Wieviel Selbstbehalt Alleinerziehend mit Kind?

  • Hallo Muckelmama,


    die 700/900 werden für den KU angesetzt, die 1000(1100 je nach OLG) werden für den EU/TU angesetzt. Der ist SB ist auch unabhängig vom Status "Alleinerziehend". Du kannst noch 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen (vom Brutto oder netto, das weiß ich nicht) und selbstverständlich die Betreuungskosten für das Kind. Da brauchst Du Dir wegen Deiner Gehaltserhöhung keine großen Gedanken zu machen.


    Ansonsten nur "kopfschüttel"...


    Viele Grüße


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Was ich einfach nicht verstehen will ist: wie kanns ein Vater ihm nur so einen Floh ins Ohr setzen, ich mein, wenn ich Topmanagerin wäre und ne Mörderkohle ranschaffen würde, ok.


    Aber anstatt Opa froh ist, dass die Mutter des Enkelkindes arbeiten geht, damit Enkelkind nicht vom Staat lebt und Mutter dem Kinde auch was bieten kann, denkt er zuerst dran, wieviel Kohle Muttern dem KV wohl zahlen muss. Wie bescheiden ist das denn bitte?

  • Aber anstatt Opa froh ist, dass die Mutter des Enkelkindes arbeiten geht, damit Enkelkind nicht vom Staat lebt und Mutter dem Kinde auch was bieten kann, denkt er zuerst dran, wieviel Kohle Muttern dem KV wohl zahlen muss.


    Nicht die feine englische Art, udn mit sicherheit kaum nachvollziehbar... aber wenn du mal KV durch SOHN ersetzt, wirst du es vielleicht eher verstehen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Du ich kann mir nicht vorstellen, dass Du ihm zu Unterhalt verpflichtet bist. Im Gegenteil glaube ich, Du könntest von ihm sehr viel mehr kriegen können, falls Du eines Tages mal biestig werden würdest.


    Zuerst wird das Gehalt "bereinigt". Bedeutet, da werden einige Ausgaben erst mal abgezogen und dann wird erst geschaut, ob Du mehr als 1100 Euro hast.


    Dem Ex hingegen könntest Du ganz schön an den Karren fahren mit seiner Bedarfsgemeinschaft. Vielleicht solltest Du das einfach mal tun? Ich meine, wenn er Dir 100 Euro mehr Kindesunterhalt zahlen muss, kannst doch so nett sein und ihm 20 Euro Ehegattenunterhalt rüberschieben? :D

  • Noch bekommt er ja kein Hartz IV, sondern Krankengeld, erst dann irgendwann Alg1 und dann nach einem Jahr Alg2...


    Ich könnte ja schon bei Beantragung der Scheidung gleich noch einen Antrag wegen dem Hausrat stellen, er hat nämlich fast alles behalten, samt Auto und gesamter Technik. Aber seinen Eltern erzählen, dass ich mit nem Lkw vorgefahren bin und ihm die Bude ausgeräumt habe. Deswegen sollen die auch nicht zu ihm kommen.... könnt ja auffallen.


    Mein Problem ist: ich kann sowas nicht. Er ist der Vater meines Sohnes und ich habe ihn mal geliebt, ich könnte nicht so unfair sein und ihn in die Pfanne hauen.

  • Es ist unerheblich wo er das Geld herbekommt, von dem er den Kindesunterhalt zahlt.
    Das Wort Bedarfsgemeinschaft hab ich jetzt mal unabhängig von H4 benutzt. Ich denke, korrekt würde es Haushaltsvorteil heißen.


    Weißt Du, den Hausrat würde ich sausen lassen (ich hab's getan, hab ihm sogar Sachen gelassen, die ich selbst vor seiner Zeit geschenkt gekriegt hab und die mir wichtig waren). Das ist alles Vergangenheit.
    Aber Ihr solltest in Gegenwart und Zukunft klare Strukturen und Verantwortlichkeiten haben. Es geht nicht an, dass er sich durchmogelt bei Betreuung und Unterhalt. Je länger Du das zulässt, desto länger wird er es tun.


    Das hat mit in-die-Pfanne-hauen gar nichts zu tun. Eher was mit Selbstbewusstsein. Du hast ihn mal geliebt. Das ist Vergangenheit. Jetzt ist er der Kindsvater.

  • Das mit der Bedarfsgemeinschaft hatten wir schonmal, MarlenE. und wenn er ein eigenes Zimmer dort hat (incl. Schlafgelegenheit), dann kommt er damit durch, das es eine WG ist. Ich gehe mal davon aus, wenn es das im ALG II Bereich gibt, wird das auch für den Unterhalt so gelten. Hieße: keine Kürzung des Selbstbedarfs.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Er ist Hauptmieter der Wohnung, 75 qm für ca. 700 EUR warm. Sie hat kein eigenes Zimmer, die schlafen zusammen im Schlafzimmer in einem Bett. Das dritte Zimmer wird als Abstellzimmer und Kinderbesuchszimmer genutzt.


    Das mit der "Mitbewohnerin" ist - so denke ich - einfach nur Augenwischerei, denn sie ist alles andere als das. Sie fährt mit zu seinen Eltern, sie teilen nicht nur Tisch sondern auch Bett und alles andere.... ich würde das eheähnliche Lebensgemeinschaft nennen.