• Also ich war beim Jugendamt und hab da mal nach gefragt da die Ehe schlißung nach der beburt der Kinder war,
    habe ich das alleinige Sorgerecht zum glück also da ich noch nichts unterschrieben hatte.


    Aha...ök! Mal gut das es so gute u kompetente JA`s gibt!


    Dann ist der §1626a des BGB also inzwischen weggefallen, oder gabs den eigentlich nocht nie??


    Oder aber ist es doch möglich, das es noch immer so viele JA`s gibt, die rein gar keinen Plan von der Materie haben, die eigentlich ihr tägliches Geschäft sein sollte...?!


    Irgendwie erschreckt es mich immer wieder, was für einen Müll die Jugendämter verbreiten..
    Oder liegt es gar nicht an den JA´s, sondern an den Hilfesuchenden, die eigentlich nur immer nur das verstehen was sie verstehen oder hören wollen?
    Wer weiß das schon..aber ist irgendwie erschreckend finde ich! :D




    Ich bin froh das ich das alleinige sorgerecht habe und bin über glücklich da rüber.


    Naja, sollen wir dich nun in deinem Glück dich wälzen lassen, oder sollen wir dich doch lieber aus diesen nur scheinbaren glücklichen Momenten reißen u dich doch zurück in die Realität reißen??!!


    trozdem danke für eure antworten


    Bitte bitte..
    Problem jetzt nur, das du dich entscheiden mußt welche Antwort wohl die richtige ist..
    Lss mich raten, du bist dir beim JA sicher...


    Empfehle dir aber dennoch mal einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch, auch BGB genannt, und dann entscheide..... ;)

  • § 1626a
    Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen.(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie


    1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
    2. einander heiraten.


    (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.




    Für nicht Google Freunde ....


    Die meisten Mitarbeiter einiger JÄmter habe leider keinen Plan!


    Frag mal beim JA lieber nochmal nach und schreib denen den § mal auf.



    Ich habe nur das AS weil der KV sich garnicht meldet oder auch weigert für OP´s usw seine Unterschrift zu geben.
    Das ist dann im Sinne des Kindes. Denn die Kinder leiden genug und wenn ein Elternteil das AS hat, wird es meist als
    Machtwerkzeug benutzt.

  • Ich bin froh das ich das alleinige sorgerecht habe und bin über glücklich da rüber.


    - Vorausgesetzt, dass der Mann, den du geheiratet hast, auch der biologische Vater des Kindes ist, glaube ich, dass das JA eine falsche Auskunft gegeben hat oder dass du es falsch verstanden hast. Frag doch noch einmal gezielt nach, ob sie bei ihrer Auffassung bleiben, wenn du sie auf §1626a des BGB hinweist, den Jens erwähnt hat.


    - Mir ist aber nicht klar, warum du dich so darüber freuen würdest das Sorgerecht allein zu haben. Vielleicht schätzt du die Bedeutung des Sorgerechts nicht richtig ein. Beim Sorgerecht geht es um Entscheidungen für grundlegende und wichtige Angelegenheiten der Kinder (Schule, Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt, u.a.). Diese Angelegenheiten können, falls erforderlich, gerichtlich einzeln losgelöst werden vom gemeinsamen Sorgerecht. In der Regel ist ein gemeinsames Sorgerecht aber auch gut für die Kinder. Und ob getrennt oder nicht, Unterschiedliche Auffassungen der Eltern müssen nicht zum Nachteil für das Kind sein.


    - Wichtig: Beibehalten des gemeinsamen Sorgerechts fördert oft die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen, weil ein Elternteil mit Sorgerecht sich in seiner Elternrolle durch die Verantwortung zusätzlich bestätigt fühlt. Auch das ist gut für das Kind.


    - Umgangsgereglungen hängen nicht vom Sorgerecht ab. Egal, ob es ein gemeinsames oder ein alleiniges Sorgerecht gibt, haben Kinder Recht auf einen Umgang mit beiden Eltern. Beide Eltern sind verpflichtet den Umgang und die Beziehung des Kidnes zum jeweils anderen Elternteil angemessen zu fördern. Über Ausmaß und Umfang des Umgangs kann man auch bei alleinigem Sorgerecht nicht allein entscheiden. Ihr müsst also in jedem Fall in Zukunft als Eltern gemeinsam funktinieren.


    - Die meisten Entscheidungen im Alltag hängen nicht vom Sorgerecht ab. Bei wem das Kind gerade ist, der entscheidet über die normalen Dinge (was wird angezogen, Arztbesuche zur Akutbehandlung, mit wem ist das Kind zusammen, etc.)

  • oder dass du es falsch verstanden hast.

    Schimpft mich jugendamtfreundlich (ja, bin ich auch, ich gebs ja zu) , aber ich würde dann doch eher auf das Obige tippen.


    Ich weiger mich jetzt einfach mal zu glauben, dass jemand beim Jugendamt bei dieser Konstellation eine solche Auskunft ernstgemeint geben würde...

  • Die meisten Mitarbeiter einiger JÄmter habe leider keinen Plan!


    Ich habe manchmal den Eindruck bei den Jugendämtern, das dort Leute beschäftigt sind, die in der Wirtschaft nie einen Fuß auf den Boden bekommen hätte. Wegen Unfähigkeit. Soweit ich weiß, bewegt sich das Jugendamt in einem "rechtsfreien Raum." Also nach dem Motto "nach mir die Sintflut."


    Für diese Leute auf dem Amt bin ich mittlerweile wie Weihwasser für den Teufel. Wer schützt denn unsere Kinder vor unqualifizierte Sachbearbeiter?

    lg Katon



    Manches Leben hätte vielleicht anders sein können, wenn derjenige selber anders gewesen wäre.
    © Kurt Haberstich, (*1948), Schweizer Buchautor und Aphoristiker


    Das Leben ist wie eine Wundertüte: Je tiefer man darin herumgrabbelt, um so mehr kommt zum Vorschein.
    © Br. Paulus Terwitte, (*1959), Kapuziner

  • Ich habe mein Wissen von der Dame auf dem Standesamt die uns genau das erklärt hat als wir die Vaterschaftsanerkennung machten und wusste das wir sowiso heiraten wollten, sie sagte wir brauchen nicht extra das Sorgerecht "teilen" sondern es besteht eben gemeinsames Sorgerecht wenn die Eltern innerhalb von 5 Jahren heiraten.