Gerichtstermin wegen Sorgerecht- mir wird bei dem Gedanken ganz mulmig...

  • Hallo!


    Also ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn Du vor Gericht das ABR bekommst, heißt das noch lange nicht, dass Du es überstanden hast.


    Dann geht es nämlich so richtig los, denke ich, denn sobald Dein Ex merkt, dass es nicht so geht, wie er sich das vorgestellt hat, verliert er wahrscheinlich die Nerven. Ich rate Dir, ganz ganz vorsichtig zu sein. Halte Dein Handy immer bereit. Geh nie mit ihm allein etwas besprechen. Auch wenn er sich entschuldigen will. Und einen auf Freund macht. Du darfst in Zukunft nie allein mit ihm sein. Wenn er plötzlich auftaucht, dann schnell zur Nachbarin. Irgendwer muß da sein, bevor Du mit ihm sprichst. Immer Zeugen dabeihaben.


    Versuche über das Konsulat etwas über ihn in seiner Heimat herauszubekommen. Versuch zu Recherchieren. Vielleicht hast Du ja doch Glück.


    Alles Gute.

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.

  • Hallo Löwenstark :winken:


    Danke für deine Antwort- aber was du da schreibst macht mir echt Angst!
    Schreibst du aus eigener Erfahrung?


    Die Idee möglichst alles unter Zeugen abzusprechen ist sehr gut- werde ich mir merken. Aber es wird bestimmt in vielen Situationen garnicht machbar sein...


    Ich hatte schon vor einiger Zeit die deutsche Botschaft in Ghana kontaktiert, da die auch bei unserer Hochzeit die Finger mit im Spiel hatten. Leider konnte man mir dort nicht weiterhelfen :(


    Gruß

  • Hey


    - zuerst gab es da nur meinen Antrag auf ABR, der zeitgleich mit der Scheidung an das Gericht geschickt wurde
    - In dem Antwortschreiben, dass der RA des KV dann verfasst hat, wurde mir dann aus heiterem Himmel mit dem Entzug des SR
    gedroht


    Ich will das nu nicht zu sehr zerflücken..aber, Antwortschreiben des Gegnerischen RA an wen?.. Also sozusgen die Stellungnahme an das Gericht wegen deines dort gestellten Antrages auf Übertragung des ABR?
    Wenn das so wäre, wäre das ja schon mal eine Unklugheit von der Gegenseite...die eher dann für dich positiv sein kann..




    - als nach insgesamt zwei Anschreiben meiner RA nach verstreichen der Fristen und Nachfristen noch immer keine Antwort vom KV
    oder dessen RA kam
    - hat meine RA die Angelegenheit an das Gericht weitergeleitet
    - immernoch ging es uns nur um das ABR


    Aber wenn ihm von deinem RA Fristen gesetzt wurde, fürchte ich grad eher das das alles Schreiben waren, die nebenher liefen, u nicht direkt mit dem Verfahren zusammenhingen u nicht über das Gericht liefen..
    Das wäre dann eben nicht gut, aber Schreiben kann man aussergerichtlich viel, gehört aber nicht direkt zum Verfahren...



    - der RA des KV hat jedoch daraufhin beim Gericht den Antrag auf SR gestellt


    Tja, u das wäre dann dennoch dumm...
    Und mit was wurde das dann von ihm begründet??


    Schlau ist das jedenfalls nicht grad..ausser er hat wirklich sehr gute Gründe angeführt..



    Also meinst du, diese Tatsache allein könnte sich für mich u.U. einen positiven Nebeneffekt haben?- Das wäre ja mal eine gute Nachricht


    Also so wie es jetzt eher klingt, hat das ganze eher einen positiven Nebenefekt für dich.


    Aber dennoch die Begründung von ihm wäre interessant..
    Aber halt auch deine wegen dem ABR, denn ansich war der Aufenhalt doch erstmal gar nicht strittig oder???


