Sorgerechtsentzug!!!!! Kann er das so einfach??ß

  • Das 14-tägig in dem Alter zuwenig ist ist klar, aber mit diesem hin-und-hergereiche mal ein paar Tage hier, ein paar Tage dort wäre ich auch nicht einverstanden.

    Sehe ich auch so. Das Kind soll nach dem Auszug dann erst einmal die Trennung verkraften können. Ich sehe es bei meiner 8,5 Monate alten Tochter, dass sie derzeit einen Ort braucht, an dem sie ihren Rhythmus hat. Schon die Reise zur Familie an den Weihnachtsfeiertagen fand sie nicht schön und hat an den Tagen schlecht geschlafen.


    Vielleicht könnte man jede Woche das Wochenende vereinbaren. Ansonsten würde ich anbieten, dass er mehrfach die Woche zu Besuch kommen kann, wenn er sich entsprechend verhält.

  • Sehe ich auch so. Das Kind soll nach dem Auszug dann erst einmal die Trennung verkraften können. Ich sehe es bei meiner 8,5 Monate alten Tochter, dass sie derzeit einen Ort braucht, an dem sie ihren Rhythmus hat. Schon die Reise zur Familie an den Weihnachtsfeiertagen fand sie nicht schön und hat an den Tagen schlecht geschlafen.


    Vielleicht könnte man jede Woche das Wochenende vereinbaren. Ansonsten würde ich anbieten, dass er mehrfach die Woche zu Besuch kommen kann, wenn er sich entsprechend verhält.



    hallo,
    all dsa hab ich ihm auch schon vorgeschlagen. hab ihm eben gesagt so ca 3x die wcohe nen nachm und 1x die woche ne nacht. will er uach nciht, ist ihm zuviel fahrerei.
    und nach dem auszug will er ihn nach 2 tagen direkt wieder haben!!!!!!! der muß sich doch erst einmal einleben!!!!!
    ich denke echt nur an mein kind - das müßt ihr mir glauben.
    bin fertig.......

  • Hallo JacquesMama,


    es ist für dich und natürlich erst recht für das Kind erst mal sehr wichtig, dass du aus diesem Umfeld und das Kind aus diesen Streitereien heraus kommst.


    Das Sorgerecht kann er dir nicht entziehen, dafür bräuchte er triftige Gründe und diese müsste er auch beweisen können.
    Mit dieser Drohung kommen übrigens viele und dein Ex wird auch nicht der letzte sein.


    Wie ihr zwei den Umgang später regelt sei jetzt erst mal hinten angestellt.
    Das JA wird euch sicherlich dabei unterstützen.


    Ruhe bewahren und eins nach dem andern angehen.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe



  • danke dir!!! das beruhigt mich etwas......
    was für triftige gründe wären dsa denn? also ich weiß nur drogen, alk, misshandlung und vernachlässigung. alles ist bei mir ausgeschlossen! gibt es sonst noch welche??
    lg,sabine

  • hallo,
    all dsa hab ich ihm auch schon vorgeschlagen. hab ihm eben gesagt so ca 3x die wcohe nen nachm und 1x die woche ne nacht. will er uach nciht, ist ihm zuviel fahrerei.
    und nach dem auszug will er ihn nach 2 tagen direkt wieder haben!!!!!!! der muß sich doch erst einmal einleben!!!!!
    ich denke echt nur an mein kind - das müßt ihr mir glauben.
    bin fertig.......

    Was ist denn SEIN Vorschlag?


    3x die Woche nachmittags und 1x über Nacht ist doch ein guter Vorschlag! Wahrscheinlich dreht er gerade einfach generell am Rad und akzeptiert euren Auszug nicht, weshalb er die letzten Waffen zückt, die ihm noch einfallen, um dich zu erpressen. Lass' dich davon nicht beeindrucken.


    Am besten du überlegst dir jetzt ernsthaft, an welchem Vorschlag du - unter Berücksichtigung der Bedürfnisse deines Kindes - festhalten willst, und dann zieh' genau das durch, wenn es auch vom JA zB abgenickt wird. Wenn der KV derzeit am Rad dreht, muss er vielleicht erst einmal selbst zur Ruhe kommen, bevor er sich mit dir vernünftig einigen kann. Eine jetzige Entscheidung ist ja in der Zukunft abänderbar.

  • Was ist denn SEIN Vorschlag?


