Kein Geld für Kindesunterhalt --- was passiert??

  • @ lele


    Ich glaube, da hasr du bezüglich des UVG etwas falsch verstanden. der KV macht damit nicht automatisch Schulden beim Jugendamt sondern nur, wenn er zahlungsfähig ist. Und zwar während der Zeit des Unterhaltvorschussbezugs.
    Wenn also der Unterhaltspflichtige nur den Selbstbehalt verdient und das Umgangselternteil UVG bezieht, entstehen keine Schulden, da der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Auch wenn sich seine Einkommensverhältnisse bessern, wird nicht rückwirkend Geld gefordert.
    Anders sieht das aus, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist aber nicht zahlt. In dieser Zeit laufen bei zahlung von UVG Schulden für den Unterhaltspflichtigen beim JA auf.
    Im Falle des TE ist er nicht leistungsfähig (nach seiner hier abgelieferten Schilderung hat er so wenig Geld, das selbst das Amt meint, er könne davon nicht leben... er liegt also unter dem selbstbehalt).

  • Seltsam, dann hat mich der Vater meines Sohnes wohl falsch informiert. Er sagt er bekommt immer wieder Briefe vom JA wieviel an "Unterhaltsvorschuss-Schulden" er nun schon hätte ... (und er kann anerkannt von denen nicht zahlen weil er hartzIV kriegt)

  • Er sagt er bekommt immer wieder Briefe vom JA wieviel an "Unterhaltsvorschuss-Schulden" er nun schon hätte ... (und er kann anerkannt von denen nicht zahlen weil er hartzIV kriegt)


    Tja, entweder drückt da einer auf die Tränendrüse... oder er hat einen bestehenden Titel nicht ändern lassen. Dann geht das Amt nämlich davon aus, dass er zahlen kann... es gibt ja nen titel... aber es nicht tut...

  • Danke Lavini, mensch. Vermutlich ist der Titel noch immer nicht wirklich durch (kann das sein? wir haben schon vor über einem Jahr beantragt und kriegen seitdem auch den Unterhaltsvorschuss). Ich glaube ich frag da mal beim Amt nach um rauszufinden, wie das in seinem Fall wirklich ist. Tränentrüse ist nämlich gut möglich.

  • Ist man beim ALGII Bezug, nicht automatisch "nicht leistungsfähig". Dieses steht zumindest in meiner Berechnung vom Jugendamt bei meiner Ex-Frau. Ich habe vier Kinder, eins lebt bei mir, drei bei meiner Ex-Frau. Und bei meiner Frau steht bei jedem Kind "nicht leistungsfähig, daher keine Berechnung".

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ist man beim ALGII Bezug, nicht automatisch "nicht leistungsfähig".


    Naja, man muss es dem Amt schon melden. Und wenn nachweisbar ist, das man freiwillig ALGII bezieht, indem man sich jeder Arbeit verweigert, sieht die Sache theoretisch auch anders aus...

  • Um ALGII zu beziehen brauch man sich nicht unbedingt jeder Arbeitsstelle zu verweigern, mittlerweile gibt es 1,8 Mio. ALGII Bezieher in Form der Aufstockung, teils trotz 40 Stundenwoche!.

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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Um ALGII zu beziehen brauch man sich nicht unbedingt jeder Arbeitsstelle zu verweigern, mittlerweile gibt es 1,8 Mio. ALGII Bezieher in Form der Aufstockung, trotz 40 Stundenwoche!.


    Ok, unglücklich formuliert... man muss ALGII beziehen und sich zusätzlich auch noch freiwillig in diese Situation gebracht haben, sowie an der Situation auch nix ändern wollen... mag nicht sehr verbreitet sein aber ich hab schon pferde vor der apotheke kotzen sehen...

  • Vermutlich betreut deine Frau ein Kind unter 3 Jahren? Dann ist sie theoretisch nicht leistungsfähig udn die Kinder sind es nicht, weil sie eben Kinder sind. Man muss sogar nachweisen, dass man sich ernsthaft um Arbeit bemüht und zumindest in Berlin ist das Unterhaltvorschussamt da genauer als das Sozialamt selbst. Also man muss Bewerbungen einreichen usw.

  • ALG2 ist dann gleich zu setzen mit nicht leistungsfähig.


    Somit laufen auch keine "UVG-Schulden" auf...blöd wäre es natürlich wenn ein Titel über KU besteht u der nicht geändert wurde, dann laufen brav Schulden auf..aber wenn dem so wäre, dann hat der Unterhaltspflichtige i.d.R. schon ne ziemliche Zeit lang vorher gepennt..

  • Vermutlich betreut deine Frau ein Kind unter 3 Jahren? Dann ist sie theoretisch nicht leistungsfähig udn die Kinder sind es nicht, weil sie eben Kinder sind. Man muss sogar nachweisen, dass man sich ernsthaft um Arbeit bemüht und zumindest in Berlin ist das Unterhaltvorschussamt da genauer als das Sozialamt selbst. Also man muss Bewerbungen einreichen usw.

    Nein, die Kinder sind 9, 11 und 12 Jahr alt. Die Tochter, welche bei mir lebt 15.


    hatte mal einen Thread dazu vor kurzem
    Unterhalt wenn beide Kinder haben


    Die Sache ist übrigens noch nicht geklärt...