    Gruß
    Jens

  • Also so wie es jetzt eher klingt, hat das ganze eher einen positiven Nebenefekt für dich.


    Sehe ich genauso. Egal ob der Antrag der Gegenpartei absurd ist und dem Anwalt eigentlich ein Berufsverbot einbringen müsste: Es muss darüber entschieden werden. Dass der Papa keine Sonne sieht in der Sache scheint klar ... bleibt nur noch eine Alternative in Sachen komplettes Sorgerecht.


    An alle, die sich auskennen: Sehe ich das arg verkehrt, wenn ich meine, dass der Richter einen Vergleich anstreben wird und dass es nicht gut wäre, auf diesen Vergleich einzugehen?

  • Hi :winken:


    Zitat

    Ich will das nu nicht zu sehr zerflücken..aber, Antwortschreiben des
    Gegnerischen RA an wen?.. Also sozusgen die Stellungnahme an das
    Gericht wegen deines dort gestellten Antrages auf Übertragung des ABR?

    Kein Problem, freue mich über alles was hilfreich sein könnte :-)
    Soweit ich weiß, ging dieses Schreiben ausschließlich an meine Anwältin- mit Kopie an mich selbstverständlich.
    Die Gegenseite sich erst nach uns an das Gericht gewandt.

    Zitat


    Aber wenn ihm von deinem RA Fristen gesetzt wurde, fürchte ich grad
    eher das das alles Schreiben waren, die nebenher liefen, u nicht direkt
    mit dem Verfahren zusammenhingen u nicht über das Gericht liefen..


    Das wäre dann eben nicht gut, aber Schreiben kann man aussergerichtlich viel, gehört aber nicht direkt zum Verfahren...


    Wie "nebenher"? -Hängt nicht der Schriftverkehr der Anwälte immer auch direkt mit dem Verfahren zusammen?


    Sorry wenn die Frage auch wieder blöd klingt- ich gebe offen zu, dass ich mich mit solchen Sachverhalten nicht gut auskenne...

    Die Begründungen waren folgende (wörtlich aus dem Schreiben des RA/KV an das Gericht, Antrag auf SR):


    - "...dass sofort etwas geschehen müsse (dies war bezüglich der Katze) um einen dauerhaften Schaden des Kindes auszuschließen
    oder sogar dessen Leben nicht zu gefährden.
    - Nachdem nunmehr der Antragsgegner sich in der geschehenen Weise Sorge um das Wohl seiner Tochter gemacht hat, sodann
    sogleich von der Antragstellerin mir einer Abgabe der Erklärung für die Übertragung des ABR auf die Antragsstellerin allein
    gemaßregelt und bestraft werden sollte, diese Erklärung aber nicht abgegeben hat, kam jetzt in einem zweiten Schritt das, was
    man auch aus anderen Fällen kennt: Er hat seither seine Tochter nicht gesehen.
    - ...soll zunächst um gerichtliche Hilfe gesucht werden, damit die Antragsstellerin erkennt, dass sie in dieser Weise nicht unter
    Missbrauch des Aufenthaltes des Kindes in ihren Räumen ales durchsetzen kann, was der Antragsgegner nicht freiwillig erklärt.
    - Die Antragsstellerin geht nicht mehr ans Telefon, er wird nicht in die Wohnung hineingelassen.
    - Mit der Rechtsprechung des Hanseatischen OLG halten wir die Antragsstellerin für gänzlich ungeeignet, die elterliche Sorge für das
    gemeinschaftliche Kind auszuüben.
    - Darüber hinaus bleibt es auch dabei, dass das kind nicht nur Kinderärzten vorgestellt werden muss, sondern einem Allergologen, der
    auf diesem Gebiet über besondere Fachkenntnisse verfügt.
    - Dem Antragsgegner geht es primär darum, das kind bei sich aufzunehmen, nachdem die Antragsstellerin in der vorstehenden Weise
    nachhaltig als Kindesmutter versagt hat und das Kind auch als Nötigungsmittel für ihre Zwecke nutzen will.
    - Die Antragsstellerin hat offenbart, dass sie nicht die nötige Reife für die Erziehung eines Kindes hat."


