muss ich meiner ex unterhalt zahlen ???

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem,


    meine schwangere Verlobte hat sich von mir getrennt, sie bezieht Harz4 und jetzt habe ich gehört, daß ich ihr über 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet bin !!!


    stimmt das ???


    Muss sie Unterhalt einklagen oder macht das automatisch das Amt ???


    Vielen Dank

  • Sie kann beim Jugendamt eine sog. Beitstandschaft einrichten. Alles läuft dann über das JA.
    Mit etwas Glück wird Dir gestattet den sog. Selbstbehalt zu behalten, das sind meist 890 Euro.
    Die Bundesregierung plant ein Gesetz ab 1.4.2007, nachdem unverheiratete Paare in Unterhaltsfragen den verheirateten Paaren gleichgestellt werden. Dies bedeutet, daß Du ggf. jahrzehnte Unterhalt zahlen mußt.


    Unbedingt hier reinschauen:!!
    http://www.trennungsfaq.de

  • das kann jawohl nicht wahr sein, ich habe doch nie mit der Frau zusammengelebt.


    Ne Frau müsste man sein, dann würde ich mir 3 Kinder von 3 verschiedenen Männern zulegen.


    Es lebe der ONE-NIGHT-STAND


    Armes Deutschland

  • Also ich verdiene 1500 - 2000 Euro das sollte jawohl reichen, oder etwa nicht ???


    -- ich wollte ja nicht alle Frauen über einen Kamm schären, aber das Gesetzt ist unverschämt.


    Die gute Frau hatte mir immerhin gesagt, daß sie keine Kinder bekommen könne.

  • Zitat

    das kann jawohl nicht wahr sein, ich habe doch nie mit der Frau zusammengelebt


    Hey Du sagst, Deine Verlobte, also kannst Du nicht behaupten da war nix :kopf
    Klar ich kann Dich verstehen das Du Dich ärgerst. Aber so ist nun mal das Gesetz und genauso wie der Frau würde auch dem Mann Unterhalt zustehen wenn er die Kinder erzieht.
    Hast Du denn mal mit ihr geredet?

  • wir haben uns getrennt, weil sie von mir verlangt hat, meine Wohnung zu behalten, aber bei IHR einzuziehen obwohl sie Harz4 Empfängerin ist.
    Sie wollte unbeding die Babyerstausstattung usw. und sagte mir, daß sie doch nur das haben wolle, was ihr zusteht. Ich wollte natürlich mit ihr zusammenziehen und für sie und das Kind und sie aufkommen, aber sie hat darauf bestanden, weiterhin Harz4 zu beziehen.
    Jetzt wird mein ungeborenes Kind ohne mich aufwachsen und ich muss diese Frau auch noch finanziell unterstützen !!!


    Dumm gelaufen, oder ???

  • Mela das mit dem Selbstbehalt stimmt so hatte es mir mein Anwalt bereits vor 4 JAhren bei meiner Scheidung gesagt 890.-€ stehen dem Vater immer zu!!!!
    Kommen evtl. Fahrkosten anteil und Werbungskosten noch dazu je nachdem was da noch ansteht am besten übern Anwalt sich schlau machen , das würde ich immer empfehlenin dem fall!!!
    Zu dem Fall Unterhalt was soll ich denn sagen nach 20 Jahren ehe und 6 Kindern steht mir nichts zu weil mein Ex auch nur 1600.-€ verdient!!!
    Ich habe zu gunsten der Kinder auf Unterhalt gleich von Anfang an verzichtet müßen was ein Glück das ich gearbeitet habe zu dem zeitpunkt kann ich nur sagen...... :rolleyes:

  • Also ich kann dazu nur sagen, meinem Nachbarn (war allerdings mit der Frau verheiratet und das Kind war nicht von ihm) haben sie bis auf 890 euro ALLES per Lohnpfändung an Unterhalt unterm Arsch weggepfändet, weil er nicht bereit war, Unterhalt für seine geschiedene Frau zu zahlen, da diese a) seine ganzen (Wert)sachen (Computer, Möbel etc.) behalten und ihn einfach vor die Tür gesetzt hat, b) das Kind bereits 8 Jahre alt ist und sie durchaus arbeiten KANN (und auch auf Teilzeit arbeitet, ob offiziell oder nicht, weiss ich nicht, aber das reicht ja nicht, also muss er ran FÜR SIE)....und wie gesagt, nach Abzug aller nötigen Kosten, die Miete, Strom, Telefon (sein Auto haben jetzt seine Eltern abbezahlt, damit die Mon. Raten ihn nicht runter reißen... bleiben ihm 80 (!!!) Euro zum leben!


