meint ihr ich bekomme das alleinige sorgerecht?

  • hallo
    ich wollte mal fragen ob ihr mir vieleicht mal helfen könnt und zwar habe ich mich vor 3 jahren von meinem ex man getrennet da er sehr gewaltätig war.
    wir haben eine tochter zusammen sie ist 9 jahre und ich muss sagen er hat sie seit den 1.05.09 nicht mehr abgeholt erst konnte er nicht wollte nicht ich muss sagen das er sich noch nie an die 14 tage gehalten hat er hat auch noch nie in den 3 jahren untrehalt gezahlt!
    so irgendwann hat er mal angerufen und hat was gesagt da sagte meine tochter ihm die meinung un er sagte nur wenn sie ,,normal" wider sei kann sie sich ja bei ihm melden!!!!!
    Meine kleine maus hatte am 13.07 geb und was war er hat nur kurz angerufen und das wars!!!
    Geschenke würde sie bekommen wenn sie mal wider zu ihm komme,sie mag aber nicht mehr hat angst vor ihm und sie redet auch garnicht mehr über ihn ausser was damals passiert ist das er die hand gegen mich erhoben hat!!!
    ja sie will garkeinen kontakt mehr zu ihm haben er hat dann nochmal vor dem besagten anruf angerufen und sagte nur deine uroma liegt im sterben und sie ist am 28.08 gestorben und er hat sie noch nicht mal angerufen nein das musste ich mal wider machen wie sonst auch alle sachen.
    ja er ist auch umgezogen mit seiner neuen trulla womit er auch noch ein kind hat.
    und meine kleine maus weiss noch nicht mal wo sie wohnen und wenn sie bei ihnen sein sollte müsste sie auf der couch schlafen da sonst kein platz für sie sei.


    So mädels vieleicht könnt ihr mir helfen meint ihr die chancen stehen gut?


    l.g Sonja

  • Sorgerecht heißt laut Grundgesetzt (und nicht nur da) auch SorgePFLICHT. Vielleicht sollte ihn mal jemand daran erinnern.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich glaub nicht, daß deine Gründe fürs alleinige Sorgerecht ausreichen. Da müßtest du bestimmt Beweise sammeln, z.Bsp. schriftliche Sachen von deinem Ex etc., sonst steht ja Aussage gegen Aussage, wenns vor Fericht geht.
    Mach dich auf dem JA einfach unverbindlich kundigt. In solchen Sachen beraten die eigentlich ganz gut oder läßt dich von einem Anwalt beraten (gibts auch vom JA). Glücklicher Weise hab ich bei meinem Sohn das Sorgerecht und muß mich damit nicht auseindersetzen.

  • Die TS braucht keine Beweise für all diese Vorkommnisse. Sie sind nicht wichtig in diesem Zusammenhang.


    Das gemeinsame Sorgerecht wird einem Elternteil nur entzogen, wenn das Kind daraus massiven Schaden nimmt. Wenn z.B. durch eine fehlende Unterschrift eine medizinisch wichtige Behandlung nicht stattfinden kann. Aber selbst dann würde die Unterschrift erst Mal ersetzt werden und später dann vielleicht ein Teil des Sorgerechts (Gesundheitsfürsorge) an die TS übergehen.

  • Gemeinsames Sorgerecht heißt, dass sich die Eltern bei wichtigen Dingen des Kindes gemeinsam dafür oder dagegen aussprechen können. Wichtige Angelegenheiten sind: nicht lebenswichtige OPs, Impfungen, Schulwahl etc. Den großteil der Entscheidungen trifft das betreuende elterteil allein, egal ob mit oder ohne gemeinsamen sorgerecht.


    Unabhängig vom Sorgerecht haben das Kind und der Vater ein Recht auf Umgang.


    Also.... selbst mit alleinigem Sorgerecht darf der Vater Umgang mit seinem Kind haben.


    An der jetzigen Situation würde sich also auch mit alleinigem Sorgerecht nix ändern. Du verschwendest Zeit und Geld. All die Dinge, die dir jetzt sauer aufstoßen bei dem KV betreffen nicht die Ausübung des Sorgerechts.

  • das stimmt aber beim alleinigen Sorgerecht braucht man bei wichtigen Entscheidungen kein Einverständnis/Erlaubnis des anderen Elternteil. Umgang mit dem Kind behält er natürlich trotzdem aber ich glaube ab einem bestimmten Alter des Kindes kann dieses mitreden,obs zum Vater möchte oder nicht.

  • gibt es denn irgendeinen Punkt wo dir das alleinige Sorgerecht wirklich helfen würde bzw. unbedingt notwendig wäre? Ansonsten würde ich ehrlich gesagt lieber "still" sein und nichts lostreten, wenn dein Kind keinen Umgang will und er eigentlich nicht wirklich schlimm "im Weg steht". Denn welchen Nutzen würde so ein Riesenwirbel wirklich bringen?

  • das stimmt aber beim alleinigen Sorgerecht braucht man bei wichtigen Entscheidungen kein Einverständnis/Erlaubnis des anderen Elternteil.


    Und du hattest bisher furchtbare Probleme mit diesem Einverständnis? Oder vermutest du nur, es könnte später vielleicht und eventuell... Und selbst wenn er sein Einverständins nicht zu allem gibt (ist ja sein gutes Recht, er muss ja nicht mit jeder deiner Entscheidungen einverstanden sein, schließlich kannst auch du mal falsch liegen), wenn er also sein einverständnis nicht gibt, hast du die Möglichkeit seine Unterschrift beim familiengericht ersetzen zu lassen. die prüfen den Fall und wenn sie dir beipflichten, wird ersetzt. Das gemeinsame Sorgerecht wird deswegen trotzdem bestehen bleiben. da müssten schon ganz massive Gründe vorliegen...

    Einmal editiert, zuletzt von lavini ()