    Zu diesem unglaublichen Vorwürfen hat mein Mann tatsächlich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben :angry


    Zitat

    Aber dennoch die Begründung von ihm wäre interessant..


    Aber halt auch deine wegen dem ABR, denn ansich war der Aufenhalt doch erstmal gar nicht strittig oder???

    Wie gesagt, habe ich Angst, dass meine Tochter möglicherweise verschleppt wird-mit dieser Religion ist nicht zu spaßen.

    Zitat


    An alle, die sich auskennen: Sehe ich das arg
    verkehrt, wenn ich meine, dass der Richter einen Vergleich anstreben
    wird und dass es nicht gut wäre, auf diesen Vergleich einzugehen?

    Was kann so ein Vergleich für mich bedeuten?

  • Was kann so ein Vergleich für mich bedeuten?



    Schon wieder keine klaren Anordnungen, sondern eben nur "Sie wollen es nochmal anders versuchen".


    Das Schreiben des Anwalts macht sicher Angst - allerdings schießt er meiner Meinung nach extrem über's Ziel raus und er hat nicht wirklich was vorzubringen, weswegen er ein bisschen Worthülsen-Ballett hinlegen muss.


    Der Kinderarzt hat sicherlich einen Pricktest gemacht bevor er attestiert hat, dass keine Katzenhaarallergie vorliegt? Mehr würde ein Allergologe auch nicht machen. Zumal das Kind ja noch nicht mal ein Jahr alt ist, das sind diese Tests nicht aussagekräftig.


    Diese Formulierung hier finde ich göttlich:
    "kam jetzt in einem zweiten Schritt das, was man auch aus anderen Fällen kennt: Er hat seither seine Tochter nicht gesehen." ... :lach

  • Hey


    Egal ob der Antrag der Gegenpartei absurd ist und dem Anwalt eigentlich ein Berufsverbot einbringen müsste:


    Wieso ein Berufsverbot??
    RA`s tun auch nur das was ihr Manmdant möchte..auch wenn sie davon abraten..wenn es dann aber nicht gegen Gesetze verstößt, können sie im Auftrag des Mandanten schreiben was ihnen aufgetragern wird.. u beantragen was ihnen aufgetragen wird..
    Ob so ein stumpfes Verhalten einen guten RA ausmacht ist eine andere Frage..



    An alle, die sich auskennen: Sehe ich das arg verkehrt, wenn ich meine, dass der Richter einen Vergleich anstreben wird und dass es nicht gut wäre, auf diesen Vergleich einzugehen?


    Und wieso sollte ein Richter da einen Vergleich anstreben?
    Es geht hier ums ABR u SR..da gibt es keinen Vergleich..
    Entweder können die Eltern sich einigen, bevor das Gericht urteilt, oder aber das Gericht urteilt, u das nach Sach- u Aktenlage, nahc gelten dem Recht usw. ...


    Da kann es keinen Vergleich geben, ala: Wenn die KM das alleinige ABR erhält bleibt es ansonsten beim ABr, sind sie mit dem Verlgeich einverstanden?!


    Wie "nebenher"? -Hängt nicht der Schriftverkehr der Anwälte immer auch direkt mit dem Verfahren zusammen?


    Nicht unbedingt..
    Neben dem Verfahren kann man sich noch tausende Briefchen schreiben, wenn man es denn zahlt..


    Was kann so ein Vergleich für mich bedeuten?


    Den wird es nicht geben..


    Aber eines ist klar denk ich, wenn der RA des KV so tickt, u so argumentiert..naja dann, dann kann man nur sagen:
    Krass drauf der RA


    Erfolg eird er damit nicht wirklich haben..viele Worten um nichts..die wirkliche Begründung fehlt da..einzigste Brgründung ist die Geschichte mit der Katze u der Allergie..die es ja nachweislich nicht gibt..