    Und mir wurde damals von der Unterhaltskasse auch gesagt, dass ALLES über 890 Euro Selbstbehalt dem Hauptverdiener an Unterhalt weggenommen werden kann. Erst kommt das Kind mit Unterhalt und dann ggf. die Frau. Bei Dirk wäre der Selbstbehalt noch geringer gewesen (zwischen 500 und 600 euro) da er keine Miete zahlt.


    Kein Wunder, dass kaum noch jemand heiratet, bzw. es soviele Singles gibt.


    Achso und ich glaube es ist total egal, wenn ein Kind unterwegs und der Vater bekannt ist, dann dann muss er halt zahlen... für Kind und ggf. auch für die Mutter. Und das Amt wird GARANTIERT erstmal beim Mann anklopfen, bevor die weiter Hartz IV zahlen müssen ....

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Also ich hab von meinem EX kein Unterhalt verlangt. Für Lina ja, da hat sie ein Recht drauf aber für mich,ne :kopf Ich leb nicht auf seine kosten und darf mir dann von ihm anhören Du lebst von meinem Geld oder wenn ich mal z.B. in Urlaub fahre "Den hab ich bezahlt".
    Nene. Ich geh arbeiten und kann mit meinem Geld machen was ich will. (Ich habe mit ihm vereinbart das wenn mal Größere Anschaffungen sind er sich beteiligt. Wobei ich stark bezweifel das er das tut nachdem was er sich bis jetzt geleistet hat. :Hm)
    Aber wenn man wirklich nicht arbeiten gehen kann dann muss man Unterhalt für sich verlangen da hat man gar keine Wahl. Wie soll man denn dann leben?


  • Der Selbstbehalt ist eine theoretische Zahl, die in der Praxis nicht viel wert ist. Es gibt mehr Ausnahmen als Sternlein am Himmel und bei den Rechenkünsten des Jugendamt-Ex-Richterverbundes bleibt vom Selbstbehalt in der Realität oft nicht einmal der Sozialhilfesatz. Oft beträgt er sogar Null Euro.



    [quote] Und mit dem Betreuungsunterhalt ist es bis jetzt so, daß unverheiratete Mütter einen Anspruch bis zu 3 Jahre haben, verheiratete, geschiedene Mütter (oder auch Väter) bekommen frühestens ab dem 8. Lebensjahr des Kindes keinen Betreuungsunterhalt mehr, jedenfalls so lange, wie ihnen wegen Pflege und Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. [quote]


    Das wird in Zukunft schwieriger werden. Falls eine Betreuungseinrichtung in der Nähe zur Verfügung steht, wird die Mutter arbeiten müssen um den Anspruch des Kindes auf Barunterhalt zu erfüllen, genau wie der Vater auch, wobei das Alter der Kinder Berücksichtigung finden wird.
    Ich gehe von einer Prozeßlawine von Zahlvätern aus, denn bisher war es ja faktisch so, daß die Mutter allein die Betreuung übernehmen konnte. Nun werden viele Väter die Unterhaltssätze kürzen und ggf. die Mütter verklagen, wenn eine Betreuungseinrichtung genutzt werden und die Mutter somit arbeiten gehen kann. Selbst die üblichen Daumenschrauben des Staates die gegen Väter verhängt werden (fiktives Einkommen etc.) werden künftig wesentlich mehr Mütter treffen. Auch eine neue Ehe wird nicht vor der Pflicht zu außerhäusiger Arbeit schützen, siehe kürzlich ergangenes "Hausmannurteil".

  • Zitat

    Original von brunokoch


    Es gibt Pläne der Regierung nichteheliche Mütter beim Unterhalt den ehelichen Müttern gleichzustellen. Dies soll nächstes Jahr geschehen. Leider ohne den nichtehelichen Vätern auch eine Gleichstellung zu ehelichen Vätern zu gewähren.


    .


