Jugendamt findet den Kindsvater angeblich nicht

  • Hallo an alle :winken:



    Meine tochter (3 Jahre) bekommt seit Januar Unterhaltsvorschuss, daihr Vater keinen Unterhalt zahlt!


    Nach der Trennung im letzten Jahr ist er wieder zurück in die Pfalz gezogen und ich lebe mit meiner Tochter in Bayern.


    DemJugendamt habe ich die Adresse seines Vaters gegeben, denn dort wohnt er jetzt wieder.


    Seit Februar haben wir jetzt nichts mehr von ihm gehört, zum Geburtstag der Kleinen hat er ein Päckchen geschickt, aber ich erreiche ihn nicht.


    Laut Aussage der Sachbearbeiterin im Jugendamt haben sie in angeschrieben aber noch keine Antwort von ihm bekommen!


    Kann so etwas sein? ?( Haben die nur schriftlich die Möglichkeit an jemanden ranzukommen?



    Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß jemand was ich sonst noch tun kann außer zu warten bis das Jugendamt was rausfindet?



    Liebe Grüße



    Carmen

    Das Leben ist hart, aber ich bin härter :sonne

  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß jemand was ich sonst noch tun kann außer zu warten bis das Jugendamt was rausfindet?


    Hallo,


    unser Jugendamt, bzw. ich rennen meinem Ex nun schon seit 10 Jahren hinterher... es ist ein ewiges Katz und Mausspiel...


    solange er nicht (offiziell) arbeitet, bzw. Bezüge von irgendeinem Amt erhält, ist es sehr schwer, jemanden wirklich dingfest zu machen- und wenn derjenige arbeitet, dann muss man (bei uns war es immer ich, nie das Jugendamt) erstmal herausfinden wo...


    mein Ex hat es bisher immer geschafft, seinen Job genau dann zu verlieren, wenn die Gehaltspfändung eingetroffen wäre :ohnmacht:


    Mein Tip: am Ball bleiben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    das tut mir leid für deine Tochter


    mir geht es ähnlich ich habe drei Kinder und mein Noch Mann lebt seit fast zwei Jahren in der Schweiz, er wird ständig vom JA
    angeschrieben aber er reagiert nicht darauf.


    Mein Sachbearbeiter meint, er könne keine Unterhaltsklage gegen ihn einreichen solange er nicht reagiert.


    Ich finde das es solch verantwortungslosen Vätern in Deutschland zu leicht gemacht wird.


    Und wenbn man erst Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommt, darf man ja selbst nichts mehr unternehmen ( vor Gericht gehen und Klagen ) also heisst es Hände in den Schoss und abwarten :kotz

  • Hallo,


    Und wenbn man erst Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommt, darf man ja selbst nichts mehr unternehmen ( vor Gericht gehen und Klagen ) also heisst es Hände in den Schoss und abwarten :kotz


    Nicht ganz richtig!


    Da der Unterhaltsvorschuss geringer ausfällt, als der übliche geregelte Unterhalt, den der KV zu zahlen hat, kannst du vor Gericht die Differenz erklagen.


    Rechenbeispiel:


    Unterhaltsvorschuss: 154,00 Euro
    festgesetzter Unterhalt: 199,00 Euro


    Differenz: 45,00 Euro (die man einklagen kann, Betonung liegt hier auf kann).


    Und nur die Differenz, da sich das JA den Unterhaltsvorschussbetrag vom KV schon zurückholen wird.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

    Einmal editiert, zuletzt von rabe ()

  • Und wenbn man erst Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommt, darf man ja selbst nichts mehr unternehmen ( vor Gericht gehen und Klagen ) also heisst es Hände in den Schoss und abwarten :kotz


    Hallo zusammen,


    durch den Erhalt von Unterhaltsvorschuss, ist eine eigene Klage nicht ausgeschlossen. Wie es bei einer Beistandschaft aussieht, kann ich nicht sagen, aber der bloße Erhalt von UV hindert Dich an nichts ;) .


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hi,


    durch die Möglichkeit, den U-Pflichtigen anzuzeigen (ich glaube § 170 StGb), muß die Staatsanwaltschaft aktiv werden und ermitteln.
    So könnte es schneller gehen, sollte aber evtl. mit dem JA abgesprochen werden.


    Ich kenne persönlich einen, der wurde von seinem LKW, bei einer Kontrolle, mit Handschellen abgeführt. :wow


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß jemand was ich sonst noch tun kann außer zu warten bis das Jugendamt was rausfindet?


    Ich frage mich gerade, was Du rausfinden willst?


    Die Adresse, damit das Kind Kontakt haben kann?
    Die Adresse, damit das JA den kompletten Unterhalt fordern kann?


    Warum schreibst Du im Titel des Threads "angeblich"?

