Hallo Ihr,
habe heute ein Schreiben vom JA bekommen betreffend Unterhaltsanspruch für meinen grossen Burschen.Der Vater hat in 12 Jahren noch nie Unterhalt gezahlt.Daher macht mich folgender Satz in dem Schreiben stutzig.
lt.Urkunde vom 01.07.1999 des Amtsgericht Bremerhaven erhält Ihr o.g. Kind 100% des Mindestunterhalts gemäß §1612aBGB als monatlichen Unterhalt.
Dann folgt die Änderrung ab Jan 2010.Am Ende die Aufforderung sollten wir öffentliche Leistungen beziehen das Schreiben an den Leistungsträger zu schicken.
Nun meine Frage was soll das?
Das JA (besteht eine Beistandschaft) weiß das der Vater nicht zahlt.
Ist das jetzt einfach nur eine Info über die Änderrung des Unterhaltsanspruch oder hat das JA,vergessen das kein Unterhalt gezahlt wird?
Weil würde ich das Schreiben an die ARGE schicken würden die mir doch das Geld abziehen was ich gar nicht bekomme.
Liebe Grüße
Ute