    Die Pläne sehen aber auch vor, das ehemals verheiratete sich nicht mehr bis zum 8. Lebensjahr auf Kosten des Ex ausruhen können, sondern ihre Eigenverantwortung wie derzeit die ledigen, früher übernehmen müssen.


    Also nicht alles so schwarz sehen. Hat die Ex das 3 jährige Kind betreut (im KiGa) muß zukünftig auch die geschiedene Ex wieder arbeiten.

  • Ich sehe die geplanten Regelungen keineswegs schwarz, im Gegenteil.
    Wenn dadurch mehr Mütter verpflichtet werden Barunterhalt zu leisten, und mehr Väter verpflichtet werden Betreuungsunterhalt zu leisten, finde ich dies sehr positiv. Die arbeitsscheue Mutter und der sich drückende Vater gibt es schon viel zu lange. Beide sind gehalten Bar- und Betreuungsunterhalt zu leisten.


    Die erhöhten Unterhaltssätze finde ich natürlich nicht ok. Dies wird dazu führen, daß noch mehr Väter nicht zahlen werden, weil sie schlicht pleite sind. Zudem werden dann noch mehr Väter Anspruch auf Prozeßkostenhilfe haben und auf Staatskosten klagen.
    Der Staat kann ohnehin nur ca. 20% des gezahlten Unterhaltsvorschusses wieder eintreiben. Allein diese Eintreiberei des Geldes ist für den Staat längst ein Verlustgeschäft, da es mehr kostet als am Ende zu holen ist.
    Der Unterhaltsvorschuß ist ohnehin meist nur ein Umschaufeln von einer Tasche in die andere, denn jede Mutter die von ALG2 lebt, bekommt ihn voll angerechnet.

  • Zitat

    Original von brunokoch


    Die erhöhten Unterhaltssätze finde ich natürlich nicht ok.


    Hm....also bei KU 0-5 Jahre wird der KU z.b. erhöht, ist richtig. Sofern ich weiß auf 265€, das Kindergeld wird dafür aber hälftig agbgezogen, macht eine zu leistende Summe von 188€....somit definitif weniger zu zahlen als bisher.


    In der 2. Altersklasse soll der Mindestunterhalt bei 304€ liegen, minus hälftiges Kindergeld, macht es 227€.....auch definitif weniger als derzeit zu leisten ist.

  • Zitat

    Original von Silvershadow


    Hm....also bei KU 0-5 Jahre wird der KU z.b. erhöht, ist richtig. Sofern ich weiß auf 265€, das Kindergeld wird dafür aber hälftig agbgezogen, macht eine zu leistende Summe von 188€....somit definitif weniger zu zahlen als bisher.


    In der 2. Altersklasse soll der Mindestunterhalt bei 304€ liegen, minus hälftiges Kindergeld, macht es 227€.....auch definitif weniger als derzeit zu leisten ist.


    Ein Beispiel:


    Vater verdient 1900 EUR netto, ist neu verheiratet. Drei Kinder bei der Ex (Alter: 10, 12, 14), ein Baby mit der neuen Frau. Er zahlt keinen Ehegattenunterhalt an die Ex. Kindesunterhaltsbedarf 1088 EUR Ehegattenunterhaltsbedarf 560 EUR. Verteilmasse 1010 EUR. In der Zweitfamilie verbleiben somit 465 (Unterhalt für Babymutter plus Baby) + 890 (Selbstbehalt) = 1355 EUR, zu zahlen hat der Vater 545 EUR.


    Neues Unterhaltsrecht: Mutter des Babys rutscht in den 2. Rang, Verteilmasse bleibt gleich, immer noch Mangelfallrechnung. In der Zweitfamilie verbleiben somit 184 (Unterhalt Baby) + 890 EUR, zu zahlen hat der Vater 826 EUR. Die Ex kann sich über insgesamt 1057 EUR für die Kinder freuen. Nur die Kinder sitzen im ersten Rang. Mit dem Ergebnis, dass die Zweitfamilie zum Sozialfall wird und das bei einem Vater mit 1900 EUR Nettoverdienst, der seiner Ex nichtmal Ehegattenunterhalt bezahlen muss.

  • Wenn ich noch mal einwerfen darf.... für das Kind eine Betreuung zu finden ist eine Sache (die ja wohl auch bald einfacher werden soll) .... bringt aber nichts, wenn die Mutter DANN halt keinen Job findet.
    Und es ist ja bekannt, wie schwierig es ist einen Job als Mutter zu finden und noch mal nen Stück schwieriger, wenn man alleinerziehend ist.


