Kostenübernahme Essensgeld in der Ganztagesklasse

  • Bei uns gibt einen Sozialpass von der Stadt, mit dem bekommt man die öffentl. Verkehrsmittel günstiger und auch der Eintritt für div. Kultureinrichtung. Diesen Pass kann man beim Catering-Unternehmen der Schule einreichen und bekommt einen Zuschuss, den die Stadt direkt mit dem Lieferanten abrechnet, das macht im Monat ca. 20 Euro aus.

  • Hallo ihr alle,


    möchte mal dazu mein Fall schildern, der ähnlich gelagert ist bezüglich des Essensgeldes im Hort meines Jüngsten.


    Bei mir ist es seit Januar jetzt so das das JA die Hortkosten incl. des Essenseigenanteil in Höhe von 1,00 Euro bezahlt oder bezahlen wird.


    Bei uns im Saarland gibt es auch die Möglichkeit das Mittagessen vom Land bezuschussen zu lassen. Den Antrag dazu habe ich von unserer Hortleitung erhalten und sollte nach Genehmigung dessen, nur noch 1,00 Euro / Mittagessen zahlen. Was an sich auch kein Problem für mich wäre.


    Die Hortleitung wollte dann aber mtl. 20 Euro im voraus haben und wäre dann am Schuljahresende (so wie bei Wirbelwind3 auch) abgerechnet worden und das zuviel gezahlte Geld wäre dann erstattet worden. Dies hört sich nicht viel an, aber man muß dabei bedenken das jemand, der von Sozialleistungen lebt nicht unbedingt in der Lage ist monatlich solche Kosten ohne kostendeckende Gegenleistung zu erhalten, zu bezahlen.


    Die wollten nämlich diese 20 Euro auch haben wenn z.B. Ferien sind (Herbstferien, Weihnachtsferien usw.) bzw. sogar für den Monat August 09 (Schule fing hier am 24.08. an) komplett haben, obwohl mein Sohn nur an 5 Tagen mitgegessen hatte in diesem Monat, wo ich deswegen für September insgesamt 40,00 Euro an die hätte überweisen sollen.


    An der alten Grundschule wurde das Essensgeld vom Träger mtl. am Monatsende abgerechnet, d.h. ich bekam von denen jeden Monat über die eingenommenen Essen meiner beiden Kids (da waren noch beide in der Grundschule) eine Abrechnung dieses Eigenanteils und mussten dann diesen 1,00 Euro / Essen rückwirkend überweisen. Und es ging ganz gut. Dort wurde halt nur definitiv das bezahlt wo das Kind auch verbraucht hatte. Was bei dieser jetzigen Vorauszahlung ja nicht gegeben ist. Und mein Sohn hat bis heute noch nie an 20 Tagen dort mitgegessen, die höchste Anzahl der teilgenommenen Essen liegt derzeit bei 15 Essen im Monat, die auch von mir rückwirkend bezahlt wurde, da ich defintiv mir nicht die Form dieser Vorauszahlung erlauben kann und auch einverstanden bin.


    Die Problematik dabei ist es für mich als Hartz-IV-Empfängerin (die Kids besuchen v. JA aus die Nachmittagsbetreuung aus sozialpädagogischen Gründen und die Hortkosten wurde auch von denen deswegen übernommen, und auch weil ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll und dies nur mit einer ausreichend gesicherten Kinderbetreuung im Vorfeld gegeben ist) das mir pro Kind tgl. nur ein Betrag von ca. 3,00 Euro für Essen/Getränke zur Verfügung steht. Nach Abzug dieses 1,00 Euro blieben mir pro Kind und Tag noch 2,00 Euro übrig. Ausreichend für Frühstück, Pausenbrot und -getränk, Nachmittagssnack (Obst, Joghurt) wenn die aus der Betreuung kamen und für das Abendessen, sowie den Getränken. Wenn ein Kind aber zu hause mitisst, weil keine Schule ist, das Kind krank ist oder eine Therapie besuchen muß und deswegen den Hort nicht besuchen kann oder halt Ferien sind, dann fehlt mir (dank dieser mtl. Vorauszahlung) dieser 1,00 Euro für eine ausreichende Verpflegung meines Kindes zuhause.


    Habe also auch weiterhin in der jetzigen Grundschule (nach Umzug und mir hatte auch niemand was wegen der Pauschalvorauszahlung gesagt, bzw. stand auch nicht so im Vertrag des Hortes, nur das das Essen teilnahmegenau abgerechnet würde) den Essensanteil meines Kindes in Höhe v. 1,--/Essen bis dato rückwirkend bezahlt, was diesen halt nicht gepasst hatte und auch keinerlei entgegenkommen von ihnen zu erwarten war. Ging sogar soweit das der zuständige Beamte (Gmd.-Jugendpfleger des hiesigen Ortes und zuständig für die Belange des Hortes) bei mir zuhause (unter Zeugen) richtig ausfallend (hat sogar angefangen zu schreien) gegenüber den Leistungsbezieher des SGB-II und auch mir wurde. Auch wurde mir massiv mehrmals im Vorfeld mit einem Rauswurf des Kindes gedroht und das die Übernahme des Landes mangels Bezahlung nicht mehr gewährleistet sei. Was wiederum von der zuständigen Stelle des JA dementiert wurde, da ich ja meinen Eigenanteil mtl. rückwirkend bezahlen würde und daher keine Handhabe besteht mir diesen Landeszuschuss zum Essen meines Kindes zu verweigern. Eine Beschwerde wurde am gleichen Tag dem Bürgermeister noch zugestellt.


