Was heisst das denn jetzt?

  • Hallo zusammen,


    ich hab heute ein Schreiben von der Stadt bekommen und da geht es um die Erstattung des Verpflegungsentgelt bei Fehlzeiten. Naja, ich werde nicht schlau draus ob ich das nun zurück bekomme oder doch nicht.


    Hier steht :
    Für die entschuldigten Fehltage ihres Kindes ausserhalb der Schliessungszeiten wird nachfolgende Erstattung des Verpflegungsentgels vorgenommen. So dann steht da was ich (vielleicht) wieder bekomme und dann kommt : Wenn durch die Gutschrift eine Überzahlung entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen. Sofern sie am Abbunchungsverfahren teilnehmen wird die Gutschrift mit der nächsten Forderung verrechnet.


    Was heisst das denn jetzt genau? Mich macht das balla wegen dem Satz "Wenn durch die Gutschrift eine Überzahlung entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen"
    Ich Überweise das immer selber also fällt der letzte Satz im Schreiben ja bei mir weg. Bekomme ich nun das Geld wieder oder nicht?
    :hae:


    :thanks: für die beantwortung meiner Frage.

    Glück ist wie das Meer....
    .... die Wellen kommen auch immer wieder.
    :tuedelue

  • Du solltest bei der Stadt anrufen (Stadtkasse) und fragst nach wie es auf Deinem Konto aussieht. Da Du kein Abbuchungsverfahren nutzt, gibst Du denen Deine Kontodaten, dann überweisen sie die etwaige Guthaben zurück.
    Bei uns ist es so, dass wenn man 5 oder mehr Tage im Monat entschuldigt gefehlt hat, muss man für diesen Monat keine Gebühren bezahlen. Somit würdest Du, falls das bei Euch auch so ist, den Beitrag wieder zurückbekommen und evtl auch bezahltes Essensgeld.
    Einfach nachfragen

    Lieben Gruß
    pickup77
    :blume



    Einmal editiert, zuletzt von pickup77 ()

  • Wenn Du eine Erstattung bekommst dann bekommst DU das Geld wieder.
    Scheinbar hast Du die Voraussetzungen erfüllt eine Erstattung zu bekommen.
    Du solltest dort anrufen und Fragen ob du es Abziehen darfst oder sie Dir das irgendwie zurücküberweisen.

  • ich verstehe das so das der letzte satz für die gilt welche das per dauerauftrag überweisen lassen. somit also den normalen beitrag bezahlen plus die gutschrift die ja zuviel ist dann. diese wird ihnen dann zurücküberwiesen. ich würde an deiner stelle den fehlenden betrag überweisen udn gut.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Also mein kleiner geht in den Kiga seit August 2009 und das haben die bis Dezember 2009 gerechnet. Sind 21 Tage wo er nicht über Mittag dort gewesen ist. Da ich das selber Überweise müssten die eigentlich meine Kontonummer haben?! :hae: Mich verwirrt aber immer noch der Satz "Wenn durch die Gutschrift eine Überzahlung entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen" kann mir denn da einer was zu sagen? Hab gerade mal voll keinen durchblick... Sorry :batsch

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    :tuedelue

  • Bei der Kasse sind Gutschriften Geldeingänge. Lastschrift ist also eine Gutschrift auf dem Konto der Stadt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Also würde der Satz nichts anderes heissen als "Wenn durch die Geldeingänge (von mir) eine Gutschrift (bei der Stadt) entsteht wird ihnen die Stadtkasse den Betrag zurück zahlen" ?

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  • Du bekommst von der Stadt was zurück. Durch die nicht genutzten Mittagessen. Solltest Du bisher alles bezahlt haben ergibt sich auf Deinem Konto (bei der Stadt) eine Überzahlung (also ein Guthaben) und das bekommst Du überwiesen.
    Sollte es so sein, dass Du mit Zahlungen im Rückstand bist, wird das Guthaben verrechnet. Das heisst dieser Satz.
    Wenn bei uns Leute selbst überweisen haben wir nicht deren Kontonummer. Ruf dort an und sag, dass Du das gerne überwiesen hättest und gib denen, falls nötig die Kontodaten

  • Heißt im Klartext: wenn du jetzt zuviel gezahlt hast ( sprich besagtes Essensgeld), überweisen sie es dir zurück. (hättest du ein Lastschriftverfahren, würden sie es nicht zurück überweisen, sondern einfach mit der nächsten Abbuchung verrechnen. Also weniger abbuchen.). Du hast dann quasi ein "plus" auf "deinem Konto bei der Stadtkass", das sie ausgleichen. Wenn natürlich noch deinerseits Beträge offenstehen, ist dieses Konto nicht im Plus, dann gibts auchnichts zurück :)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • :pfeif danke jetzt hab ich das auch verstanden *g* also ich bin meines wissens nicht im rückstand und habe jeden monat pünktlich bezahlt. ich ruf dann wie hier schon geschrieben besser da an und gib meine daten durch. die stadt behält ja gerne was anstatt zu geben :lgh


    nochmal vielen lieben dank das ihr mir geholfen habt :winken: das die das immer so unverständlich schreiben müssen :schwitz

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  • Tja das ist das leidige Behörden(Amts-)deutsch :kopf Damit hab ich leider täglich zu tun. Arbeite in dem Bereich Kindergartengebühren (Finanzverwaltung und Kasse bei der Stadt).
    Das ist immer sowas von umständlich und kompliziert, dass man bei Gesetzestexten selbst oftmals einen Übersetzer brauchen könnte :D