Deutsche/Amerikanische Rechtsordnung fuer Sorgerecht? Dringend Hilfe benoetigt!!!

  • @toe: versuch dir soviel wie moeglich schriftlich mit Unterschrift geben zu lassen. Ich habe auch einen auslaendischen Kindsvater und wir hatten damals gemeinsames Sorgerecht (bei dir legal custody) und ich aber alleinige residing custody (Kind lebt bei mir)- bei dir heisst das physical custody. Es kommt sehr auf die Sachbearbeiter an. Mir wurde damals als erstes vorgeworfen, dass ich mein Kind entfuehrt habe und das nur, als ich mich bei der Stadt normal anmelden wollte bei Aufenthalt in D. Falls du jemals in so eine Situation kommst, waere es sehr gut, wenn du schwarz auf weiss vorlegen kannst, dass du das alleinige Sorgerecht hast (zumindest aber eine Bestaetigung deines Ex, dass du in D mit dem Kind leben darfst und das alleinige residing Recht hat). Ich glaube kaum, dass du in D automatisch alleiniges Sorgerecht erlangst (nur durch Einreise). Das ist meiner Meinung nach eine schwammige Aussage und die wuerd ich mir - wenn - auf jeden Fall schwarz auf weiss geben lassen, damit du dich im Notfall drauf berufen kannst. LG


  • Gerne, :blume ich kenne dort einige der Mitarbeiter(meistends jedoch mehr im Visumverfahren tätig),ich bin mir sicher das du dort auch gut aufgehoben bist.In dem Poratl unterhalten sich die jeweiligen Botschaftsangehörigen in einem für "normalos" geschlossenem Forum ;)
    Andi

  • Aber....bis jetzt (und das ist ja nun schon ne Weile her) hat der Kindesvater das Kind wohl noch nie als "entführt" gemeldet. Da hat die normative Kraft des faktischen nun mittlerweile einige eindeutige Tatsachen gschaffen, die sicherlich vor Gericht einer ausführlichen Begründung bedürfen. ..


    Soweit ich richtig informiert bin, gibt es hier keine "normative Kraft des faktischen". Fakt ist: Der Vater hat das alleinige Sorgerecht, fertig. Es dürfte ähnlich sein wie in Deutschland: Hier kann sich auch ein Vater ohne Sorgerecht jahrelang alleine ums Kind kümmern, er hat trotzdem nix in der Hand, wenn die Mama mit dem alleinigen Sorgerecht nach Jahren ohne Kontakt mal wieder vorbeikommt und das Kind einfordert. Pech für Papa und das Kind.


    Wenn ein Kind schon einige Zeit bei einem im Ausland lebenden nichtsorgeberechtigten Elternteil lebt, ist es normalerweise Standard, daß das Kind zurückgeführt wird, wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil es einfordert. Der nichtsorgeberechtigte Elternteil bekommt dann i.d.R. die Aufgabe das Kind am Wohnsitz des sorgeberechtigten Elternteils zu übergeben, es einige Zeit einzugewöhnen, und dann allein wieder abzureisen.