Hallo,
pünktlich um für mich die besinnliche Weihnachtszeit einzuläuten, hatte ich heute Post von der ARGE. Zur Information: Ich beziehen Leistungen für meine Tochter. Ich selbst bin Student. Ich beziehe seit Juni 2008 140 €, seit Juli diesen Jahres (Töchterchen wurde 7) 90 €. Zusätzlich hatte ich zu Beginn diesen Jahres Wohngeld für mich (und nicht für meine Tochter) beantragt, nach 4 Monaten Bearbeitungszeit wurden mir 222 € bewilligt. Da ich im März einen neuen ARGE-Antrag gestellt habe und der noch nicht bewilligt war, habe ich ein Schreiben verfasst und die Kopie des Wohngeldbescheid an die ARGE gesendet. Der Bewilligungsbescheid kam dann im Mai.
Jetzt habe ich im August wieder einen Arge-Antrag gestellt. Auch da habe ich den Wohngeldbescheid in Kopie mitgeschickt (der gilt ja noch bis Ende 2009).
Jetzt kam eine Ablehnung sowie ein Schreiben, dass ich aufgrund des Bezugs von Wohngeld für mich und mein Kind zu Unrecht Sozialleistungen bezogen habe. Bei genauerem Begucken des Wohngeldbescheids stellte ich sehr überrascht fest, dass dieses Geld wirklich für mich und mein Kind bewilligt wurden. Ich habe aber ausschließlich nen Antrag für mich gestellt und die Zahlungen der ARGE für meine Tochter auch mit angegeben. Es ist also nicht so, dass ich gemauschelt habe! Zudem war lag der Wohngeldbescheid der ARGE doch seit April vor und es wurde trotzdem Geld bewilligt....
Jetzt frage ich mich, welche Behörde hat denn nun geschlampt? Und muss ich jetzt diese über 1200 € an die ARGE zurückzahlen? Ich habe doch alles angegeben! Und man kann doch nicht allen Ernstes von mir verlangen, dass ich diese Bewilligungsbescheide kapiere und kontrolliere. Die sind doch komplizierter als meine Nebenkostenabrechnung!
Man will jetzt bis 2. 1. (ist das nicht ein Samstag? :hae: ) ne Stellungnahme von mir.
Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank
Lavini