Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt

  • Hallo, ich habe 3 Fragen - viell. kennt sich ja jemand aus.


    Warum ist es sinnvoll, die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt des Kindes zu machen? Hängt es u. a. damit zusammen, dass sonst nach der Geburt die Geburtsurkunde nochmal neu ausgestellt werden müsste?


    Kümmert sich das JA auch darum, den Unterhalt zu berechnen und beantragt alle dafür notwendigen Unterlagen beim KV?


    Der KV hat bereits ein eheliches Kind (ist aber getrennt lebend) - muss er dann trotzdem laut Düsseldorfer Tabelle für beide Kinder die dort angegebene Höhe zahlen? Wieviel Geld steht ihm denn am Ende eines Monats noch zu? Ich glaube, er zahlt auch Unterhalt für seine Frau...


    Ein schönes WE und vielen Dank schonmal für eure Antworten :thanks:


    hope

    Hadern und zaudern ist niemals des Kriegers Gebot.
    Für ihn heisst es kämpfen & siegen... oder den Tod.

  • Frage 1 - Anerkennung vor Geburt.
    Darauf habe ich keine Antwort. Vielleicht weil dann das Jugendamt bereits Erstausstattung etc. einfordern kann?


    Frage 2 - Kümmert sich das Jugendamt?
    Ja, Du solltest eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt kümmert sich dann darum, dass die Vaterschaft anerkannt, der Unterhalt errechnet und bezahlt wird.


    Frage 3 - Wer kriegt was?
    Wenn der Vater genug Geld hat, muss er das zahlen, was in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist. Außer, Ihr vereinbart etwas eigenes (DT ist nur Richtwert).
    Soweit ich weiß, hat der Papa einen Selbstbehalt von ca. 900 Euro im Monat - wenn er im Moment an seine Ex-Gattin Betreuungsunterhalt bezahlt, muss sie gegebenenfalls kürzer treten zugunsten der Kinder. Kinder haben Vorrang.

  • Zu Frage 1:


    Na ja, es klärt die Situation und ist eventuell auch Richtung Erbrecht oder weiteren Aufenthalt des Kindes sinnvoll. Erbrecht insofern, weil ja der KV vor der Geburt sterben kann (Unfälle sind immer möglich). Du könntest ja auch bei der Geburt sterben und dann hätte das Kind erstmal formal gar keinen lebenden Elternteil.