Kosten Tagesmutter teilen??

  • Hallo!


    Die Kosten der Tagesmutter für meine Große werden zum Teil vom Jugendamt übernommen.
    Muß der Erzeuger die Zuzahlung mit mir teilen??


    Mein Ex arrgumentiert:
    1. daß es mein Problem wäre, wenn ich arbeiten gehen würde :kopf
    2. Das es mein Antrag beim Jugendamt wäre---und mein Bescheid über die Zuzahlung :hae:
    3. Das das Jugendamt ja schon einen Teil der Kosten übernehmen würde, von daher wäre er ja raus aus der Geschichte. :wand


    Ich finde, soll er doch froh sein, daß ich mir die Arbeit gemacht habe, die finanzierung der Tagesmutter übers Jugendamt bezuschussen zu lassen.....sonst wäre sein Eigenanteil ja viel höher...... :hae:


    Ps: bekomme keinen EU von meinem Ex


    Lg Lichtengel

  • Für die Kosten der Tagesmutter bist Du in erster Linie zuständig. Er ist/wäre zuständig für Kindesunterhaltszahlungen. Sollte er jedoch stark vermögend sein, bestünde in Ausnahmefällen die Berechtigung, ihn auch für die Tagesmutter zusätzlich in die Pflicht zu nehmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein. 1400 Euro bereinigt sind nicht genug. Da kommt er ja nach Abzug Kindesunterhalt bereits an die Leistungsgrenze. Also könnte er, selbst wenn er wollte, ja gar nichts zahlen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Betreuungskosten sind nicht in jedem fall Sonderbedarf! Nur wenn die Mutter sich eine Arbeit sucht, die sie zb in der Ehe nicht hatte und die deutlich länger ist als irgendwas da sie während der Ehe gearbeitet hat. Eine Tagesmutter wg zb einfach ungünstiger Arbeitszeiten ( die sich aber von den Stunden her im Rahmen zb der Halbtagsarbiet abspielen ) ist eben kein Sonderbedarf.

  • selbe Arbeitstelle wie wärend der Ehe, Stunden reduziert auf 25h.


    1400€ nach KU......nur für ihn allein



    Mein Anwalt sagt: Tagesmutter muß geteilt werden.....oder hab ich da mal wieder den falschen Anwalt :motz:

    Wir alle sind Sonderfälle.

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  • Also meine Anwältin hat mir gesagt, wenn ich das Kind fremdbetreuen lasse um wieder arbeiten zu gehen, dann muss er die Hälfte der Kosten hierfür übernehmen.


    Mein Ex bezahlt ja noch Betreuungsunterhalt für mich und ist sehr erpicht darauf, dass ich wieder anfange zu arbeiten. - Verständlich


    Aber sobald er nicht mehr an mich die Betreuung zahlen muss, muss er sich an den Betreuungskosten eines Dritten beteiligen. - Ich finde: auch verständlich.


    Liebe Grüße


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • wenn ich das Kind fremdbetreuen lasse um wieder arbeiten zu gehen, dann muss er die Hälfte der Kosten hierfür übernehmen.


    Mein Ex bezahlt ja noch Betreuungsunterhalt für mich und ist sehr erpicht darauf, dass ich wieder anfange zu arbeiten. - Verständlich


    Genau deshalb gehe ich seit Dez. 2009 wieder arbeiten. Jetzt fällt nach den Sommerferien die Ganztagsschule meiner Großen weg, da meine Große auf die weiterführende Schule wechselt.

  • Hallo,


    also ich wäre auch davon ausgegangen das es Mehrbedarf ist?!?! Wenn die Mutter arbeiten geht und sonst keinen hat für die Betreuung, dann muß halt ne Tagesmutter her und wieso sollte der Vater sich da nicht anteilig dran beteiligen müssen, wenn er es denn finanziell kann.

    Glaube an Liebe,Wunder und Glück; schaue nach vorn und niemals zurück.
    Tu was du willst und steh dazu, denn dieses Leben, dass lebst nur du!!
    [/size]


    :sonne

  • Weil es darauf ankommt ob man genauso arbeitet wie schon in der ehe! oder ob nur halbtags etc. Bei Halbtagsarbeit ist es eben kein Sonderbedarf! Dein ein Kitaplazt steht einem zu und den muss man hlabtags allein zahlen - ist in den unterhalt mit eingerechent...


    Nur bei Aufstockung der Arbeitszeiten um unabhängig zu sein ( sprich bei Ganztagsjob ) können die Zusatzkosten ( und nur die also das was die Differenz zwischen einem halbtagplatz und einem Ganztagsplatz oder eben der TM ausmacht ) in manchen Fällen Sonderbedarf sein. Sonderbedarf wird aber auch nicht einfach geteilt ( 50/50 ) sondern eben nach der Leistungsfähigkeit auf die Elternteile verteilt.

  • Hallo Lichtengel, als du den Antrag beim JA eingereicht hast standen ja auch seine Daten drinn, zumindest die Adresse von ihm.
    Wenn er zur TM etwas dazu bezahlen muss wendet sich dsa JA direkt an ihn und dann muss das JA weniger bezahlen.

  • Ehezeit:


    4 Jahre Vollzeit, dann wegen der Kinder 10 Jahre beurlaubt. ....wie hab ich den jetzt in der Ehe gearbeitet???
    Wegen wegfall des BU jetzt 2 Jahresvertrag auf 25h. Dann kann ich flexible verlängern oder eben wieder ganz aufstocken auf Vollzeit.


    Also wenn ich Vollzeit gehen würde, dann müßte er sich beteiligen? Bei 25h nicht???
    Die Differnz zwischen Vormittagsschule und Tagesmutter nachmittags gibts ja nicht :hae:
    Wenn ich nur Vormittags gehen würde, dann käme ich ja max auf 16 Stunden die Woche?? und dann wäre ich ja Sozialfall.......


    Wieder so eine Fehlinformation vom Anwalt??? KENNT JEMAND EINEN ANWALT DER AUCH WAS TAUGT??? :motz::motz::motz:

  • als du den Antrag beim JA eingereicht hast standen ja auch seine Daten drinn, zumindest die Adresse von ihm.
    Wenn er zur TM etwas dazu bezahlen muss wendet sich dsa JA direkt an ihn und dann muss das JA weniger bezahlen.


    Die nächste Variante.....wäre mir die liebste....sollen die sich mit ihm ums Geld kloppen :D

  • habe jetzt mal tiefer gegoogelt ....


    Laut BGH+Leitsatz ist Halbtags-Kindergarten kein Mehrbedarf, wenn das Existenzminimum des Kindes gedeckt ist.
    Vollzeit-Kindergarten ist die Differenz Mehrbedarf.


    Wenn das Existenzminimum des Kindes nicht gedeckt ist, dann ist alles Mehrbedarf und wird aufgesplittet, je nach Verdienst der Eltern.....


    Aha, und wird jetzt das Kindergeld beim Existenzminimum mir oder dem Kind angerechnet???

  • Sach ich doch---gibt auch gerichtsurteile dazu...



    Wieso brauchts du bei 25 Std ne Tagesmutter? Sind die Arbeitszeiten so ungewöhnlich?? Da reicht normalerweise ein Halbags-kitaplatz (oder ein dreiveirtel tag).Und der muss eben selber gezahtl werden..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()