Vor- und Nachteile Getrennt Lebend oder Geschieden

  • Hallo zusammen, :hilfe



    ich frage mich, welche Vor- bzw. Nachteile bringt das dauerhaft getrennt Lebend gegenüber einer Scheidung. Steuerlich bringt es mir keine Vorteile, da beides gleich behandelt wird. Der Zugewinn der Renteanwärtschaft wird dagegen nach Ehejahren verteilt.



    Kann mir jemand die Helfen, welche Vorteile es mir als Verdiener, der auch nach der Trennnung die Kinder hat, getrennt lebend zu bleiben oder ist eine Scheidung nach dem Trennungsjahr besser?



    Danke für eure Antworten :wand

  • Der Zugewinn der Renteanwärtschaft wird dagegen nach Ehejahren verteilt.


    Heißt, je länger verheiratet, um so mehr gibt der Gebende ab bzw. um so mehr bekommt der Bekommende.


    Ansonsten? :hae:


    Stirbt einer der beiden Protagonisten, erbt der Verwitwete eben. Wäre man geschieden, dann nicht.


    Für Kinder kann eine Scheidung klarere Verhältnisse schaffen. Die haben zwar immer Wiedervereinigungsphantasien, aber sicher noch mehr, solange die getrennten Eltern verheiratet sind - trotz in den Augen der Eltern "manifestierter" Trennung.


    Wieso ändert sich steuerlich nichts durch eine Scheidung? Hattet Ihr 4 /4?


    Ansonsten - geschieden ist halt geschieden und verheiratet und verheiratet. Was auch immer jeder der beiden Betroffenen damit verbindet.

  • Ich hab jetzt den Salat weil wir seit 5 Jahren getrennt aber noch nicht geschieden sind, ich darf Rentenpunkte abgeben :frag
    Ansonsten, ich bin zwar seit 5 Jahren frei, werde mich aber erst ab Donnerstag so richtig frei fühlen, dann ist der Scheidungstermin.

  • Hallo Frau Volleybap



    nach meinen bisherigen Infos werden getrennt Lebende mit Kind (nach dem Jahr der Trennung) und Geschiedene mit Kind beide in Steuerklasse II eingestuft. :hae:



    Liebe Grüße


    kaos2009

  • ihr könnt sofort nach der Trennung in Klasse 4/4 gehen. In 2/1 erst im nächsten Jahresanfang.


    Beispiel:
    Trennung im August 09 Steuerklasse 2/1 ab dem 1. Januar 2010
    Trennung im April 09 Steuerklasse 2/1 ab dem 1. Januar 2010


    bis zum 1. Januar gilt Steuerklasse 4/4 oder 3/5 je nach dem wie ihr euch einigt.

  • beide in Steuerklasse II eingestuft


    In die 2 kann nur der, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt.


    Und nein, man muss mit der Änderung auf Steuerklasse 2 weder auf das Ende des Trennungsjahres warten, noch auf den nächsten Jahresbeginn. Das geht sofort.

  • Hallo


    Mir bringt getrenntleben im Moment den Vorteil, das ich bei meinem Gehalt einen Ehegattenzuschlag erhalte. Der beträgt 65.- würde bei Scheidung wegfallen. Außerdem sind wir immer noch zusammen in Haftpflicht und Rechtschutz versichert. Ich verstehe mich allerdings mit meinem Mann ganz gut. Er zahlt die Versicherung und zieht dafür monatlich 10 Euro vom Unterhalt ab. den Unterhalt haben wir unter uns nach Düsseldorfer Tabelle geregelt.


    Rentenmäßig bin ich aber auch verunsichert, da ich als Angestellte tüchtig einzahle und er als Selbständiger so gut wie nicht.


    Ich denke auch immer mal wieder über Scheidung nach aber die kostet eben einiges.