    3x die Woche nachmittags und 1x über Nacht ist doch ein guter Vorschlag! Wahrscheinlich dreht er gerade einfach generell am Rad und akzeptiert euren Auszug nicht, weshalb er die letzten Waffen zückt, die ihm noch einfallen, um dich zu erpressen. Lass' dich davon nicht beeindrucken.


    Am besten du überlegst dir jetzt ernsthaft, an welchem Vorschlag du - unter Berücksichtigung der Bedürfnisse deines Kindes - festhalten willst, und dann zieh' genau das durch, wenn es auch vom JA zB abgenickt wird. Wenn der KV derzeit am Rad dreht, muss er vielleicht erst einmal selbst zur Ruhe kommen, bevor er sich mit dir vernünftig einigen kann. Eine jetzige Entscheidung ist ja in der Zukunft abänderbar.



    hallo,
    sein vorschlag war ursprünglich:
    2 wochen bei mir - 2 wochen bei ihm.
    da hab ich aber shcon gesagt ist zu lang.
    also wurds erstmal geändert auf 1 woche bei ihm, 1 woche bei mir. da hab cih aber in den letzten wochen drüber nachgedacht und mich auch informiert (ist ja wohl nicht schlimm) und bin jetzt der meinung das es besser wäre so wie ichs eben oder auch oben gepostet habe.
    seine letzte meinung ist jetzt 2-3 tage bei mir, 2-3 tage bei ihm.....
    lg,sabine

  • danke dir!!! das beruhigt mich etwas......
    was für triftige gründe wären dsa denn? also ich weiß nur drogen, alk, misshandlung und vernachlässigung. alles ist bei mir ausgeschlossen! gibt es sonst noch welche??
    lg,sabine

    Eine psychische Krankheit, die dich schwer beeinträchtigt. Aber selbst dann ist es schwierig. Beim JA sagte man mir, eine KM habe kürzlich freiwillig das Sorgerecht abgegeben, weil sie nach eigenem Ermessen nach einem zweimonatigen Aufenthalt in einer Klinik es für besser befand, es abzugeben. Man hätte es ihr aber auch dann nicht entzogen, obwohl sie zwei Monate in der Klinik war.


    Psychische Krankheiten werden gerne erdacht, wenn alle anderen Argumente nicht greifen.

  • danke dir!!! das beruhigt mich etwas......
    was für triftige gründe wären dsa denn? also ich weiß nur drogen, alk, misshandlung und vernachlässigung. alles ist bei mir ausgeschlossen! gibt es sonst noch welche??


    Genau das sind die triftigen Gründe und da du dir nichts vorzuwerfen hast, musst du dir keine Sorgen machen.


    Was ich allerdings auch noch erwähnen möchte, zieh so schnell wie möglich einen Schussstrich unter diese Beziehung, denn die ewigen Streitereien belasten Kinder ungemein.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Genau das sind die triftigen Gründe und da du dir nichts vorzuwerfen hast, musst du dir keine Sorgen machen.


    Was ich allerdings auch noch erwähnen möchte, zieh so schnell wie möglich einen Schussstrich unter diese Beziehung, denn die ewigen Streitereien belasten Kinder ungemein.



    ich erfahre hoffentlich morgen endlich ob ich eine bestimmte wohnung ab anfang februar bekomme. die genehmigung der arge habe ich schon.

  • Ich übersetze mal Sonnenscheins Worte in meine:


    "Es wird nichts so heiß gegessen,wie es gekocht wird"


    Versuch erstmal Ruhe zu bewahren.
    Du sagst Du hast Dir nichts vorzuwerfen,also laß Dich auch nicht irre machen.


    Jetzt ist es erstmal wichtig,aus deiser Konstillation rauszukommen.
    Es belastet Euer Kind auf Dauer nachhaltig.


    Das Sorgerecht kann man nicht einfach so entziehen.


    Im Moment schlägt der Vater um sich. Sicher aus Angst,wie es mit dem Umgang funktioniert,vielleicht aber auch aus Verletztheit wegen Eurer Trennung.


    Ich hab da selbst meine Erfahrungen gemacht....war ne harte Zeit und ich kann Deine Ängste sehr gut nachvollziehen :ohnmacht:
    Aber mit der Zeit findet man einen Weg.
    Bei uns hat sich das gelegt,auch wenn es natürlich immer mal wieder Uneinigkeiten gibt :D ,und es hat sich eine gute Umgangsregelung gefunden.
    Was ja auch nicht heißt,das diese für immer so bleiben muss.
    Die Bedürfnisse des Kindes ändern sich mit den Jahren und darauf sollte man versuchen flexibel zu reagieren.