  • sorry... da war ich oben wohl ein bischen OT-


    also- Du kannst selber versuchen, Klage einzureichen- hast Du einen Titel gegen ihn?
    dann kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen-


    wenn dieser (ich glaub, es war dreimal) erfolglos versucht hat zu pfänden (dabei ist unerheblich, ob er dort gemeldet ist)


    dann kannst Du Strafanzeige gegen ihn stellen- dann ´landet er auf der Fahndungsliste, und wird (falls er irgendwie mal in Kontakt mit der Polizei kommt) festgenommen.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo an alle!


    Freue mich über eure rege Diskusion! :-)


    durch die Möglichkeit, den U-Pflichtigen anzuzeigen (ich glaube § 170 StGb), muß die Staatsanwaltschaft aktiv werden und ermitteln.


    Ich habe mich letzte Woche einmal bei der Polizei über diese Möglichkeit informiert und mir wurde gesagt dass das nicht wirklich etwas erreicht. Ich bin mir ja auch ziemlich sicher, dass er noch an seiner alten Adresse wohnt und diese hat das Jugendamt auch.


    Wie es bei einer Beistandschaft aussieht, kann ich nicht sagen


    Mir wurde beim JA gesagt, das eine Beistandschaft nur dann einen Sinn macht wenn ich weiß das und wo er arbeitet! Da ich das aber nicht weiß sollte ich keine Beistandschaft beantragen! Ist das richtig?


    Warum schreibst Du im Titel des Threads "angeblich"?


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Behörde in Deutschland nicht die Möglichkeit hat, eine Adresse in Deutschlan zu überprüfen!



    hast Du einen Titel gegen ihn?


    Dazu muss man verheiratet gewesen sein, oder? :hae:


    Liebe Grüße und schönen Sonntag


    Carmen

    Das Leben ist hart, aber ich bin härter :sonne

  • Dazu muss man verheiratet gewesen sein, oder?


    nein, muss man nicht- dafür muss man eine KU Klage eingereicht haben, dort wird dann ein Titel ausgestellt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Ich habe mich letzte Woche einmal bei der Polizei über diese Möglichkeit informiert und mir wurde gesagt dass das nicht wirklich etwas erreicht. Ich bin mir ja auch ziemlich sicher, dass er noch an seiner alten Adresse wohnt und diese hat das Jugendamt auch.


    Das wird aber wohl die einzige möglichkeit sein die neue Adresse, bzw den Aufenthaltsort rauszubekommen.
    Wahrscheinlich hat der Beamte Angst vor Arbeit. Aber ist das nicht Sache vom Jugendamt wenn Du UVG bekommst ?

  • Seit Februar haben wir jetzt nichts mehr von ihm gehört, zum Geburtstag der Kleinen hat er ein Päckchen geschickt, aber ich erreiche ihn nicht.


    Laut Aussage der Sachbearbeiterin im Jugendamt haben sie in angeschrieben aber noch keine Antwort von ihm bekommen!


    Nochmal: Worum geht es Dir?


    Die Kohle kommt pünktlich - wenn auch nur der Unterhaltsvorschuss.
    Das Jugendamt hat nicht behauptet, die Adresse nicht rausfinden zu können. Also nix mit "angeblich", sie tun ihre Arbeit nur eben mal in ihrem Tempo - nicht in Deinem.


    Anzeige: Müsste das Jugendamt machen. Für die Kindsmutter besteht nämlich kein Anlass, da UVG.
    Gibt's gemeinsames Sorgerecht, braucht Du eine Unterschrift?
    Titel? Danach wird das JA dann schon schauen, wenn Du eine Beistandschaft hast.
    Er soll sich vielleicht um Euer Kind kümmern? Dazu kannst Du ihn nicht zwingen.


    Weswegen möchtest Du den Papa erreichen?
    Wo ist Dein Problem?

  • Anzeige: Müsste das Jugendamt machen. Für die Kindsmutter besteht nämlich kein Anlass, da UVG


    das ist völliger Quatsch... das kann das JA gar nicht machen-


    Und ob man UV bezieht, oder nix hat damit nichts zu tun!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • das ist völliger Quatsch... das kann das JA gar nicht machen-


    Und ob man UV bezieht, oder nix hat damit nichts zu tun!


    Das wäre unlogisch (ich behaupte aber nicht, es sicher zu wissen).
    Soweit ich weiß, ist eine Anzeige nur möglich, wenn das Kind kein Einkommen hat, der Unterhaltspflichtige aber leistungsfähig wäre.

  • Mir wurde mal gesagt, wenn Du die Krankenkasse weisst, kann das JA über die den Arbeitgeber, sodenn er einen hat, ausfindig machen und gegebenfalls KU-Pfändung direkt vom Gehalt einleiten.
    Frage mich gerade, ob das auch geht, wenn er ALGI oder ALG II bekommt. In der Regel wechselt man Krankenkassen ja nicht so häufig. Die wissen, woher der Kassenbeitrag kommt.