@ lele
Ich glaube, da hasr du bezüglich des UVG etwas falsch verstanden. der KV macht damit nicht automatisch Schulden beim Jugendamt sondern nur, wenn er zahlungsfähig ist. Und zwar während der Zeit des Unterhaltvorschussbezugs.
Wenn also der Unterhaltspflichtige nur den Selbstbehalt verdient und das Umgangselternteil UVG bezieht, entstehen keine Schulden, da der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Auch wenn sich seine Einkommensverhältnisse bessern, wird nicht rückwirkend Geld gefordert.
Anders sieht das aus, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist aber nicht zahlt. In dieser Zeit laufen bei zahlung von UVG Schulden für den Unterhaltspflichtigen beim JA auf.
Im Falle des TE ist er nicht leistungsfähig (nach seiner hier abgelieferten Schilderung hat er so wenig Geld, das selbst das Amt meint, er könne davon nicht leben... er liegt also unter dem selbstbehalt).