    Wenn das also alles ist, dann kannst du dich eher entspannt zurück lehnen u den Termin abwarten...


    Ich fürchte gar das der Richter eine Entscheidung fällen wollen wird, u wie die aussehen wird kann man sich denken, ich vermute fast, das da es schnell definitv ums SR gehen wird..u das das jemand alleinig bekommen wird...was denkst wer das is..


    Aber wie gesagt, wissen tut man in solchen Dingen nichts..


    Aber die Begründung vom Vater ist mehr als dürftig!


    Lustig anmutet der Hinweiß auf die Bestrafung ja auch irgendwie!!


    Gruß
    Jens

  • Zitat

    kam jetzt in einem zweiten Schritt das, was man auch aus anderen Fällen kennt: Er hat seither seine Tochter nicht gesehen.

    Stimmt- er ist zu dem letzten Treffen einfach nicht erschienen und hat sich seither auch nicht um einen neuen Termin bemüht- Ist das jetzt etwa meine Schuld?
    Gibt es vielleicht ein Gestz das sagt, dass ich den KV regelmäßig einmal in der Woche daran erinnern muss, dass er da noch eine Tochter hat?


    Zitat

    Die Antragsstellerin geht nicht mehr ans Telefon, er wird nicht in die Wohnung hineingelassen.

    Stimmt so nicht ganz.


    Ich habe bisher auf jede Anfrage seinerseits bezüglich eines Treffen umgehend geantwortet.


    Gerade vorletzte Woche hatten wir mehrfach telefonischen Kontakt, haben SMS ausgetauscht und uns sogar zweimal kurz gesehen (ging da um eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch- er hat, ohne zu fragen, einen Haufen Sachen in einem verschlossenen fremden Keller in meinem Haus abgestellt und nun, mindestens ein Jahr später, hat es der eigentliche Mieter bemerkt und ist natürlich ausgerastet...)


    Wie auch immer, außer der allmählich wirklich nervigen (weil ganz offensichtlich nur Alibi) Standart -Frage, ob es der Kleinen gut geht, hat er sie mit keinem weiteren Wort erwähnt :kopf


    Und selbst wenn ich ihn freundlicherweise in die Wohnung gebeten hätte, hätte es nichts gebracht, da die Maus beide Male geschlafen hat. Das eine mal Mittagschlaf, das andere Mal war es Abends.


    Er hätte als Vater lieber mal darüber nachdenken sollen, vielleicht an der Tür zu klopfen anstatt Sturm zu klingeln- zumindest zu den Zeiten wo die Kleine ganz offensichtlich schläft :angry


    In meiner Wohnung will ich ihn tatsächlich nicht mehr sehen und auch dafür habe ich meine Gründe.
    Deshalb gibt es seit einer Weile die Regelung, dass die Treffen mit seiner Tochter in der Öffentlichkeit stattfinden (Spielplatz, Park...).


    Genaugenommen sollte ihm diese Regelung sogar sehr entgegenkkommen, denn angeblich ist seine Katzenallergie ja so schlimm, dass er (nach eigener Aussage) spätesten nach einer halben Stunde in meiner Wohnung Atemnot und Herzschmerzen bekommt :radab

    Zitat

    Darüber hinaus bleibt es auch dabei, dass das kind nicht nur
    Kinderärzten vorgestellt werden muss, sondern einem Allergologen, der



    auf diesem Gebiet über besondere Fachkenntnisse verfügt.


    Diese Idee kann ich vom Grundsatz her durchaus noch nachvollziehen. Und auch wenn es ,wie gesagt, überhaupt keine Anzeichen für eine Allergie gibt, wäre ich bereit dies zu tun.


    Habe deshalb auch schon längst mit einem speziellen Kinderallergologen gesprochen. Und rausgefunden habe ich folgendes:
    Bei Kindern in dem Alter kann man nicht viel mehr machen als Abhören, Allergietest und Bronchen röntgen.