    Das JA hat sich dann eingeschaltet und übernimmt, da es für meinen Sohn aufgrund seiner sozialen Probleme (bedingt durch ADHS) und einer vorliegenden LRS sehr wichtig ist die Betreuung weiterhin zu besuchen, nun diese gesamten Essenkosten (im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe). Wobei von mir der Dame vom JA gesagt wurde das ich auch weiterhin bereit bin diesen 1,00 Euro zu übernehmen und, wenn die Gmd. denen am Monatsende mitteilen würde wieviel Essen das Kind dort eingenommen hatte, dieses dann auch an das JA gerne zurück erstatten würde. Also, so dass diese nur mit der Pauschale in Vorlage treten für mich. Bis jetzt noch keine Rückmeldung vom JA deswegen. Die SB wollte dies mit der entsprechenden Abteilung beim JA und auch mit der Gmd. klären, aber eine Übernahme wurde mir definitiv zugesagt von ihr.


    Von der ARGE (SB der Arbeitsvermittlung) bekam ich deswegen auch Rückendeckung. Sie gab mir die Aussage das solch eine Pauschalvorauszahlung mit schuljährlicher Abrechnung für einen Hartz-IV-Empfänger nicht tragbar ist und er definitiv nur das zu zahlen hat was das Kind auch dort monatlich verbraucht. Anders geht es im Leistungsbezug auch nicht. Da nutzt es einem HE auch nichts, wenn am Schuljahresende eine Erstattung der zuviel gezahlten Gelder erfolgen wird, die Gelder fehlen ihm nämlich im laufenden Monat und nicht erst später.

    Sozialpass oder so ähnliches gibt es für uns leider nicht. In der Landkreisstadt gibt es diesen aber, nur gilt der ausschließlich für die Bewohner dieser Stadt und deren Stadtteilen, aber nicht für die umliegenden Gemeinden und dies obwohl die auch zu diesem Landkreis gehören. Was für mich nicht nachvollziehbar ist, aber man dagegen leider nichts machen kann.


    So, wollte nur mitteilen wie es bei uns so im Saarland gemacht wird. Leider gibt es noch keine einheiltliche Regelung für die Essensabrechnung, so daß jeder Träger dies anders handhaben darf. Die einen rechnen mtl. rückwirkend die genau eingenommenen Essen ab, die anderen verlangen mtl. im Voraus eine Pauschale die dann am Ende des Schuljahres abgerechnet und das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet wird. Was beim letzteren bei Sozialleistungsempfängern schon problematisch werden kann, so wie bei mir. Vorallem wenn man noch andere zusätzliche Beträge aus der RL selber komplett tragen muß (bei mir mtl. knapp 40 Euro für mein eigenes ADHS-Medikament und 45,00 -jetzt 47,00 - Euro für die Schülermonatskarte meines Ältesten, der seit Sommer 09 nun die 5 Kl. einer Integrierten Gesamtschule in der 16 km entfernten Stadt besucht, also schon mal jeden Monat eine Minus aus der RL in Höhe v. jetzt 87,00 Euro. Denn die Schülerfahrkarten werden auch erst am Schuljahresende vom Amt für Ausbildung zurück erstattet und in der RL der Kinder ist für den ÖPNV nur ein Betrag von 15,00 Euro monatlich vorgesehen).


    Alles nicht so einfach für jemanden im Hartz-IV-Bezug. Und mit einer Arbeit, Teilzeit v. 8:00 bis ca. 14:00 Uhr - da mein jüngster noch Therapien besuchen muß, die ich als Mutter begleiten muß, sieht es in unserer Gegend auch sehr mies aus. Bin halt wegen den Kindern für die AG nicht flexibel genug einsetzbar oder denen ist das Risiko zu hoch das ich wegen Erkrankungen der Kinder oft ausfallen könnte. Der Kleine hat eh schon einen erhöhten Betreuungsbedarf und einer Anerkennung von 30 % für eine GdB (Grad der Behinderung) vom hiesigen Versorgungsamtes. Nicht ganz einfach für mich zur Zeit, will nämlich unbedingt wieder beruflich tätig sein und vom Amt irgendwann ganz wegkommen, aber im Moment bin ich nur zu den genannten Zeit einsetzbar.


    Lg
    Pimpf