Eidesstattliche Versicherung des Vaters bei Unterhaltsklage.

  • Na ja,


    zum einen das die aufgelaufenen Unerhaltsschulden/Urteile ec ec in die Insovenz fallen.



    und der KU ist sehr wohl unter der Verwaltung des Treuhänders und wird von IHM ausbezahlt/überwacht.


    Andi

  • zum einen das die aufgelaufenen Unerhaltsschulden/Urteile ec ec in die Insovenz fallen.


    Es sind halt Schulden...so perfide das auch ist, es ist halt leider so.. Unterhaltsschulden gehen mit in die Inso..
    Laufender KU ist natürlich weiterhin fällig..Urteile diesbezüglich haben weiterhin bestand, nur das eventuelle Schulden/Nachzahlungen eben ab Insolvenzeröffnung in diese Fallen..heißt, da gibt es nur noch nach Inso Geld, wenn es kein Nullplan ist..ansonsten wäre es eine Bevorteilung gegenüber den anderen Gläubigern u das würde die Insdo kippen lassen..



    und der KU ist sehr wohl unter der Verwaltung des Treuhänders und wird von IHM ausbezahlt/überwacht.


    Jepp.



    So ist es grundsätzlich vorgesehen..
    So kann es laufen, muß aber nicht..
    Aber auch davon kann der Treuhänder ohne weiteres abweichen, wenn da nichts gegen spricht..so wahsinnig scharf sind die auch nicht darauf das alles zu regeln u zu verwalten, für die paar Krücken an Kohle die sie über die PKH dafür jährlich bekommen..
    Auf jedenfall muß u wird KU bei einer Inso weiter laufen.



    Treuhänder gibts aber nur bei einer Inso ;) ..hier gehts ja bisher nur um eine EV!

  • Heute kam RA-Post.


    In der Anlage ein Brief des Obergerichtsvollziehers.


    Mein Exmann hat die Abgabe der EV abgelehnt. Die Sache geht jetzt vor das Vollstreckungsgericht und wird geprüft.


    Die RAgehilfin meinte, es könne damit zusammenhängen, das die Kinder ja Staatsgelder bekommen, demnach nicht bedürftig und auch nicht klageberechtigt sind.