    Die ersten beiden Dinge sind längst geschehen und einer Röntgenuntersuchung werde ich ohne triftigen Grund mit Sicherheit nicht zustimmen!- soviel dazu...


    Zu den restlichen Anschuldigungen fehlen mir einfach nur die Worte :amok:

  • Stimmt- er ist zu dem letzten Treffen einfach nicht erschienen und hat sich seither auch nicht um einen neuen Termin bemüht- Ist das jetzt etwa meine Schuld?
    Gibt es vielleicht ein Gestz das sagt, dass ich den KV regelmäßig einmal in der Woche daran erinnern muss, dass er da noch eine Tochter hat?


    Deswegen ist die Formulierung ja so göttlich. Immerhin schreibt er nicht, dass Du den Umgang verweigert hast - so weit geht der Anwalt nicht. Es bleibt in der Tat offen, wer denn hier die treibende Kraft beim nicht-sehen war.


    Der Rest: Du musst den Mann nicht in die Wohnung lassen (nicht nur, weil ihm Deine Katze nicht zuzumuten ist, sondern weil Du hier das Hausrecht hast). Schreib Dir auf, wann Telefonate stattgefunden haben und lege das bei Gericht vor - womit auch der nächste Punkt entkräftet wäre, wenn denn überhaupt jemand nachfragen würde.


    Merke Dir: Nur weil der gegnerische Anwalt Mist schreibt und ein wenig im Wolkenhimmel nach Argumenten für Deine Schlechtigkeit sucht bedeutet das noch lange nicht, dass ein Richter jeden einzelnen dieser Punkte aufgreift oder ernst nimmt.
    Letztendlich geht es um den Entzug des Sorgerechts - das Kind soll zum Vater übersiedeln, weil Du eine Katze hast. Das Sorgerecht wird hier in diesem Lande aber nur dann entzogen, wenn das Kindeswohl massivst beeinträchtigt wird: Misshandlung, Verwahrlosung etc. .... Das alles ist bei Dir nicht gegeben.


    Ganz eventuell möchte der Richter vielleicht Unbedenklichkeits-Atteste für die Katze haben und regelt den Umgang neu. Falls er zur Entscheidung SR gezwungen wird, wird er es sicherlich nicht Dir entziehen.

  • Während ich gerade zu meinem eigenen Beitrag Stellung genommen habe :kicher , gibt es schon wieder zwei neue Beiträge.


    Also dann mal ran, das hier gefällt mir am Besten:

    Zitat

    Ich fürchte gar das der Richter eine Entscheidung fällen wollen wird, u
    wie die aussehen wird kann man sich denken, ich vermute fast, das da es
    schnell definitv ums SR gehen wird..u das das jemand alleinig bekommen
    wird...was denkst wer das is..

    Danke dafür :blume heute Nacht werde ich besser schlafen können :-)


    Zitat

    Das Schreiben des Anwalts macht sicher Angst - allerdings schießt er
    meiner Meinung nach extrem über's Ziel raus und er hat nicht wirklich
    was vorzubringen, weswegen er ein bisschen Worthülsen-Ballett hinlegen
    muss.

    Jaa, her mit solchen Sätzen, das ist Balsam für die Seele :-)


    Zitat

    Der Kinderarzt hat sicherlich einen Pricktest gemacht bevor er
    attestiert hat, dass keine Katzenhaarallergie vorliegt? Mehr würde ein
    Allergologe auch nicht machen. Zumal das Kind ja noch nicht mal ein
    Jahr alt ist, das sind diese Tests nicht aussagekräftig.

    Sag ich ja, und nicht nur Pricktest! Literweise Blut hat die KiÄ abgenommen- für Allergietest und großes Blutbild...



    Aber auf der Tatsache, dass diese Tests bei so kleinen Mäusen nicht 100%ig aussagekräftig sind, reiten KV und sein RA natürlich so richtig drauf rum :kopf


    Allerdings kann ich ja auch aufgrund der Krankenakte nachweisen, dass es zwar einige wenige akute (erwähnte obstruktrive Bronchitiden) aber mit Sicherheit keine chronischen Probleme mit den Bronchen gab/gibt.


