betreuung im krankheitsfall

  • Hallo,


    ich wollte mal fragen, ob der Umgangselternteil auch mal zur Betreuung des Kindes im Krankheitsfall herangezogen werden kann. Also kann er sich auf das Kind auch mal krankschreiben lassen, damit die voll berufstätige Mutter entlastet wird bei sehr oft krankem Kind? zumal der Umgang für den späteren Nachmittag eh geplant war und zwei Tage für ihn Zeit waren, sich darauf einzurichten?


    Danke für Antworten
    LG
    Mag :thanks:

  • " Auf das Kind Krankschreiben " geht ja schon mal gar nicht..... Denn deshalbn bekommt ja der AE Elternteil bei dem das Kind lebt doppelt so viele Kind Krank Tage bezahlt wie die zusammenlebenden Eltern.....Besser gesagt : er hat im Regelfall das Anrecht auf genauso viele Tage wie sie sonst auch paare zusammen haben...

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  • " Auf das Kind Krankschreiben " geht ja schon mal gar nicht..... Denn deshalbn bekommt ja der AE Elternteil bei dem das Kind lebt doppelt so viele Kind Krank Tage bezahlt wie die zusammenlebenden Eltern.....Besser gesagt : er hat im Regelfall das Anrecht auf genauso viele Tage wie sie sonst auch paare zusammen haben...


    Das stimmt nicht. Ich bin verbeamtet und habe nur Anspruch auf 4 Tage Kind krank. Ich habe im letzten Jahr deshalb bereits zwei Wochen unbezahlten Sonderurlaub nehmen müssen.


    Solange wir geteiltes SR und ABR haben, denke ich schon, dass KV KM in solchen Fällen einmal unterstützen kann. Würde zumindest mal einen guten Willen zeigen.
    Ok, ich habe vier Jahre Negativerfahrung, keine Ahnung, weshalb ich dachte, es könnte sich mal geändert haben.


    Im Übrigen finde ich das statement:

    Zitat

    geht ja schon mal gar nicht.....

    ziemlich feindselig. Ich habe nur eine Frage gestellt, kein Grund, mich so anzufahren :kopf

  • Rede doch mit ihm, ob er bereit ist, wenn das Kind ein entsprechendes Attest vorlegt, und Du eine Bescheigung von Deinem AG, dass Dir nicht die doppelten Tage zustehen nicht bereit ist, dies zu übernehmen- nur welche KK einspringt, wenn das Kind privat versichert ist, wird schwierig-


    Wenn Dein Ex auch Beamter ist, kein Problem- ansonsten :frag weiss ich auch nicht weiter-


    solltest Du allerdings UoL beantragen müssen, dann würde ich, falls er Leistungsfähig ist versuchen, den Verdienstausfall (zumindest teilweise) bei ihm einzuklagen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zitat

    solltest Du allerdings UoL beantragen müssen

    Was ist das? :rotwerd


    Nein, er ist kein Beamter, er hätte übrigens den Tag sowieso frei gehabt, da er ja am Nachmittag den Umgang hatte. Der Umgangsbetreuer fand das auch erst eine gute Idee, meinte dann nach der Absage aber auch, es sei nicht die Aufgabe des KV´s das Kind im Krankheitsfall zu betreuen.


    Leider hat mein Ex dann die Absage auch sooooo lange herausgezögert, dass ich ein dickes Problem am Hals hatte (ich arbeite mit Studenten und hatte an dem Tag praktische Prüfungen abzunehmen).


    Mit dem Einklagen von Verdienstausfall ist es so eine Sache, ich habe noch eine Menge ausstehenden Kindesunterhalt (per Gerichtsbeschluss festgesetzt).


    Es wird bei uns eben nie Normalität einkehren. Ich sollte mich damit abfinden :flenn

  • Was ist das? :rotwerd


    UoL ist Urlaub ohne Lohn-


    wenn Du verbeamtet bist, dann hast Du die Möglichkeit, beim Leiter der Personalabteilung bzw. Deinem Disziplinarvorgesetzten verlängerten bezahlten Sonderurlaub zur Kinderbetreuung zu bekommen- ist allerdings eine "Kann" Entscheidung des Vorgesetzten (nicht des direkten, sondern des Personalvorgesetzten)-


    bei uns hat sogar mal ein Vater ein Jahr lang bezahlten Sonderurlaub bekommen, weil Frau und Sohn (wirklich schwer) erkrankt waren- wenn Du magst such ich gern die Paragraphen im Beamtenrecht dazu raus....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)