    Erstmal gut,daß ihr ein gemeinsames Gespräch beim JA ausgemacht habt.
    Vielleicht wär ja auch ne Mediation eines anderen Trägers (z.B. Diakonie,Pro Famila....)möglich....


    VG coca

  • Hi meine Liebe.
    Also im Kommentar zum BGB, das ja die elterliche Sorge regelt steht, dass für die Abänderung einer gerichtlichen Regelung (hier Gemeinsam. Sorgerecht)
    das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorliegen müssen.


    Das ist zunächst ein sehr weit gefasster juristischer Begriff. Der wird jetzt aber durch bisherige richterliche Urteile näher bestimmt:


    Entscheidungsmaßstäbe hierzu sind:


    - Kindswohl


    (hier findet eine Abwägung der Umstände statt in denen das Kind lebt, insbesondere ist die Erziehungskontinuität einzubeziehen, es gilt hier ein sehr strenger Kontrollmaßstab was den Willen des Kindes betrifft - okay sicher noch nicht in Eurem Fall, da zu klein!)


    - Kontinuität


    (die Vorteile der Korrektur der elterlichen Sorge zu einer vorhergehend bestehenden Regelung (bei Euch GMSR) müssen die Gesichtspunkte die für die bisherige Regelung maßgeblich waren, sowie die mit der Änderung verbundenen Nachteile deutlich überwiegen)


    - Angezeigtheit


    (Kind darf trotz Vorliegen triftiger Gründe nicht ohne weiteres von der Hauptbezugsperson getrennt werden, das Vorliegen triftiger Gründe reicht somit alleine nicht aus, die Sorgerechtsregelung zu ändern)


    _____________________


    Dann interessiert dich sicherlich was triftige Gründe für einen Juristen überhaupt sind: (hierfür hat die Rechtsprechung Fallgruppen geschaffen:)


    1. Veränderungen der für die ursprüngliche Regelung maßgeblichen Umstände


    (z.B. Elternteil erweißt sich durch wiederholte Verletzung des Kindes als zur gewaltfreien Erziehung als ungeeignet, bindet die Kinder derart eng, dass Sie sich nicht selbstständig entwickeln können, etc.)


    2. Änderungen der Rechtslage


    (hier irrelevant)


    3. neue Umstände


    (z.B. Heirat der Eltern, nachdem der Mutter die Elterliche Sorge entzogen worden ist, anderweitige Verheiratung des sorgeberechtigten Elternteils, erfolgreiche Familientherapie,
    ansteckende Krankheit, uneinsichtiges Nichtbefolgen ärztlicher Anweisungen, Auswanderung etc.)


    4. Willensänderungen


    (z.B. Abänderungswunsch beider Eltern und des Kindes )


    5. Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Anordnung


    (z.B. Verhinderung des Umgangs des Nichtsorgeberechtigten Elternteils)


    Keine triftigen Gründe sind:
    - mangelnde Bemühung um das Kind
    - Beitritt zu den Zeugen Jehovas
    - operativer Geschlechtswechsel
    - Aufwachsen des Kindes in einer promiskuitiven 15-köpfigen Wohngemeinschaft :D
    - Aufgeben des Willens das Sorgerecht auszuüben
    - psychisch. Krankheiten
    - mehr als 1 Jahr Schulbefreiung
    etc...


    ____________________


    Vergleichen musst Du jetzt selber, aber nach Deiner oben genannten Beschreibung, kannst Du dich gelassen zurücklehnen.


    Mach eine Unterhaltsvereinbarung über JA/RA die verbindlich ist und halte dich daran, dann bist du auf der Sicheren Seite.


    Ich hoffe das nimmt Dir die Angst und war die jetzt eine Hilfe


    LG

    ...just lookin' so badly nice....'till I bite your ass.... :D





  • hallo,
    wir haben kein gemeinsames gespräch gehabt beim JA. das war nur am telefon, wobei wir beide in dem mom in anderen orten waren. die sagten uns dann wir sollen zum kinderschutzbund, wo wir a uch waren. der mediator dort meinte wir sollten uns alleine zusammensetzen - was wir heute getan haben. und das hat so "wunderbar" funktioniert......
    trotzdem danke für deine beruhigung.
    lg,sabine

