Vaterschaftsklage

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zum Vaterschaftsurteil.
    Ist Euch je ein Urteil belkannt, wo trotz DNA-Gutachten mit der Wahscheinlichkeit von 99,9999 % (ja, 4 Stellen hinter dem Komma) ein Urteil zugunsten des Beklagten entschieden wurde? Das heißt, also abgewiesen auf Grund eventueller "Fehler", bzw "Nachlässigkeiten" die dem Amtsarzt oder auch dem Labor passieren könnten? Der gegn. Anwalt ist wohl der Meinung das Gutachten ist nicht korrekt erstellt. Nach seiner Meinung würden irgendwelche Dokumentationen fehlen wie zB schriftliche Nachweise seitens des Labors, dass die Proben ordnungsgemäss (verschlossen und versiegelt) dort ankamen und dererlei Dinge (so habe ich es verstanden bzw mir gemerkt) ...


    Ich habe im Dezember bereits die 2. Verhandlung, aber mir wurde beim telefonischen Nachfragen im JA heute schon mitgeteilt, dass der gegnerische Anwalt wieder etwas gegen das Gutachten vorbringen wird (wie bei der ersten Verhandlung auch) und sein Mandant die Vaterschaft nicht anerkennen wird.
    Kann es passieren, dass das Amstgericht eventuell meine Klage nach mehrmaligen erfolgreichen "Verschiebens" abweist (wobei ich mir das nciht vorstellen kann)?


    Es ist vielleicht eine etwas eigenwillig formulierte Frage, nur kenne ich mich leider in der Rechtssprechung zu wenig aus und habe mich auch noch nicht sehr belesen dazu, da ich immer der Meinung war bei einer Zahl von knapp 100% kann man(n) sich nicht "rauswinden".


    Was wird damit bezweckt, ausser dass der Anwalt noch ein wenig verdienen will... ??


    Für hilfreiche Antworten bin ich Euch sehr dankbar.


    Liebe Grüße Erna

  • Also ich denke schon, dass der Test ordnungsgemäss erstellt wurde.
    Ich habe den Eindruck gewonnen hier wird spitzfindisch nach etwas gesucht.
    Es wurde halt nicht von dem Labor explizit schriftlich festgehalten, dass die Proben versiegelt gewesen sind als die dort ankamen bzw ob es dokumenitiert wurde seitens des Amtarztes dass die Proben auch nicht mit irgend einer anderen vertauscht sein könnte also im Besein mehrerer Personen verschlossen wurde etc... eben "Spitzfindigkeiten"
    Die Amtsrichterin hat sich verständlicher Weise nicht dazu geäussert, nur ein leichtes Verwundern war schon zu erkennen. Ich hatte nicht den Eindriuck dass sie ebenso der Meinung sei, der Test wäre nicht in Ordnung.

  • Zitat

    Original von ErnaMischke


    Ich habe den Eindruck gewonnen hier wird spitzfindisch nach etwas gesucht.


    Na klar, gerät man an den richtigen Anwalt, der kann natürlich davon prima profitieren.


    Frage: Warum läßt Du die Vaterschaftsanerkennung und anhängigem Verfahren nicht einfach über das Jugendamt laufen?

  • @Silvershadow:
    Sie lässt die Sache wohl über´s JA laufen, so habe ich es zumindest herausgelesen.




    Kann über so etwas auch nur den Kopf schütteln :kopf und schließe mich meinen Vorschreiberinnen an, nochmals einen Test durchführen zu lassen.

  • Hallo, ja es ist richtig das JA vertritt mich. Naja dort bin ich ein Fall von vielen. Am Telefon wurde ich mit den kumpelhaften Worten abgespeist " das verstehn wir doch nicht" (technische Details und Hintergründe eines solchen Tests bzw wohl die Abläufe vor Gericht)


    Ich habe auch noch nicht ein einziges Schreiben der gegn. Seite gelesen, aber das möchte ich jetzt ändern, denn ich möchte es sehr wohl verstehen. Ausserdem möchte ich davon Kopien aufheben... irgendwann wird meine Tochter größer...

  • Lass ihn doch mit seinem Anwalt suchen und machen und tun. Er zahlt eh den kompletten Test mit allen Kosten von Gericht etc.
    Von daher seh der Sachen einfach gelassen entgegen und denk immer dran, je mehr ER in die Länge zieht - desto teurer wird es für ihn.
    Das hat mich auch immer aufrecht gehalten, da ich dieses "dumme Gelaber" der Gegenseite zu gut kennen gelernt habe *lach