Unterhaltsvorschuss - was dann?

  • Hallo,


    der Vater meines Sohnes hat Privatinsolvenz und so bekommen wir seit 1,5 Jahren Unterhaltsvorschuss.


    Irgendwann (also ca in 4,5 Jahren) ist seine Privatinsolvenz hoffentlich "getilgt" oder wie man es nennt.


    Eigentlich hätte mein Sohn ja Anspruch auf "normalen" Unterhalt. Das wäre ja ca doppelt so viel wie der UHV.


    Nun frage ich Euch, kann mir jemand von Euch sagen, ob ich den eigentlichen Unterhalt einfordern, einklagen muss? Ob ich das jetzt schon tun muss oder später? :frag


    Ich habe alleiniges Sorgerecht und er hat eine Unterhaltsverpflichtung von 125 Euro unterschrieben. Darüber habe ich ja (bzw zur Zeit hat es das Jugendamt) einen vollstreckbaren Titel.


    Nach allem was mein kleiner Mann und ich durchgemacht haben will ich wenigstens das er diesen 125 Euro nachkommt wenn der UHV wegfällt.


    Muss ich die 125 Euro die er unterschrieben hat auch irgendwo geltend machen? Und wenn ja, wann muss ich das tun? :frag


    Wäre toll von Euch zu hören.




    Viele Grüße


    Ziege

  • der Vater meines Sohnes hat Privatinsolvenz und so bekommen wir seit 1,5 Jahren Unterhaltsvorschuss.


    Irgendwann (also ca in 4,5 Jahren) ist seine Privatinsolvenz hoffentlich "getilgt" oder wie man es nennt.


    Eigentlich hätte mein Sohn ja Anspruch auf "normalen" Unterhalt. Das wäre ja ca doppelt so viel wie der UHV.


    Also da kann ja was nicht ganz stimmen.
    Weil er ein Insolvenzverfahren am laufen hat, kann es nicht nur UVG geben..
    Entweder ist er entsprechend leistungsfähig oder er ist es nicht.
    Das hat aber erstmal rein gar nichts mit einer Inso zu tun!!!


    Einen Titel scheint es dann ja sogar zu geben, der fast die Höhe des UVG hat?!
    Heißt also er kann KU min in Höhe des UVG zahlen?
    Wozu dann unnötig den Anspruch verbraten??


    U dann wäre die Frage wenn es schon so einen Titel gibt, ob da nicht eh auch ein höhere Titel möglich ist..


    Grundsätzlich scheint da aber so einiges nicht zu stimmen..da besteht deutlich klärungsbedarf..u zwar sofort, u.a. auch weil hier evtl. die Anspruchszeit für UVG unnötig verbraten wird, obwohl da scheinbar eine gewisse Leistungsfähigkeit besteht.

  • Hi,
    danke für Deine Antwort.


    Aber nein, er ist nicht leistungsfähig. Aufgrund diverser Krankheiten bekommt er keine Arbeit mehr und lebt von Harz IV. Arbeitsamt und Rentenanstalt schieben ihn hin und her. Arbeitsamt sagt, er muss in Rente da er nicht vermittelbar ist, Rentenanstalt sagt, och so drei bis vier Stunden könnte er noch arbeiten.


    Davon ab hat er ein "Alkoholproblem"


    Ich frag mich halt, ob ich, wenn der UHV ausläuft und er sich noch nicht Tod gesoffen hat, wenigstens etwas Geld (lt Titel) von ihm sehe und ob ich vielleicht jetzt schon meinen Anspruch darauf geltend machen muss?

  • Aber nein, er ist nicht leistungsfähig.


    vs

    wenigstens etwas Geld (lt Titel) von ihm sehe und ob ich vielleicht jetzt schon meinen Anspruch darauf geltend machen muss?


    Hast du schon mal einem nackten Mann in die Tasche gefasst???


    Wo nichts ist ist auch nichts zu holen!!


    Wenn er nicht leistungsfähig ist, dann kann es eigentlich auch keinen Titel geben, u wenn dann müßte bzw. kann er abgeändert werden.
    Und das dürfte bei ALG2 Bezug absolut kein Problem sein, erst recht nicht wenn er scheinbar erwerbsunfähig ist.