  • Was spricht gegen das Wechselmodel?
    Denkst Du da jetzt nur an Euer Kind oder ist es für Dich zu lange?
    Denke 2teres denn ein Wechselmodel hat nichts mit dem alter zu tun.
    Es gibt bereits viele Studien welche keine Probleme bei Wechselmodel sehen.
    Mein Kind hat es auch überlebt. War sogar alle 3 Tage im Wechsel wobei ich Wöchentlich besser finde.
    Dies geht sogar in der Kita und Schulzeit wenn Kind immer auf die gleiche Schule/Kita geht.
    Ihr habt beide das gleiche Recht und scheinbar auch Bedürfnis auf die gleiche Zeit mit eurem Kind.
    Eine Trennung bedeutet auch Einschränkung der eigene Bedürfnisse was Kinder betrifft.

  • Hallo Mama,


    wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, kannst Du das Kind nur mit seiner Zustimmung mitnehmen oder aber Du erwirkst eine gerichtliche Regelung.


    Also -> wenn der Vater nun einen entsprechenden Antrag gestellt hat oder stellen will, würde ich Dir raten, dies schleunigst auch zu tun und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen oder eine gerichtlich Anordnung, dass das Kind bei Dir lebt.


    :brille

  • @ Jacques Mama:


    Zunächst einmal: Das SR kann er Dir nicht entziehen, das kann nur ein Gericht. Aber auch dafür gibt es ja keinerlei Anhaltspunkte.
    Aber: Die Beschwerden des Vaters wegen zu wenig Umgang würde ich sehr ernst nehmen. Bei mir war es damals genauso: Ich als Vater durfte absolut nichts mit dem Baby machen, weil Mama glaubte sie wäre die Ober-Glucke, und ich nur der Papa-Depp, der auch noch vieles anders machte als sie. Ständiger Streit war die Folge. Daher mein Rat: Laß das mit dem Jugendamt noch etwas ruhen (die können Dir in Deiner Situation ohnehin kaum helfen, wirken meist nur konfliktverschärfend), und arbeite an Dir selbst. Arbeite an Deiner Bindungstoleranz. Auch wenn Deine mütterlichen Instinkte was anderes sagen: Laß den Papa auch mal machen. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir berichten: Es ist gut für´s Kind und auch für die Beziehung.

  • Nur, weils nicht nach Papas Wünschen geht heißt das doch nicht, das sie jetzt an ihrer Bindungstolleranz arbeiten muß? Vielleicht sollte er mal an seiner Kompromissbereitschaft arbeiten?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich fand Radex Antwort positiv.
    Es sind seine Erfahrungen und ich denke, dass das schon ein berechtigtes Problem ist was er anspricht.


    Außerdem wird hier natürlich vorausgesetzt, dass jeder an sich arbeitet und versucht das Beste für die Zwerge aus sich rauszuholen.
    Daher ist in meinen Augen natürlich auch die Kindsmami gefragt.


    Und außerdem endlich mal jemand (ein Papi) der nicht sofort die Mama anfällt und umbeißt ;o))))

    ...just lookin' so badly nice....'till I bite your ass.... :D



  • Nur, weils nicht nach Papas Wünschen geht heißt das doch nicht, das sie jetzt an ihrer Bindungstolleranz arbeiten muß? Vielleicht sollte er mal an seiner Kompromissbereitschaft arbeiten?


    Durchaus möglich. Das es nach Papas Wünschen gehen soll, steht aber nirgendwo. Was hält die TE denn davon ab mehr Umgang zuzulassen? Gerade mit ´nem Baby sollte Mama doch über jede Erleichterung froh sein.

    Einmal editiert, zuletzt von radex ()

  • Vielleicht geht es dem Papa auch um den Betreuungsunterhalt, weshalb er hälftig die Betreuung übernehmen will? So kam mein Ex anfangs nämlich auch, hat es aber nie so finanziell zum Ausdruck gebracht. Er nannte den Umgang nur immer wieder "Betreuung" unseres Kindes.

  • hab ihm eben gesagt so ca 3x die wcohe nen nachm und 1x die woche ne nacht. will er auch nciht, ist ihm zuviel fahrerei.


    und wieviel soll sie ihm noch anbieten? täglich? Ihr Leben also weiterhin nur nach ihm ausrichten? Oder darf sie auch noch ein oder zwei Nachmittage mit dem gemeinsamen Kind verbringen?


    Sorry aber das " an sich arbeiten" find ich in dem Zusammenhang echt etwas überzogen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...