Prozeßkostenhilfe

  • Hallo an alle!!


    Weiß jemand wie so ein Prozeßkostenhilfeantrag aussieht und was man da alles ausfüllen muß :kopf ?? Ich hoffe zwar den Antrag nicht zu brauchen, aber für den Notfall möchte


    ich mich schon mal Informationen holen.


    Wenn jemand sowas schon durchgemacht hat, wäre ich dankbar für diese Erfahrungen :-) ! Man kann mir auch gern eine PN schicken!


    Hoffe auf eure Hilfe!


    LG Sweetmama2009 :wink

  • Hi,

    Weiß jemand wie so ein Prozeßkostenhilfeantrag aussieht und was man da alles ausfüllen muß :kopf ??

    goggle mal nach "Prozekostenhilfeformular" ... da siehst du wie so ein Antrag aussieht.


    Prozeßkostenhilfe kannst du, bzw. dein RA, noch während der GV abgeben.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ja.
    Und ausfüllen muss man alles...


    Lach. Er ist ungefähr wie eine Steuererklärung. Du musst Vermögens- und Einkommensnachweise erbringen.
    Eine Klage muss auch eingereicht werden. Die wird auf Erfolgschance hin überprüft. PKH gibt es nur bei Erfolgsaussicht der Klage und wenn Dein Einkommen/Vermögen Dir nicht erlaubt, die Prozesskosten selbst zu tragen. Sprich: Im Normalfall brauchst Du einen Anwalt, der Dir hilft bei der Klageeinreichung und dann auch beim PKH-Antrag.


    Wenn Du so ein Ding sehen willst, kannst Du es beim örtlichen Amtsgericht anfordern.


    Umgekehrt kannst Du deine Klageschrift beim Amtsgericht einreichen und dazu schreiben, Du hättest gern Prozesskostenhilfe. Dann schicken sie den Antrag auch zu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er ist ungefähr wie eine Steuererklärung. Du musst Vermögens- und Einkommensnachweise erbringen.
    Eine Klage muss auch eingereicht werden. Die wird auf Erfolgschance hin überprüft. PKH gibt es nur bei Erfolgsaussicht der Klage und wenn Dein Einkommen/Vermögen Dir nicht erlaubt, die Prozesskosten selbst zu tragen. Sprich: Im Normalfall brauchst Du einen Anwalt, der Dir hilft bei der Klageeinreichung und dann auch beim PKH-Antrag.

    :thanks: für die Tipps!


    Also muß ich alles offen darlegen!? Ich hab eigentlich nicht vor (z.Zeit) eine Klage anzustreben. Aber der KV redet andauernd von "bei Gericht eingereicht etc." und da muß ich ja auf alles vorbereitet sein.


    Gibts da vielleicht eine Einkommensgrenze? Und wer am Ende die Klage verliert, muß dann alles selber zahlen? Was wären das ungefähr für Kosten?


    LG

  • Kosten hängen vom Streitwert ab. Danach berechnen sich die Gerichtskosten sowie die Kosten der Anwälte. Bei Scheidung und Umgang ist der juristisch gesehen oft sehr niedrig. Bei Unterhaltssachen ist der Streitwert in der Regel der ausgeurteilte Jahresunterhalt.


    Es zahlt, der vom Gericht dazu verurteilt wird. Das kann auch aufgeteilt werden oder gegeneinander aufgehoben werden.
    Es kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen, wenn man richtig in den Clinch geht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du kannst auch einen Beratungsschein beantragen. 10€ zuzahlen und beratung bei einem Anwalt deiner wahl bekommen.
    Vorsicht bei Prozesskostenbeihilfe!
    die kosten der ermittlung ob der prozess überhaupt gewonnen werden kann, bleiben bei Dir hängen wenn er abgelehnt wird!!!!
    wenn du verklagt wirst bekommst du automatisch die beihilfe wenn der kläger durch einen anwalt vertreten wird.
    gruß Vater Kira
    Erfahrungen bei einem Mietsstreit

  • :thanks: für die Info!


