Schreiben vom JA bezüglich Unterhalt?

  • Hallo Ihr,


    habe heute ein Schreiben vom JA bekommen betreffend Unterhaltsanspruch für meinen grossen Burschen.Der Vater hat in 12 Jahren noch nie Unterhalt gezahlt.Daher macht mich folgender Satz in dem Schreiben stutzig.


    lt.Urkunde vom 01.07.1999 des Amtsgericht Bremerhaven erhält Ihr o.g. Kind 100% des Mindestunterhalts gemäß §1612aBGB als monatlichen Unterhalt.


    Dann folgt die Änderrung ab Jan 2010.Am Ende die Aufforderung sollten wir öffentliche Leistungen beziehen das Schreiben an den Leistungsträger zu schicken.


    Nun meine Frage was soll das?


    Das JA (besteht eine Beistandschaft) weiß das der Vater nicht zahlt.


    Ist das jetzt einfach nur eine Info über die Änderrung des Unterhaltsanspruch oder hat das JA,vergessen das kein Unterhalt gezahlt wird?


    Weil würde ich das Schreiben an die ARGE schicken würden die mir doch das Geld abziehen was ich gar nicht bekomme.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Ist das jetzt einfach nur eine Info über die Änderrung des Unterhaltsanspruch oder hat das JA,vergessen das kein Unterhalt gezahlt wird?


    Weil würde ich das Schreiben an die ARGE schicken würden die mir doch das Geld abziehen was ich gar nicht bekomme.


    Hm.., gibt es diese Urkunde? Oder ist es gar ein Urteil?
    Denn woher hat das JA diese Angaban??
    Oder leigt da schlichtweg eine Verwechselung vor?


    Dennn wenn dem so ist, wie es da steht, müßte er zahlen, irgendwie passt das nicht zusammen..

  • Ähm ich bekomm auch weder Unterhalt noch Unterhaltsvoschuß (72 Monate rum) und bekomm irgendwie kA wie angeblich von der ARGE ergänzend.
    Unser Beistand hat mir auch die Durchschrift geschickt die an Ex ging,ich hatte mal nachgefragt und bekam zur Antwort:
    Kind hat Titel der ja nicht endet weil er nicht leistet,sondern erst mit 18 udn solange läuft ja Unterhaltsansprüche und rechtlich muß dem Leistenden (auch wenn nicht) darüber informiert werden wie hoch der U ist.
    Ich kopier das immer und reich das immer bei der ARGE ein
    Die wissen das er nicht leistet und auch kein UVG mehr gibt und somit wurde das mit der Regelleistung vom Kind verrechnet berechnet kA
    Würde wohl weniger bekommen ,wenn etwas geleistet würde

  • Ähm ich bekomm auch weder Unterhalt noch Unterhaltsvoschuß (72 Monate rum) und bekomm irgendwie kA wie angeblich von der ARGE ergänzend.
    Unser Beistand hat mir auch die Durchschrift geschickt die an Ex ging,ich hatte mal nachgefragt und bekam zur Antwort:
    Kind hat Titel der ja nicht endet weil er nicht leistet,sondern erst mit 18 udn solange läuft ja Unterhaltsansprüche und rechtlich muß dem Leistenden (auch wenn nicht) darüber informiert werden wie hoch der U ist.
    Ich kopier das immer und reich das immer bei der ARGE ein
    Die wissen das er nicht leistet und auch kein UVG mehr gibt und somit wurde das mit der Regelleistung vom Kind verrechnet berechnet kA
    Würde wohl weniger bekommen ,wenn etwas geleistet würde


    Kannst das jetzt mal erklären, ich versteh nämlich grad nur Bahnhof...



    Wenn es doch einen Titel gibt, dann muß er den auch bedienen..sollte er nicht leistungsfähig sein, kann u soltle der Titel abgeändert werden..ansonten könnte die ARGE auch davon ausgehen, das es ja einen Titel gibt u wohl auch demnach KU fließt, und zumindest fließen müßte..


    Ansonsten würde es bei einem bestehenden Titel mal Zeit, das man den Unterhaltspflichtigen auffordert zu zahlen u notfalls per Strafanzeige nach §170 StGB ...
    Davon abgesehen, besteht ein Titel, laufen Unterhaltsschulden auf, die auch dann die ARGE gern sehen möchte..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Nur für jens
    Kind hat ein Titel erwirkt durch Beistand(meien dynamischen da immer nahc neusten Satz berechnet wird also Kind in nächste Alterstufe =Erhöhung oder jetzt Neue Tabelle
    KV ist nicht zahlungsfähig, da arbeitslos und zwei uneheliche Kinder mit einem halben Jahr Altersunterschied
    Verheiratet seit 3/4 Jahren(?),Next brachte Kind mit ein und beide haben seit 2/3 Jahren(?) Nachwuchs,laut Mutter erstgeborener übt er sich in Hausmann
    Meine 72 Monate UVG sind erloschen und laut Arge wird das angeblich mit Regelsatz von Kind berechnet,aber auch irgendwie auf seine nicht geleisteten Unterhaltsschulden berechnet

  • Hallo Jens,


    als Urkunde habe ich die Vaterschaftanerkennung seinerseit mehr nicht.


    1999 bekam mein Sohn noch UVG,deswegen weiß ich absolut nicht was das jetzt soll.Habe von solchen Dingen absolut keine Ahnung.


    Nur klingt das Schreiben für mich halt so als würde er zahlen,wie das Jugendamt darauf kommt weiß ich nicht.


    Habe bei solchen Schreiben immer ein Brett vor dem Kopf :wand


    Werde am Montag versuchen das beim JA zu klären.


    Liebe Grüße


    Ute