Mich beschäftigt mal wieder eine Frage...
Ich war 3 Wochen in Kur und danach bis zum Beginn meiner Elternzeit (diesen Freitag :-)) krankgeschrieben. Somit bin ich jetzt insgesamt 15 Tage im Krankengeldbezug, was sich ja finanziell negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Jetzt habe ich in einem Ratgeber zum Thema Höhe des Elterngeldes folgenden Satz gelesen: Monate, in denen eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorlag, werden nicht berücksichtigt. Würde ja heißen, dass diese 15 Tage dann -je nach Diagnose, und meine Ärztin hat ne Menge aufgeschrieben- nicht ins Gewicht fallen? Hatte nämlich schon überlegt, mit meiner Ärztin zu reden, ob sie mir rückwirkend ein Beschäftigungsverbot erteilt. Sie hat allerdings mit dem Thema Beschäftigungsverbot bisher keine Erfahrung gemacht. Donnerstag habe ich einen Termin bei ihr.
Kennt sich jemand mit einem solchen Fall aus? Und wo könnte ich denn erfragen, ob die Diagnosen dazu führen, dass diese Zeit der Erkrankung nicht berücksichtigt wird? Wie gesagt, sie hat eine ganze Menge ICDs draufgeschrieben.
Vielen Dank für eure Hilfe!
hope