    Deine Infos zu der Sache, erklären die Hintergründe nicht wirklich.
    Aber nach den wenigen Infos ist klar, das da wohl eher nie KU fließen wird...selbst wenn wirklich ein Titel bestehen sollte u der nicht abgeändert würde von ihm.
    Das Teil ist somit nutzlos, außer das Unterhaltsschulden auflaufen, die nie getilgt werden können, auch nicht per Pfändung.



    Ich frag mich halt, ob ich, wenn der UHV ausläuft und er sich noch nicht Tod gesoffen hat,


    U mal ehrlich wie sprichst du eigentlich über den Vater eures Kindes???
    Wenn er wirklich auch noch ein alkoholproblem hat, sind solche Sätze etwas untere Schiene...
    Lass das mal das Kind mitbekommen, dann mal Mahlzeit...

  • Danke für Eure Antworten.


    Jens:


    Sicher wird mein Kind diese Äußerung nie von mir hören!!!


    Sicher klingt das nicht gerade freundlich, aber Du weißt auch nicht was wir erlebt haben und manchmal noch erleben...

  • Also Berechtigt musst Du ja sein sonst würdes Du nicht UVG bekommen. Somit musst Du dich (oder wer auch immer) darum gekümmert haben das KU fließt. Dies sind die Bedingungen nach dem UVG.
    Du hast also eine Titel der nicht vollstreckt werden kann. Ob der Titel so noch Gültigkeit haben kann (Wann wurde der erstellt? War er da noch berufstätig?) weißt nur Du.
    De Titel liegt zumindest jetzt unterhalb des UVG. Somit würdest Du aufstockend bekommen was auch von den 72 Monaten abgeht.
    Wenn ich in dieser Situation wäre würde ich mir überlegen ob ich jemals Unterhalt bekommen könnte. Wenn nein würde ich mit UVG bis zum 6 Lebensjahr warten. Da ist der UV größer und man braucht auch mehr Geld. Jetzt wird der UV aufgebraucht und wenn Kind in die Schule (Wie alt ist Kind?) geht bekommst Du nichts.

  • Ich musste den Unterhaltsvorschuss gleich nehmen da ich sonst sofort wieder hätte arbeiten müssen. Das hätte ich für meinen Sohn nicht gewollt und hätte es bei dem Ärger mit dem KV wohl auch gar nicht gekonnt.


    Den Titel hat er kurz vor der Geburt unterschrieben als es auch um das alleinige Sorgerecht für mich ging.


    Habe auch keine wirkliche Hoffnung, das ich später mal Geld vom KV zu sehen bekomme, weil er ja selbst nicht viel hat. Will aber auf das Recht meines Sohnes pochen, falls der KV doch mal seine Rente durchbekommt oder er sonst irgenwie zu Geld kommt, von dem er dem kleinen Mann was abgeben müsste und könnte.


    Naja, wir werden sehen und ich werde einfach mal beim Jugendamt anrufen. Die haben ja zur Zeit die vollstreckbare Ausfertigung


    VG


    Ziege

  • Will aber auf das Recht meines Sohnes pochen, falls der KV doch mal seine Rente durchbekommt oder er sonst irgenwie zu Geld kommt, von dem er dem kleinen Mann was abgeben müsste und könnte.


    Das kann man aber nur wenn auch was da ist, sprich entsprechendes Einkommen vorhanden ist, von dem KU geleistet werden kann ..vorsorglich kann da kein Titel erstellt werden, für den Fall das da ja mal was sein könnte..das wäre sittenwidrig u somit nicht rechtens so ein Titel, von daher wird da derzeit nichts machbar sein, denn derzeit fleißt nur ALG2u danach richtig sich seine Leistungsfähigkeit, nach eben dem was er JETZT hat u nicht nach dem was er evtl. mal haben könnte...


    Grob gesagt, bei der Konstellation, wie du sie beschreibst, geh eher davon aus, das da nie was fließen wird, das erssart dir unnötige Lauferei u unnötigen Stress u Sorgen ...