    Aber wer ist denn jetzt eigentlich in der Beweispflicht ?( muss ich beweisen, dass keine Allergie vorliegt (was ja schon geschehen ist) oder muss der KV das Gegenteil beweisen können um dieses Thema endlich abhaken zu können?


    Kann es passieren, dass jetzt ein Ärzte- Marathom losgeht nur weil die Gegenseite auf biegen und brechen ein krankes Kind attestiert haben will?


    Könnte man mich womöglich zur Zustimmung zB. dieser Röntgenuntersuchung zwingen?

  • In Sachen Allergie muss nichts bewiesen werden.
    Das ist eine Vermutung vom Vater.



    Das hier ist wichtig:


    Allerdings kann ich ja auch aufgrund der Krankenakte nachweisen, dass es zwar einige wenige akute (erwähnte obstruktrive Bronchitiden) aber mit Sicherheit keine chronischen Probleme mit den Bronchen gab/gibt.


    Heißt so viel wie "Papi spinnt sich was zusammen" und macht aus einer Mücke einen Elefanten, weil's ihm grad danach ist (bzw. aus übergroßer Sorge und Liebe zum Kind).

  • Zitat

    Deswegen ist die Formulierung ja so göttlich. Immerhin schreibt er
    nicht, dass Du den Umgang verweigert hast - so weit geht der Anwalt
    nicht. Es bleibt in der Tat offen, wer denn hier die treibende Kraft
    beim nicht-sehen war.

    Stimmt, diese merkwürdige Satzstellung ist mir vorher noch garnicht ins Auge gefallen :tanz :blume

    Zitat

    Du musst den Mann nicht in die Wohnung lassen (nicht nur,
    weil ihm Deine Katze nicht zuzumuten ist, sondern weil Du hier das
    Hausrecht hast)

    Danke- das hatte ich gehofft...

    Zitat

    das Kind soll zum Vater übersiedeln, weil Du eine Katze hast

    So wie du das schreibst hört es sich wirklich harmlos an- Schön, dass es hier Menschen gibt die mich verstehen :-)


    Zitat

    Ganz eventuell möchte der Richter vielleicht Unbedenklichkeits-Atteste für die Katze haben

    Und was genau ist das?

  • Und was genau ist das?


    Hast Du alles schon beigebracht:


    Die Krankheiten sind im Verhältnis zu anderen Kindern nicht auffällig häufig.
    Allergien konnten bisher beim Kind nicht nachgewiesen werden.

  • Danke erstmal für eure zahl- und hilfreichen Antworten :thanks:


    Ich muss mich jetzt noch schnell um einen riesen- Berg Abwasch kümmern und dann langsam ins Bett :sleep


    Spätestens morgen Abend nach meinem Termin mit meiner RA melde ich mich wieder, wahrscheinlich bin ich aber auch schon vorher wieder hier anzutreffen ;)

  • hallo!


    Nochmals ganz ganz deutlich: Du mußt es absolut vermeiden, ihm allein zu begegnen. Frag die Nachbarn um Hilfe. Lass ihn nie allein in die Wohnung! Sei nicht blauäugig. Siehe es einmal aus seinen Augen: er Muselmane hat ein absolutes Recht auf seine Tochter - stellst Du Dich dazwischen, dann gibt es eigentlich nur noch eine letzte Lösung. Hey, wach auf!!!!


    Versprich mir, dass Du aufpasst!

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.

    Einmal editiert, zuletzt von Löwenstark ()

  • Hallo Löwenstark :winken:


    ich sehe ein ein, dass größte Vorsicht geboten ist- ich traue meinem Ex mittlerweile ebenfalls wirklich alles zu.


