Steuererklärung Elster für 2009 - Fehlermeldung ???

  • Vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich hab das neue Elster downgeloadet für 2009 und auch schon Hauptverdruckt, Kind und N ausgefüllt und bekomme immer wieder eine rote Fehlermeldung die aber leider nicht direkt auf eine Zeile verweißt - ich ahb jetzt auch schon alles durchgeschaut und finde einfach nicht den Punkt wo ich noch etwas eintragen muss, da steht

    Fehlermeldung ERiC: Für die Ermittlung der Höhe derabzugsfähigen Versorgungsaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggfl. erhaltenen Zuschüssen/Beiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung erforderlich.

    ???


    Ich hab nur Pendlerpauschale, Riester, Steuerklasse II (unverheiratet).
    Muss ich UVG irgendwo angeben ?

  • Mhhh, aber die stehen ja auch nicht auf der "Lohnsteuerkarte" und ich finde auch nichts wo ich die eintragen könnte - das Cusor geht immer wieder auf Seite 1 Hauptvordruck.
    Und zeigt nirgends ein rotes Fehlerfeld an ??? :-(
    Man, fast fertig - ich mag nicht mehr...

  • Deshalb mag ich diese Elsterformulare nicht.


    Wenn Du eine Versicherun abschreiben möchtest musst Du angeben ob Du nicht zuschüsse bekommen hast.
    Wo das in Elster ist weiß ich nicht.
    ICh empfehle dir ein Steuerprogramm wie z.B. den Testsieger Steuer-Spar-Erklärung 2010

  • Unterhalt ist nur dann als Einkommen soweit sie der Leistende als Sonderausgaben geltend macht.
    UV nach UVG ist kein Einkommen.

  • Hallo,


    ich denke, dass es um ein kleines Kästchen geht, in das entweder die 1 oder die 2 muß?


    Es müßte die Kennziffer 49 für Steuerpflichtigen und 50 für Ehegatten sein.


    Da müßtest Du für Dich die 1 eintragen, weil du Zuschüsse zu der Krankenkasse bekommst.
    Die 2 wär für die, die sich selbst versichern und keinen Zuschuß bekommen.


    Ich habe jeden Tag mit den Dingern zu tun und empfehle eigentlich "heimlich" am besten die Forumlare zu verwenden, weil es für Leute, die keine Ahnung vom Steuerrecht haben absolut kompliziert klingt.


    Wenn Du noch Fragen hast, kann ich gerne versuchen, Dir weiterzuhelfen.


    LG

  • Aber die Steuerberechnung konnte immer noch nicht durchgeführt werden ich soll das Kindschaftsverhältnis (leiblich, andere Person Vater) und die Dauer Kindergeld (01012009-311220099 überprüfen - ich werd noch wahnsinnig.


    Bei dem Kindschaftsverhältnis geht es auch nur darum, dass Du angeben mußt, ob es ein leibliches Kind ist oder nicht.
    Dann gibt es noch die Kennziffer "andere Personen", in dem Fall der Vater. Da muß das Datum 01.01-31.12. rein. Das wird gefragt, weil das Kindschaftsverhältnis z.B. durch Tod enden könnte und Du somit den vollen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hättest.
    Bei dem gezahlten Kindergeld darfst du also auch nur die Hälfe eingeben (wieviel ist es in 2009 164 Euro?), dann wären es also 82 x 12 Monate


    Und wenn Du Steuerklasse zwei hast, mußt Du beachten, dass Du den Alleinerziehenden-Freibetrag beantragst, sonst kommt es zu einer Nachzahlung.

  • Wie? Du empfiehlst die Elsterformulare statt einem Steuerprogramm?
    Dem muss ich widersprechen.

  • Nein, ich empfehle die Papiervordrucke anstatt Elster-Formulare!!


    Aber Pssst, ich dürfte das jetzt nicht so direkt sagen :tuschel:lach


    Vor allem haben die armen Finanzbeamten auch mit den Dingern zu kämpfen! :hä:lach

  • Mit dem Papier hatte ich auch nie diese Probeleme :-) Da kamen keine Fehlermeldungen - notfalls hat der liebe Beamter direkt korregiert.
    Das schöne an Elster ist die Berechnung.
    Das mit dem Kindergeld könnte der Harken sein - probiere ich heute Abend aus.


    Sonst habe ich nur bei sonstigen Personen den Papa mit Adresse und Geb.-Datum von 01.01.2009 bis 31.12.2009 eingetragen.
    Wo muss das andere Häckchen hin ?

  • Danke, 50 % Kindergeld und der Fehler ist weg - jetzt hoffe ich nur das alle Eingaben richtig sind


    - ich hab Steuerklasse II angegeben,
    - den Papa bei 10 als weitere Verwandte Person mit anderer Adresse und
    - bei 32 hab ich ein Kreuz gemacht - ich beantrage den vollen Freibetrag weil das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war.


    Entlastungsbetrag für alleinerziehende wird auf der Steuerberechnung mit 1199 € angezeigt.



    Ich hoffe das war alles - jetzt noch ein paar Versicherungen und Co. und das Ding kann in die Post und ich wieder ruhig schlafen.