Hallo,
ich habe eine Frage zum Vaterschaftsurteil.
Ist Euch je ein Urteil belkannt, wo trotz DNA-Gutachten mit der Wahscheinlichkeit von 99,9999 % (ja, 4 Stellen hinter dem Komma) ein Urteil zugunsten des Beklagten entschieden wurde? Das heißt, also abgewiesen auf Grund eventueller "Fehler", bzw "Nachlässigkeiten" die dem Amtsarzt oder auch dem Labor passieren könnten? Der gegn. Anwalt ist wohl der Meinung das Gutachten ist nicht korrekt erstellt. Nach seiner Meinung würden irgendwelche Dokumentationen fehlen wie zB schriftliche Nachweise seitens des Labors, dass die Proben ordnungsgemäss (verschlossen und versiegelt) dort ankamen und dererlei Dinge (so habe ich es verstanden bzw mir gemerkt) ...
Ich habe im Dezember bereits die 2. Verhandlung, aber mir wurde beim telefonischen Nachfragen im JA heute schon mitgeteilt, dass der gegnerische Anwalt wieder etwas gegen das Gutachten vorbringen wird (wie bei der ersten Verhandlung auch) und sein Mandant die Vaterschaft nicht anerkennen wird.
Kann es passieren, dass das Amstgericht eventuell meine Klage nach mehrmaligen erfolgreichen "Verschiebens" abweist (wobei ich mir das nciht vorstellen kann)?
Es ist vielleicht eine etwas eigenwillig formulierte Frage, nur kenne ich mich leider in der Rechtssprechung zu wenig aus und habe mich auch noch nicht sehr belesen dazu, da ich immer der Meinung war bei einer Zahl von knapp 100% kann man(n) sich nicht "rauswinden".
Was wird damit bezweckt, ausser dass der Anwalt noch ein wenig verdienen will... ??
Für hilfreiche Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
Liebe Grüße Erna