Frage wegen Jugenamt und Vaterschaft

  • Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich meinen Ex Freund betrogen und bin dadurch schwanger geworden. Mein Ex kann defenitiv nicht der Vater des Kindes sein, da er Potenzprobleme hat und dies auch der Grund war, weshalb ich fremdgegangen bin. Jetzt habe ich auch nach der Geburt noch bei meinem Freund gelebt, doch er kommt einfach mit der Situation nicht klar, dass es nicht sein leibliches Kind ist. Da ich jetzt zur ARGE muss, schicken die mich zum Jugendamt und dort habe ich nun den Vater als "unbekannt" angegeben und denen halt erzählt, dass ich damals fremdgegangen bin. Für die vom Jugendamt sieht das natürlich jetzt blöd aus, und ich weiß nicht, ob die mir das abnehmen, mein Ex möchte aber keinesfalls namentlich erwähnt werden. Wollen die denn den Namen von meinem Ex überhaupt haben oder muss er da überhaupt vorsprechen? Ich will ihn da ja auch nicht mir reinziehen, schließlich ist er ja nunmal nicht der Vater. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Achso, den anderen, mit dem ich fremdgegangen bin, kenne ich nicht, is auf ner Party passiert und ich habe ihn nicht wiedergesehen.

  • Na wenn er nicht der Vater ist dann musst Du ihn auch nicht angeben bzw. nennen und wenn Du es sicher weißt ist es auch verboten ihn als Vater anzugeben was Du ja sowieso nicht vor hast.
    Spielt keine Rolle ob das nun blöd aussieht oder nicht denn das musst Du mit Dir selbst ausmachen warum Du ein Kind von einem Unbekannten hast.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • was sollten sie mit dem Namen des EX? Das JA möchte den Namen des KV haben... denn der ist unterhaltspflichtig. Dein Ex ist nicht der Vater, also auch nicht interessant für das JA.


    Und einen Namen angeben kannst du nicht, denn den kennst du nicht. Und wie das aussieht ist egal. Sowas kennen die eh schon. Du bist nicht die erste, und du wirst auch nicth die letzte sein :)


    Du solltest natürlich trotzdem versuchen, da mehr drüber heraus zu finden, wer denn der Gute gewesen ist. Aber punkto dem JA hast du alles richtig gemacht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • hallo,


    :kopf auf ner party passiert???? und nicht verhütet????


    sorry, aber gestern war schonmal so ein thema, wo ein vater als "unbekannt" angegeben wurde....ich mein, kommst du dir da nicht ein bisserl blamiert vor?


    und warum die frage, ob du deinen ex als vater angeben sollst? er ist nicht der vater und soll auch nicht als solcher angegeben werden. damit mußt du jetzt alleine zurecht kommen und deinem kind irgendwann mal erklären, daß du den namen des papas nicht weißt, weil er/ sie auf einer party gezeugt wurde........ :rauchen


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • wie und warum es passiert ist, spielt ja in dem Fall überhaupt keine Rolle. Natürlich bin ich da nicht stolz drauf, aber ich kann es nunmal nicht ungeschehen machen. Ich hatte 2 Möglichkeiten. Entweder ich töte mein Kind, indem ich is abtreibe oder ich lass es ohne Vater aufwachsen. Da war mir die 2. Variante doch lieber. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich meinen Ex als Vater angeben will, das hast du falsch verstanden Es geht darum, dass ich mit meinem Sohn bei meinem Ex gelebt habe und da ausgezogen bin, weil wir uns getrennt haben und ich nicht weiß, ob mir das JA abnimmt, dass ich tatsächlich fremdgegangen bin und er nicht der Vater ist.

  • Naja,blöde Situation.


    Dein Ex wird nicht in die Verantwortung genommen wenn er nicht der Vater ist.


    Aber Du solltest Dich darum kümmern irgendwie rauszubekommen, wer der Vater ist. könnte schwierig werden. Aber für Dein Kind,
    es wird fragen.


    Diese ONS werde ich wohl nie verstehen. :kopf


    Wünsch Dir alles Gute und viel Kraft.


    Lieben Gruß


    Carina

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Klar nimmt dir das Jgendamt "unbekannt" ab - aber es wird immer wieder zu Nachfragen kommen (Unterhaltspflicht) - wenn du staatliche Leistungen beziehst.
    Dein Ex hat damit gar nichts am Hut, du hättest ja auch mit 10 Männern in einer EG leben können.

