Welche Kurklinik?

  • NÖÖ in Wustrow hatten alle nur die drei Einzelgespräche... Kein Wunder wenn in eine Klinik die für 60 Mütter ausgelegt ist letztlich 90 gequetscht werden....


    Ich zb hatte gar keine Gespräche. Brauchte ich auch nicht wirklich... wollte mich zwar eintragen lassen - aber das habe ich sofort ad acta gelegt als ich hörte ( am Morgen des 2 Tages wo man sich in die Listen fürt die Einzelgespräche eintragen konnte ) daß eine der 2 Psychologinnen für mindestens 2 Wochen ausfällt.... Was dabei rauskommt wenn eine Fraufür 90 Patienten zuständig ist ... nööö darauf kann ich verzichten... In kleinen Kliniken sieht das schon anders aus... In der ersten Kur zb wollte ich erst gar keine Einzelgespräche... Es ergaben sich aber Probleme - und ich habe so nach der Hälfte der Kur um ein Gespräch gebeten... Obwohl der Psychologe von außerhalb kam und nciht fgest angestellt war hatte ich schon am nächsten Tag einen Termin bei ihm.... Und danach noch drei mal immer im Abstand von 2 Tagen... Ging einigen Mitkurenden auch so....


    Allerdings zahlt die KK wirklich in der Regel nur noch 3 Einzelgespräche....

  • Maschenka - Das was ich geschrieben habe gilt auch für Einrichtunge die einen generellen Versorgungs- Vertrag nach § 111 SGB haben.... Damit sind sie nämlich generell für Kuren bei den gesetzlicheh KK zugelassen.... Durch das Wirtschaflichkeitsgebot im neuen Gesundheitsstrukturgesetzt sind die Kk alle dazu übergegangen sich eigene Vertragskliniken zu suchen. da zahlen sie dann nur Pauschalbeträge für die ganze Kur.... Und daher wirds billiger. Und wenn keine medizinschen Gründe gegen das Vertragshaus sprechen ( zb eben die Indiaktionen nicht stímmmen ) dann kann die KK wirklich den Differenzbetrag zwischen ihrem Vertragshaus und einem Haus das nicth bei ihr unter Vertrag istz ( sondern vielleicht bei einer andern KK ) vom Patienten verlangen wenn er auf diesem haus bestehen sollte...


    Einen Vertrag nach § 111 müssen alle Häuser haben sonst zahlt die KK nicht einen einzigen Cent für die Kur,,,,

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  • Frag mal leiber erst mal welche Vertragskliniken Deine KK hat... denn hat die passenden Kliniken für deine Indikationen dann kannst Du nicht irgendwohin fahren ... Sondern die Vertragskliniken werden belegt.

    Diese Aussage stimmt so nicht. Die Krankenkassen dürfen eine Wunschklinik nur dann ablehnen wenn erhebliche Gründe dagegen sprechen. Das wird von den Krankenkassen gerne verschwiegen und es wird auch versucht dass Du in deren eigenen Kliniken musst. Ich selbst habe dies Ende 2009 erlebt und weiss nur zu gut dass dies ein Ammenmärchen ist, das von den Krankenkassen benutzt wird. Es herrscht sozusagen freie Klinikwahl, allerdings gibt es auf dem Anmeldebogen kein Feld dafür. Also muss man es explizit dick auf dem Antrag vermerken in welche Klink man möchte. Über diese Vorgehensweise informieren auch gute Beratungsstellen oder auch die Kliniken selbst.


    @ Katjes84
    Ich kann Dir nur raten Dir Kliniken entweder über Beratungstellen oder im Internet zu suchen und erstmal direkten Kontakt aufzunehmen. Für eine gute psychotherapeutische Kur bist Du allerdings in einer MuKi-Kur schlecht aufgehoben. Diese Angebote sind nicht ausreichend dort.