    Und "zwingen" wird die Mutter niemand, da der Staat ja erstmal an den Kindsvater (und Ex-Partner) herantreten und Unterhalt fordern kann.


    Ich würde jetzt erstmal abwarten und schauen, was passiert. Und wenn Unterhaltsforderungen auflaufen, dann würde ich mich mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt zusammen setzen und das genau klären, was meine Rechte und was meine Pflichten sind. Ändern kann man jetzt wohl eh nichts mehr.

  • Zitat

    Original von Sunny
    Wenn ich noch mal einwerfen darf.... für das Kind eine Betreuung zu finden ist eine Sache (die ja wohl auch bald einfacher werden soll) .... bringt aber nichts, wenn die Mutter DANN halt keinen Job findet.
    Und es ist ja bekannt, wie schwierig es ist einen Job als Mutter zu finden und noch mal nen Stück schwieriger, wenn man alleinerziehend ist.


    Und "zwingen" wird die Mutter niemand, da der Staat ja erstmal an den Kindsvater (und Ex-Partner) herantreten und Unterhalt fordern kann.


    Ich würde jetzt erstmal abwarten und schauen, was passiert. Und wenn Unterhaltsforderungen auflaufen, dann würde ich mich mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt zusammen setzen und das genau klären, was meine Rechte und was meine Pflichten sind. Ändern kann man jetzt wohl eh nichts mehr.


    Hi Sunny.
    Wenn die Mutter eine Betreuung findet, jedoch keinen Job wird IMHO künftig der Mutter ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Wird bei unterhaltspflichtigen Vätern die keinen Job haben ja meist auch gemacht. Warum sollte da ein Unterschied zwischen Männlein und Weiblein gemacht werden?
    Auch wird sie ihre Bewerbungsanstrengungen dokumentieren müssen. Die Zeiten wo Mütter, trotz Möglichkeiten zur Fremdbetreuung, keinen Barunterhalt für ihre Kinder leisten, wird vorbei sein. Das ist der zu zahlende Preis für den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten. Meiner Meinung nach fehlt bei der Reform vor allem der sanfte Druck, daß Männer auch Betreuungsunterhalt leisten sollen. Aber dies ist wohl bei der Politikern nicht gewünscht.

  • Also vieles ist ja Richtig... Aber es Zählt solange das gesetz noch nicht raus ist wie lange ihr ein Paar wart die verlobung ist nur ein Tropfen denn weil sie sich getrennt hat hat sie somit dieses Bündnis aufgelöst.
    Für das Kind ist klar werden sioe Prüfen wieviel du zahlen kannst ohne das sie dich unter die Lebensgrenze bringen wie hier ja schon steht sind dies knapp 900 euro.
    Da sie Harz iv empfängerin ist wird ihr bereits der unterhalt fürs kind angerechnet du bist nur verpflichtet ihr unterhalt zu bezahlen bzw nur bis das kind in den Kindergarten kommt oder anderweitig untergebracht werden kann.Wenn sie dann keinen job findet hat damit herzlich wenig zu tun sie wird weiterhin harz beziehen. Ales andere bezieht sich auf verheiratete paare oder solche di in einem haushalt weiterhhin leben.bis das gesetz raus kommt bist du relativ sicher das du nichts zahlen musst.
    Wenn das gesetzt rauskommt wird das ganze neu aufgerollt und geprüft.

  • Zitat

    Original von Mela
    Ein wenig kann ich deine Wut vielleicht nachvollziehen, aber was du von dir gibst ist trotzdem ziemlich unüberdacht und naiv...


    Und nebenbei bemerkt kenne ich kaum alleinerziehende Mütter, die Betreuungsunterhalt bekommen, was daran liegt, daß die meisten Väter nicht entsprechend verdienen.


    also bei meinem Verdienst ab Januar 2007 sind es dann knapp 1900 Euro kann ich mal ordentlich blechen und die gute Frau verweigert mir zur Zeit sogar Infos wie Ultraschallbilder usw. Sie sagt, dasß sie nur das haben will, was ihr zusteht !!!


    Wie konnte ich nur so dumm sein !!!