Unterhalt - Neuer Partner Zusammenzug

  • Moin,


    ich habe mal eine Frage, ich bekommen vom KV Unterhalt gezahlt übers JA. Nun habe ich ja einen neuen Partner und mich würde mal interessieren...


    wenn ich mit meinem neuen Partner zusammenziehe, wie schaut das dann aus mit dem Unterhalt vom KV für meine Tochter. Fällt der dann weg
    Habe gehört, wenn man zusammenzieht gilt das als "Eheähnliche Lebensgemeinschaft" und dann bekommt das Kind kein Unterhalt mehr, weil der neue Partner ja zahlen kann *schock*



    ist das wirklich so???

  • Nein, es ändert sich nichts-


    nur falls Du heiraten solltest, dann würde evtl. Unterhaltsvorschuss wegfallen... da du den nicht bekommst, würde sich für Dich auch in diesem Fall nichts ändern!


    :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Habe gehört, wenn man zusammenzieht gilt das als "Eheähnliche Lebensgemeinschaft" und dann bekommt das Kind kein Unterhalt mehr, weil der neue Partner ja zahlen kann *schock*



    ist das wirklich so???


    Der Wegfall des Unterhalts beim Zusammenziehen mit einem neuen Partner gilt für den Exen-Unterhalt, nicht für den Kindesunterhalt.

  • Der Wegfall des Unterhalts beim Zusammenziehen mit einem neuen Partner gilt für den Exen-Unterhalt, nicht für den Kindesunterhalt.

    ja genau so kannte ich das auch, aber ne freundin meinte dass dann beides wegfallen würde...
    davon mal ganz ab ich kriege eh nüx =)
    aber damit ist meine frage beantwortet, ich brauche mir da keine gedanken zu machen