  • Meine Infos stammen aus einem Schreiben des MGW ! Die genaueren Hintergründe dafür habe ich im Post 22 benannt...... hat die KK ein geeignetes Haus unter Vertrag daß alle Anforderungen genauso erfüllt wie die Wunschklinik , und man besteht auf der Wunschklinik dann kann sie die Differenz von Wunschklinik zu Vertragsklink vom Patienten verlangen..... Das ist Fakt. Sie wird natürlich zustimmen das man ins Wunschhaus kann..... Aber da die Vertragshäuser immer billiger sind kann man auf ner Menge Kosten sitzenbleiben...... Sie muss bei gleicher Eignung und Leistung eben ncith das Wunschhaus zahlen... Begründet im Wirtschaftlichkeitsgebot der Gesundheitsstrukturreform.

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  • hat die KK ein geeignetes Haus unter Vertrag daß alle Anforderungen genauso erfüllt wie die Wunschklinik , und man besteht auf der Wunschklinik dann kann sie die Differenz von Wunschklinik zu Vertragsklink vom Patienten verlangen..... Das ist Fakt.

    Nein, das kann sie nicht. Es gilt das das Wunschhaus nur aus medizinischen Gründen abgelehnt werden kann. Nicht aus wirtschaftlichen. Diese Gründe werdem dem Patienten allerdings genannt. Sie würden aber vor keinem Gericht stand halten ! Ich weiss dies aus erster Quelle, ich arbeite bei einer Versicherung ! Man muss dies allerdings wissen und hartnäckig genug sein...erst dann hat man Erfolg !

  • Eben . und deshalb gilt da immer die Einschränkung: wennn die Vertragsklinik genau dasselbe bietet medizinisch und Angebotstechnisch. hatte ich schon mehrfach geschrieben..... Dann kann die KK sehr wohl wg dem Wirtschaftliichkeitsgebot eine eben nicht voll bezahlen.... Sie lehnt sie ja dann auch nicht ab. Sie sagt nur: wir haben eine Klinik die genau dasselbe behandelt, genau dieselben Anbgeobte etc hat - ... Und die ist wirtschaflticher : also wenn Du in die Wunschklinik willst ,dann zahlen wir das was uns unsere Klinik kostet , den Rest zahlst DU - wir können dasselbe bieten.


    Diese erst neue Regelung ist vom MGW ausdrücklich gerügt worden aber sie ist rechtens.


    Nachzulesen zb auch Hier


    Quelle : http://www.kurklinik-toelz.de/…/kur_wunsch_wahlrecht.htm


    Ich zitiere den wesentlichen Abshcnitt daraus: "Kollidieren die Wünsche des Berechtigten (Antragsteller einer stationären Reha-Maßnahme) nicht mit den Pflichten der Rehabilitationsträger aus den §§ 4 und 10 SGB 9 bzw. ihrem jeweiligen Leistungsrecht, muss den Wünschen Rechnung getragen werden- soweit wegen der damit verbundenen Mehrkosten nicht gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung verstoßen wird. Leistungen dürfen nur in Einrichtungen erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag haben (§ 21 SGB 9)."


    Das gilt genauso für Mutter.Kind Vorsorge oder Reha kuren..... Den Brief vom MGW diesbzgl finde ich gerade nicht.. und da morgen um 4 mein Wecker klingelt gehe ich jetzt auch ins Bettchen....

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  • Czelzik, vielen Dank für deine Ausführungen.


    Ich habe für meine Reha meine Wunschklinik nach Widerspruch genehmigt bekommen. Es gibt nicht viele Häuser, die psychotherapeutische Behandlung sowohl für die Eltern als auch für die Kinder anbieten bzw. die Kinder während der Behandlung betreuen.


    Katja,
    wenn der Facharzt, die von dir gewünschte Klinik für dich und das Kind, deine Therapeutin diese ebenfalls attestiert, dann dürfte die Genehmigung kein Problem sein. Solange die Klinik einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger hat (Krankenkasse oder evtl. RV-Träger), sind deine Wünsche, insbesondere da es sich um psychische Probleme handelt, zu berücksichtigen.
    Lass dich nicht verrückt machen.

