Hallo zusammen,
ich hab heute ein Schreiben von der Stadt bekommen und da geht es um die Erstattung des Verpflegungsentgelt bei Fehlzeiten. Naja, ich werde nicht schlau draus ob ich das nun zurück bekomme oder doch nicht.
Hier steht :
Für die entschuldigten Fehltage ihres Kindes ausserhalb der Schliessungszeiten wird nachfolgende Erstattung des Verpflegungsentgels vorgenommen. So dann steht da was ich (vielleicht) wieder bekomme und dann kommt : Wenn durch die Gutschrift eine Überzahlung entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen. Sofern sie am Abbunchungsverfahren teilnehmen wird die Gutschrift mit der nächsten Forderung verrechnet.
Was heisst das denn jetzt genau? Mich macht das balla wegen dem Satz "Wenn durch die Gutschrift eine Überzahlung entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen"
Ich Überweise das immer selber also fällt der letzte Satz im Schreiben ja bei mir weg. Bekomme ich nun das Geld wieder oder nicht? :hae:
:thanks: für die beantwortung meiner Frage.