Hallo,
Ich habe da mal eine Frage die mich seit Tagen ein wenig beschäftigt!
Also wenn Ich mich nicht täusche ist es doch so das wenn man das ASR hat und heiratet ,wird das Sorgerecht direkt geteilt wenn es die leiblichen ET sind!
Wie schaut es aber aus wenn man nun das asr hat und nun seinen neuen partner heiraten mag wird dann auch das Sorgerecht mit dem neuen Ehepartner geteilt,obwohl es nicht das leibliche Kind dann ist?
Hoffe meine Frage ist verständlich!Danke schonmal für eure antworten
LG