Hallo Muckelmama,
die 700/900 werden für den KU angesetzt, die 1000(1100 je nach OLG) werden für den EU/TU angesetzt. Der ist SB ist auch unabhängig vom Status "Alleinerziehend". Du kannst noch 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen (vom Brutto oder netto, das weiß ich nicht) und selbstverständlich die Betreuungskosten für das Kind. Da brauchst Du Dir wegen Deiner Gehaltserhöhung keine großen Gedanken zu machen.
Ansonsten nur "kopfschüttel"...
Viele Grüße
Lotta