  • na klar is es blöd gelaufen und ich möchte ja auch, dass mein Kind seinen leiblichen Vater irgendwann kennenlernt. Aber solange ist halt mein Ex sein "Papa" bis er alt genug ist, und ich es ihm erklären kann. Normalerweise würde man ja jetzt sagen, ich wünschte ich könnte es ungeschehen machen, aber das möcht ich gar nicht, denn ich bin froh, dass ich meinen Sohn habe, auch wenn die ganze Situation ein bisschen verzwickt ist.

  • hmmm, Du möchtest das Dein ex der Papa von dem Kleinen ist, abr eigentlcih weist Du das er es nicht ist und willst ihn deshalb nicht angeben.


    Klingt flasch, tut mir leid.


    Meine Kids haben zu meinem Ex Mann auch Papa gesagt, es ist nicht der leibliche, aber sie wusten das es nicht ihr richtiger/leiblicher Papa ist. Das ist für ein Kind sehr wichtig zu wissen wer seine Eltern sind.


    Kinder können in loch fallen wenn sie herausbekommen das Eltern sie in Ihrer Herkunft angelogen haben.

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • 1. wenn du mit deinem ex sex hattest, kommt er genauso in frage und muss angegeben werden
    2. vorname vom ons sollte man ja wissen, vielleicht auch job etc -> schnellstmöglich suchen und angeben



    3. das kind in dem bewußtsein aufwachsen lassen, wer der vater ist. kinder verzeihen nicht, wenn sie jahrelang belogen werden. papa ist einfach der, der genetisch beteiligt ist, alles andere sind väterliche freunde, aber keine papas

  • 1. wenn du mit deinem ex sex hattest, kommt er genauso in frage und muss angegeben werden


    wurde von der TE bereits ausgeschlossen aufgrund von Potenzproblemen... ;) Ergo: wohl kein Sex, also auch keine Notwendigkeit, ihn beim JA als möglichen KV anzugeben.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • potenzprobleme heißt aber nicht komplette enthaltsamkeit ;)
    ist zwar eher selten, aber auch beim petting kann man schwanger werden, habe ich zumindest so in der bravo gelesen ;)
    deswegen habe ich es erwähnt

  • Es geht darum, dass ich mit meinem Sohn bei meinem Ex gelebt habe und da ausgezogen bin, weil wir uns getrennt haben und ich nicht weiß, ob mir das JA abnimmt, dass ich tatsächlich fremdgegangen bin und er nicht der Vater ist.


    Kein Problem.


    Du bist verpflichtet, alle Männer zu nennen,. mit denen Du im fragliche Zeitraum Verkehr hattest.


    Dein Ex-Freund ist einer davon. Sie werden ihn also zum Test bitten und Dir damit bei der Beweisführung helfen.


    ONS in der Disse ist halt ein bisschen abgedroschen - und wird recht oft herangezogen. Da musst Du Dich über Misstrauen nicht wundern. ;)

  • es hat kein Verkehr oder sonst was in der Art stattgefunden, sonst hätt ich nicht geschrieben, dass ich mir sicher bin. Und ich habe doch gesagt, dass ich sobald mein Sohn älter ist, ich das mit ihm kläre, er ist nich mal ein Jahr alt, wie soll ich ihm denn das bitte jetzt beibringen??

  • und auf die Suche des richtigen Vaters werde ich mich natürlich begeben. Hab ich auch nicht gesagt, dass ich das nicht mache. Es geht mir im Moment nur um JETZT. Dass mein Ex einfach nicht damit auch noch belastet wird.

  • Du könntest diesen Mann beim Namen nennen! So wie du ihn auch ansprichst... :rolleyes2:
    Ihn "Papa" zu nennen ist doch völliger Blödsinn!

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • und auf die Suche des richtigen Vaters werde ich mich natürlich begeben. Hab ich auch nicht gesagt, dass ich das nicht mache. Es geht mir im Moment nur um JETZT. Dass mein Ex einfach nicht damit auch noch belastet wird.


    Das Argument kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Wenn ich mich richtig erinnere, soll das Kind genau den Ex vorerst als Papa sehen dürfen, den man aber mit dem Kind nicht belasten darf?


    Ich sehe nicht, was so belastend an einem Vaterschaftstest sein soll?