Moin,
ich habe mal eine Frage, ich bekommen vom KV Unterhalt gezahlt übers JA. Nun habe ich ja einen neuen Partner und mich würde mal interessieren...
wenn ich mit meinem neuen Partner zusammenziehe, wie schaut das dann aus mit dem Unterhalt vom KV für meine Tochter. Fällt der dann weg
Habe gehört, wenn man zusammenzieht gilt das als "Eheähnliche Lebensgemeinschaft" und dann bekommt das Kind kein Unterhalt mehr, weil der neue Partner ja zahlen kann *schock*
ist das wirklich so???