Sorgerecht bei Heirat

  • Hallo,


    Ich habe da mal eine Frage die mich seit Tagen ein wenig beschäftigt!


    Also wenn Ich mich nicht täusche ist es doch so das wenn man das ASR hat und heiratet ,wird das Sorgerecht direkt geteilt wenn es die leiblichen ET sind!


    Wie schaut es aber aus wenn man nun das asr hat und nun seinen neuen partner heiraten mag wird dann auch das Sorgerecht mit dem neuen Ehepartner geteilt,obwohl es nicht das leibliche Kind dann ist?


    Hoffe meine Frage ist verständlich!Danke schonmal für eure antworten


    LG

  • Nein, der neue hat keinerlei offiziellen Rechte am Kind - allerdings ist es möglich, so eine Art Alltagssorge zu übertragen ... damit der Mann z.B. auch zu Elternabenden darf.

  • dein neuer mann hat keinerlei rechte ... außer mama und papa übertragen sie ihm ( oder vielleicht ein gericht)

  • Hey


    Wie schaut es aber aus wenn man nun das asr hat und nun seinen neuen partner heiraten mag wird dann auch das Sorgerecht mit dem neuen Ehepartner geteilt,obwohl es nicht das leibliche Kind dann ist?


    du hst dir doch die Antwort eigentlich schon selber gegeben ;)


    Bei heirat der leiblichen Eltern, bedingt sich daraus dann das GSR..


    Wenn du einen Mann heiratest, dann ist der ja dadurch nicht zum leiblichen Vater geworden, psysikalsich und biologisch nicht möglich ;) ..
    Er erlangt also nicht das GSR mit dir..
    Er ist nicht der leibliche Vater, er kann also keine Recht etc. erlangen, außer durch eine Adoption.



    allerdings ist es möglich, so eine Art Alltagssorge zu übertragen ... damit der Mann z.B. auch zu Elternabenden darf.


    Das wird zwar gelgentlich praktiziert, macht es aber rechtlich nicht haltbarer..
    Einem nichtsorgebrechtigen kann nicht wirklich sorgerechtliche Dinge übertragen werden..die er dann eigenverantwortlich, wenn auch mit Einverständnis des SR-Berechtigten ausübt..


    Gruß
    Jens

  • Die einzige Möglichkeit für den nichtleiblichen Elternteil, das Sorgerecht zu bekommen, wäre eine Adoption. Der müsste der "Umgangselternteil" zustimmen bzw. auf seine "Elternrechte und -pflichten" verzichten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die einzige Möglichkeit für den nichtleiblichen Elternteil, das Sorgerecht zu bekommen, wäre eine Adoption. Der müsste der "Umgangselternteil" zustimmen bzw. auf seine "Elternrechte und -pflichten" verzichten.


    Wird das auch benötigt bei alleinigem Sorgerecht?

  • Bei nicht verheirateten Eltern kommt die Erklärung zur gemeinsamen Sorge nach der Anerkennung der Vaterschaft. Ohne Vaterschaftsanerkennung ist keine gemeinsame Sorge möglich.


    Also ist auch bei alleinigem Sorgerecht die Adoption die einzige Möglichkeit, mit dem neuen Partner die gemeinnsame Sorge auszuüben. Der Adoption muss der leibliche Vater zustimmen - übrigens auch dann noch, wenn das Kind erwachsen ist.