    In meine Wohnung setzt dieser Mann keinen Fuß mehr, dass habe ich ihm unmissverständlich klar gemacht, auch wenn ich nun aufgrund dessen wahrscheinlich als "die Böse" vor Gericht dastehe...


    Aber wenn ich mit meiner Tochter unterwegs bin ,sind wir zwei immer alleine.
    Der KV kennt meine Arbeitszeiten und den groben Tagesablauf- Ich kann nicht verhindern, dass er mit irgendwann mal "zufällig" über den Weg läuft.


    Treffen mit der Kleinen finden auch ohne weitere "Zeugen" statt- normal eben. Haben auch niemanden, der uns begleiten könnte.


    Diesbezüglich möchte ich ja versuchen einen betreuten Umgang zu bewirken, jedoch stehen die Chancen für die Genehmigung scheinbar nicht wirklich gut...


    Und wie ich hier bereits erfahren habe, habe ich genaugenommen nicht einmal ein Recht darauf, bei den Treffen zwischen meiner Tochter und ihrem Erzeuger dabei zu sein!


    Was soll ich also tun, wenn mein Ex das auch herausfindet und auf sein Recht besteht?


    Beim Jugendamt habe ich wegen dieser Problematik auch schon vorgesprochen, jedoch ist von denen keine Hilfe zu erwarten- kennt man ja...

  • So... zurück vom RA, die Maus im Bett und nun kann ich euch von dem Termin erzählen:


    Genaugenommen gibt es da allerdings nicht soo viel neues.


    Meine RA hat mir erstmal einen Haufen Fragen gestellt, da sie noch vor der Verhandlung schriftlich zu den Vorwürfen der Gegenseite (siehe Aufzählung etwas weiter vorne im Tread) Stellung nehmen muss.


    Dabei habe ich ihr detailliert erzählt, wie die Sachlage bei den angesprochenen Punkten tatsächlich ist (Hausverbot, angeblich nicht ans Telefon gehen, Kindesentzug... dabei habe mir meine Aufzeichnungen sehr gute Dienste geleistet!)


    Jetzt habe ich gerade mal probeweise versucht, meiner RA eine der SMS aufs Fax zu schicken- vielleicht klappt es ja.
    Sie meinte, dass es grundsätzlich durchaus zulässig wäre, die Richter aber nicht so gerne im Handy rumlesen würden...


    Zeugen sind erstmal nicht zugelassen, wohl aber kann ich meine Arbeitgeber und Ex -Arbeitgeber (alles Private Familien) bitten, ein kurzes Schreiben über mich und meine Qualitäten in der Kinderbetreuung aufzusetzen- schließlich bin ich staatlich anerkannte Erzieherin und arbeite seit 10 Jahren in diesem Beruf- von wegen unfähig! :angry


    Sie ist nach wie vor der Meinung, dass ich in dieser Angelegenheit sehr viel besser dastehe als mein Ex und dass ich, was das SR angeht, nichts zu befürchten habe.
    Das mit dem ABR wird aber kniffelig werden und kann definitiv auch erstmal erfolglos bleiben, das hängt sehr vom Richter ab.


    Auf jeden Fall könnte ich zur Polizei gehen und meinen Ex wegen der Eidestattlichen Erklärung die er abgegeben hat anzeigen. :-)
    Was ich aber erstmal nicht tun werde, weil taktisch unklug- Werde es aber auf jeden Fall im Hinterkopf behalten...


    Was die Treffen zwischen meiner Tochter und dem KV angeht, wird es wohl allgemein bei Kindern ab einem Alter von ca. 1 Jahr immer schwieriger zu rechtfertigen, warum der zweite Elternteil (also ich) bei Treffen dabei sein muss/möchte.


    Trotztdem hat er im Prinzip keine Handhabe wenn ich darauf bestehe und einfach mitgehe. Er könnte zwar klagen aber das war´s dann auch schon. Im schlimmsten Falle würde mir vielleicht eine Geldbuße aufgebrummt, mehr nicht.