  • Es geht hier um eine Mutter-Kind-Klinik ..... Da braucht keiner was zu attestieren. Das sind keine Fachkliniken sondern der Schwerpunkt liegt immer auf Erholung von dem sog. mütterspezifischen Belastungen....

  • Auch bei einer Mutter-Kind-Klinik hat der Antragsteller ein Mitspracherecht, welches ggf. durch zusätzliche ärztliche Atteste bzw. bei Antragstellung durch den Arzt untermauert werden kann. - Das war schon fast OT, den Katjes wird für sich entscheiden, ob sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen möchte oder doch eher eine Reha.

  • Kuschel könnte da bestimmt weiterhelfen. Sie war in Freiburg auf Kur. Und so was ich mitbekommen habe war es dort ganz gut. Schreib sie doch mal an.

  • Natürlich hat man auch bei Mutter.Kind.Kur ein Mitspracherecht.... Dessen Grenzen habe ich oben deutlich und rechltich eindeutig dargestellt..


    Ich habe nie bestritten daß es ein Mitspracherecht ( Heißt genau eben Wunsch-und Wahlrecht) gibt. Aber das hat eben die erwähnten Grenzen. Und da geht nun mal kein Weg dran vorbei...

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  • :respekt


    :tuschel
    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit beantrage ich eine Gesundheitsmaßnahme entsprechend den beigefügten Unterlangen.
    Bitte genehmigen Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die xy-Klinik in yz. Diese Klinik entspricht unseren Bedürfnissen, weil... (u.a. Tagesablauf, falls erforderlich, Kinderbetreuung bei Reha aus psychologischen Gründen)
    In der Anlage erhalten Sie zusätzlich ein fachärztliches Attest, eine Bescheinigung von Therapeut ..., die unsere Ausführungen bestätigen, sowie den Hausprospekt der Klinik xy.
    Mit freundlichen Grüßen"


    Wenn ein Versorgungsvertrag mit der xy-Klinik besteht, diese fachärztlich befürwortet wird und evtl. noch ein Therapeut bescheinigt, dass genau diese Klinik am geeignetsten ist, dann entstehen keine Mehrkosten. Das ist Panikmache und Wichtigtuerei.
    Anrufen und nachfragen. Bestätigt die Klinik, dass in der Regel die KK keine Kosten für dieses Haus übernimmt, dann beantrage ich dafür auch keine Kostenübernahme bei der KK, sondern suche ein anderes Haus...


    maschenka

  • Versuchen kann man alles.... Würde ich auch. Aber man sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen. Und hat die KK ein Haus unter vertrag das alle Leistungsmerkmale des Wunschhauses hat aber billiger ist , dann muss sie eben das Wunschhaus nicht komplett zahlen wenn man auf dem besteht. Wg dem bgesetzlich vorgeschriebenen Wirtschafltichkeitsgebot.


    Ich weiß was ich hier poste... Bin sehr aktiv in einem Kurforum und dort hatten wir schon zeimlich oft den Fall daß solche ( sogar vom Artz attestierten) Wunschhäuser eben nicht genehmigt wurden... Findet man einen eindeutigen medizinischen Grund der gegen das Haus dder Kk spricht , sieht es anders aus.



    ich verstehe wirklich ncith warum diese Tatsachen hier immer als Panikmache abgetan werden. Es ist doch immer besser die genauen rechtlichen Vorraussetzungen zu kennen - denn nur dann kann man entsprechend argumentieren und handeln.... Aber gut - macht was ihr wollt. Und denkt dran: es gibt nur einen Widerspruch.... danach kommt der Ausschuß... Und danach das Gericht... Und das alles kann dauern... Daher sollte man vorher wissen was genau man tut.


    Ich wäre froh gewesen wenn mir jdm vor meiner ersten Kur solche Infos gegeben hätte--- Ich musste mir das alles selber erfragen teils bei meinem Anwalt ( das gings auch ums Wunschhaus überigens- weiß da also einiges aus ganz sicherer Quelle ) oder aus den entsprechenden Gesetzen und Vorschirften zusammensuchen....


    Aber ok - ich sage nichts mehr dazu..Jeder soll seine eingenen Erfahrungen machen .