Hallo ihr Lieben,
folgendes Problem: Meiner Freundin soll das UVG gestrichen werden, weil sich der KV "maßgeblich" um die Erziehung seines Sohnes (1J) kümmert. KV und KM leben nicht zusammen, er sieht sein Kind aber so gut wie täglich, da er gleich um die Ecke wohnt (sind so 1-2 Stunden, da er Schichten arbeitet). Auch soll sie schon bezogenes UVG zurückzahlen. KM hat bei Antragstellung angegeben, mit dem KV noch eine Beziehung zu haben, spielte da aber keine Rolle. Nun hat sie Post bekommen, mußte einen Kalender führen und angeben, wann und von wann bis wann der KV seinen Sohn sieht. Und schwups - kam der Einstellungsbrief. Haben bei unseren Recherchen im Net folgendes gefunden:
>>Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt.
Alleinstehender“ ist ein statistischer Begriff für Einpersonen-Haushalte, das Attribut „ledig“ eine juristische Bezeichnung für Personen, die noch nie verheiratet waren.
Alleinerziehend bezeichnet in der Regel ein Elternteil, das minderjährige, also unter 18 Jahre alte Kinder alleine betreut und erzieht. Es handelt sich dabei um Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie).<<
Sie sieht sich als alleinerziehend, der KV kann auch nur in begrenzten Umfang Unterhalt zahlen, weil er so wenig verdient. Haben erstmal Widerspruch eingelegt. Nun die Frage. Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung? Hätte sie Chancen auf Erfolg? Und wie ist es möglich, das 2 Bearbeiter des selben JA andere Bewertungskriterien haben?