Hallo,
der Vater meines Sohnes hat Privatinsolvenz und so bekommen wir seit 1,5 Jahren Unterhaltsvorschuss.
Irgendwann (also ca in 4,5 Jahren) ist seine Privatinsolvenz hoffentlich "getilgt" oder wie man es nennt.
Eigentlich hätte mein Sohn ja Anspruch auf "normalen" Unterhalt. Das wäre ja ca doppelt so viel wie der UHV.
Nun frage ich Euch, kann mir jemand von Euch sagen, ob ich den eigentlichen Unterhalt einfordern, einklagen muss? Ob ich das jetzt schon tun muss oder später? :frag
Ich habe alleiniges Sorgerecht und er hat eine Unterhaltsverpflichtung von 125 Euro unterschrieben. Darüber habe ich ja (bzw zur Zeit hat es das Jugendamt) einen vollstreckbaren Titel.
Nach allem was mein kleiner Mann und ich durchgemacht haben will ich wenigstens das er diesen 125 Euro nachkommt wenn der UHV wegfällt.
Muss ich die 125 Euro die er unterschrieben hat auch irgendwo geltend machen? Und wenn ja, wann muss ich das tun? :frag
Wäre toll von Euch zu hören.
Viele Grüße
Ziege