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  • Hi zusammen!


    Also ... Ich weiß nicht, wie es sich verhält, wenn man selbständig ist, aber wenn man gearbeitet hat und zB. gekündigt wurde, bekommt man AL-Geld. Wenn man aber wie mein Mann zB. kein Geld hat um zu leben (wo wir noch nicht verheiratet waren haben wir noch kein Jahr zusammengewohnt, aber trotzdem blieb ihm i.d.R. nur knapp 600 EUR von seinem Gehalt übrig!), kann man den Ausgleich bei der ARGE beantragen. Die MÜSSEN (lt Paragraf ... müßte ich nachschauen, kann aber jeder Anwalt sagen) den Betrag ausgleichen. Frag da doch einfach mal nach, ob die in Deinem Fall evtl. auch etwas machen können ...


    Ansonsten kann ich nur sagen, Du darfst NIEMALS einen Vergleich unterschreiben, ohne mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben!!! Wenn die Kindesmutter den Vergleich nicht irgendwann mal anfechtet, hast Du sonst keine Chance mehr den zu ändern! Und vor allem: MACH ALLES NUR M I T RECHTSANWALT!!!!!

  • Ich kann Dir dazu nur sagen... Hinauszögern klappt in diesem Staat in Unterhaltsangelegenheiten erschreckend gut.


    Ich warte seit über einem 3/4 Jahr darauf, dass der Kindsvater überhaupt mal die Unterlagen abgibt, damit der Unterhalt berechnet werden kann. NICHTS! Jedes Versandhaus hätte einem schon die Haare auf dem Kopf weggepfändet, aber in diesem klaren Fall. Selbst mein Anwalt sagt, ich solle nicht auf Gerechtigkeit warten, das Gericht würde höchstens Entscheidungen fällen. Traurig, aber wohl wahr.. Und mein Sohn war gerade erst geboren als er sich verpieselt hat, Arbeit finde ich gerade keine, aber der Krippenplatz ist auch weg... ich bin eine "gesetzliche Lücke", wie man mir überall sagt, na danke. So ist das, gut situiert, gut verdient, Kind bekommen und sitzengelassen und bald auf Hartz 4 Niveau... sorry, um mich gehts hier gar nicht.


    Zu Dir: Von daher fällt mir dieser Tipp ansich schwer, da es um Deine Kinder geht, aber Du kannst locker mehrere Monate überbrücken ohne dass Dir jemand auch nur irgendwas kann.... :kotz


    LG

  • Ich glaube, da hasr du bezüglich des UVG etwas falsch verstanden. der KV macht damit nicht automatisch Schulden beim Jugendamt sondern nur, wenn er zahlungsfähig ist. Und zwar während der Zeit des Unterhaltvorschussbezugs.
    Wenn also der Unterhaltspflichtige nur den Selbstbehalt verdient und das Umgangselternteil UVG bezieht, entstehen keine Schulden, da der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Auch wenn sich seine Einkommensverhältnisse bessern, wird nicht rückwirkend Geld gefordert.


    Ich kann aber was ganz anderes zu berichten. Der leibliche Vater meines Großen, konnte zeitweise nicht zahlen, weil er arbeitslos war.
    da ist di UVK eingetreten und nun geht er wieder arbeiten, aber muss die summe in raten an die UVK zurückzahlen, denn die sind für den KV nur in vorkasse gegangen.

  • Zu Dir: Von daher fällt mir dieser Tipp ansich schwer, da es um Deine Kinder geht, aber Du kannst locker mehrere Monate überbrücken ohne dass Dir jemand auch nur irgendwas kann....


    ab den tag, wo die unterlagen eingefordert wurden, und dann am ende mal ausgerecht werden konnten, bist du verpflichtet nachzuzahlen! das hatte ich bei meinem nochehemann. dann darf es sogar per gerichtsvollzieher eingeklagt werden. ich mache nichts übers JA, die wissen manchmal nicht was die selber da machen. macht alles mein anwalt für mich.

  • Ich kann aber was ganz anderes zu berichten. Der leibliche Vater meines Großen, konnte zeitweise nicht zahlen, weil er arbeitslos war.
    da ist di UVK eingetreten und nun geht er wieder arbeiten, aber muss die summe in raten an die UVK zurückzahlen, denn die sind für den KV nur in vorkasse gegangen.


    Da du ja so wahsinnig die Ahnung von der Materie hast lass dir dennoch gesagt sein, das @lavini dennoch grundsätzlich mit ihrer Aussage recht hat.


    In deinem Fall mußte der Vater das UVG zurückzahlen, abwohl er arbeitslos war, weil er entweder entsprechend hoch eh noch ALG1 bekam, u sowieso, er hätte weiter zahlen müssen, trotz Arbeitslosigkeit, denn Arbeitslosigkeit bedeutet nicht gleich das er nicht leistungsfähig ist, denn in den ersten 6 Monaten geht man von einem vorrüber gehenden Ereignis aus, u es ist unverändert KU zu leisten..


    Aber das wußtes du sicher ja schon, da du ja so gut bescheid weißt... :lach