch sagen, dass du 3 Kinder hast. Du musst dich nicht diskriminieren lassen, weil du familiären Anhang hast. Was auf Schwangere und deren Schweigerecht zutrifft, kann für Eltern mit Kindern nicht anders sein.