    Und im Moment ist es eh so, dass erstmal über einen bestimmten Zeitraum regelmäßige Treffen stattfinden müssen bevor ich ihm die kleine überhaupt alleine mitgeben müsste...


    Gerade wünsche ich mir echt mal, dass meine Maus auch so eine kleine schüchterne wäre, die beim Anblick fremder Menschen sofort weint und bei Mama auf den Arm will, das würde aktuell prima Zeit schinden :D
    Leider ist meine Tochter das krasse Gegenteil, sie will sofort bei jedem auf den Arm und wenn ich mal kurz weggehe, interessiert es sie nicht die Bohne! :hä


    Ich habe auch das Thema Testament angesprochen.
    Mir wurde nahegelegt, falls sich die Verhältnisse in nächster Zeit nicht grundlegend ändern, besser ein Schreiben aufzusetzen in dem ich niederlege, wer die Maus im Todesfall zu sich nehmen soll und dass ich für die finanziellen Dinge einen Vormund möchte.


    Bei den Finanziellen Dingen geht es mir in erster Linie darum, dass ich bei meinen diversen Lebensversicherungen meine Tochter als Verfügungberechtigt eingetragen habe und mein Ex u.U. die ganze Kohle einkassieren könnte...


    Im übrigen sprach meine RA auch von der Möglichkeit eines Vergleichs, aber wir werden ja nächsten Dienstag sehen was passiert...


    Und dann habe ich noch erfahren, dass folgender Satz ein prima Eigentor für den KV war:


    "Dem Antragsgegner geht es aber primär darum, dass Kind bei sich aufzunehmen..."


    Meine RA meint, dass damit sehr deutlich wird, dass er dieses ganze Theater nicht unbedingt aus Sorge um die Gesundheit der Kleinen veranstaltet, sondern ganz offensichtlich von Anfang an nur dieses eine Ziel verfolgt hat und ihm dazu jede noch so haltlose Anschuldigung recht war. :D
    Dies wiederum ist nicht nur schlecht für ihn, sondern kommt auch unserer Begründung bezüglich des ABR sehr entgegen :aetsch


    Dafür könnte ich beide- Ex und dessen unausstehlichen Anwalt- vor Freude knutschen :bigkiss (naja, die Herzchen da müsst ihr euch halt wegdenken...)


    Fazit: habe zwar immer noch bammel vor dem Termin, bin aber ansonsten bestens gelaunt und überzeugt, dass nichts schlimmes passieren wird :D

  • Trotztdem hat er im Prinzip keine Handhabe wenn ich darauf bestehe und einfach mitgehe.


    Er könnte zwar klagen aber das war´s dann auch schon. Im schlimmsten Falle würde mir vielleicht eine Geldbuße aufgebrummt, mehr nicht.


    Gerade wünsche ich mir echt mal, dass meine Maus auch so eine kleine schüchterne wäre, die beim Anblick fremder Menschen sofort weint und bei Mama auf den Arm will, das würde aktuell prima Zeit schinden


    Sorry, aber da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt...




    Sag mal dein Ex ist ja nun wirklich nciht ohne..aber jetzt ändert sich scheinbar das Blatt...
    Muß sagen nach ner Weile erkennt man so einiges...



    Das was du da grad von dir gibst, sprich dann ja mal wirklioch tausend Bände!
    Das geht ja nun gar nciht mehr..


    Stehst da ja regelrevht auf einer Stufe mit ihm... wow :respekt



    :batsch

  • Bei den Finanziellen Dingen geht es mir in erster Linie darum, dass ich bei meinen diversen Lebensversicherungen meine Tochter als Verfügungberechtigt eingetragen habe und mein Ex u.U. die ganze Kohle einkassieren könnte...


    Sie ist Deine Erbin und Begünstigte, er ist sorgeberechtigt - also wird er das Geld bekommen verwalten.
    Es gibt nur sehr wenige Versicherungen, die Treuhänder/Verwalter für minderjährige Begünstigte zulassen - ich musste lange suchen.