Also ich war beim Jugendamt und hab da mal nach gefragt da die Ehe schlißung nach der beburt der Kinder war,
habe ich das alleinige Sorgerecht zum glück also da ich noch nichts unterschrieben hatte.
Aha...ök! Mal gut das es so gute u kompetente JA`s gibt!
Dann ist der §1626a des BGB also inzwischen weggefallen, oder gabs den eigentlich nocht nie??
Oder aber ist es doch möglich, das es noch immer so viele JA`s gibt, die rein gar keinen Plan von der Materie haben, die eigentlich ihr tägliches Geschäft sein sollte...?!
Irgendwie erschreckt es mich immer wieder, was für einen Müll die Jugendämter verbreiten..
Oder liegt es gar nicht an den JA´s, sondern an den Hilfesuchenden, die eigentlich nur immer nur das verstehen was sie verstehen oder hören wollen?
Wer weiß das schon..aber ist irgendwie erschreckend finde ich!
Ich bin froh das ich das alleinige sorgerecht habe und bin über glücklich da rüber.
Naja, sollen wir dich nun in deinem Glück dich wälzen lassen, oder sollen wir dich doch lieber aus diesen nur scheinbaren glücklichen Momenten reißen u dich doch zurück in die Realität reißen??!!
trozdem danke für eure antworten
Bitte bitte..
Problem jetzt nur, das du dich entscheiden mußt welche Antwort wohl die richtige ist..
Lss mich raten, du bist dir beim JA sicher...
Empfehle dir aber dennoch mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch, auch BGB genannt, und dann entscheide.....