    Die Beratung beim Anwalt werd ich so bezahlen (kostet nicht so viel), denn die Beantragung des Beratungsscheins dauert 14 Tage +/-.


    LG Christiane!

  • Du kannst auch einen Beratungsschein beantragen. 10€ zuzahlen und beratung bei einem Anwalt deiner wahl bekommen.
    Vorsicht bei Prozesskostenbeihilfe!
    die kosten der ermittlung ob der prozess überhaupt gewonnen werden kann, bleiben bei Dir hängen wenn er abgelehnt wird!!!!
    wenn du verklagt wirst bekommst du automatisch die beihilfe wenn der kläger durch einen anwalt vertreten wird.
    gruß Vater Kira
    Erfahrungen bei einem Mietsstreit


    Tschuldige..aber das ist größtenteils völlig falsch.


    Beratungshilfe, hilft ihr bei einem gerichtlichen Verfahren rein gar nichts!
    Die ist nämlich nur für Anwaltskosten in einer bestimmten Sache gewährt u trägt nur diese Kosten, die auch nur aussergerichtlich.


    Prozesskostenhilfe, trägt dann alle Kosten eines gerichtlichen Verfahrens.
    RA-Kosten, Gerichtskosten...etc.
    Aber nicht die Kosten des RA der vor einem gerichtlichen Verfahren tätig war..


    Wird PKH abgelehnt, entstehen dem Antragsteller dadurch keine Kosten.



    Und wenn jemand verklagt wird, bekommt er auch nicht automatisch PKH gewährt!
    PKH kann nur auf Antrag gewährt werden.
    In strafrechtlichen Dinge ausserdem nicht.. ( u besonders da schlägt ja eine gerichtliches Verfahen gern kräftig zu Buche ;) )




    @aweetmama2009

    Die Beratung beim Anwalt werd ich so bezahlen (kostet nicht so viel), denn die Beantragung des Beratungsscheins dauert 14 Tage +/-.


    Beratungshilfe:
    Die Beantragung u Bewilligung dauert aber nicht 14 +/- !
    Wenn du alle notwendigen Unterlagen hast, bezüglich Einkommen etc., kannst du damit zum zuständigen Ag gehen u beim Rechtspfleger/in Beratungshilfe beantragen.
    Grundsätzlich, sofern die Lage klar ist, kann dir gleich an Ort u Stelle ein Beratungshilfeschein ausgestellt werden, mit dem du dann zu einem RA deiner Wahl gehen kannst..
    Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel ;)


    Kannst dich auch gut über Beratungshilfe u PKH auf den Seiten des BMJ informieren...oder auf den Justizseiten des entsprechenden Landes..dann hast du Infos aus erster Quelle..inklusive ´dowanloadbarer Formulare.

  • Das der Beratungsschein für das Anwaltsgespräch ist, weiß ich. Leider sind die Wartezeiten bei uns am Ag so lange (naja vielleicht nicht ganz 14 Tage), das man den Schein gleich bekommt war mal. Der Andrang ist wahrscheinlich zu groß ?( .


    Ich hoffe wie schon gesagt, nicht das ich PKH brauche !!


    :thanks: für die ausführliche Beschreibung!


    LG Christiane

  • Es zahlt, der vom Gericht dazu verurteilt wird. Das kann auch aufgeteilt werden oder gegeneinander aufgehoben werden.

    Und genau so sieht es aus. PKH nützt nur etwas, wenn beide wenig/nichts verdienen, sonst bekommt nämlich die "Gegenpartei" die gesamten Kosten aufgetischt.


    sweetmama2009


    Um böses Blut und bedeutend höhere Prozesskosten zu vermeiden, sprich bitte VORHER mit deinem Mann, was wie geregelt werden soll.


    Liebe Grüße MacKayla