Alleiniges Sorgerecht der Mutter - Rechte des Vaters?

  • Hallo zusammen!


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht nicht um mich, sondern um meinen Freund. Er hat einen Sohn, die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht, er Umgangsrecht. Welche Rechte hat der Vater eigentlich in Bezug auf das Kind? Wenn wir uns mal zu viert (er mit seinem Sohn und ich mit meinem Sohn) treffen wollen, denkt sie sich immer fadenscheinige Gründe aus, die dagegen sprechen. Muss er sie eigentlich immer um Erlaubnis fragen, wenn er im Rahmen seines Umgangsrechts etwas mit seinem Sohn machen will? Er und ich sind noch nicht lange zusammen und er meinte, sie hätte gesagt, ein Jahr lang darf sie mitbestimmen und dann nicht mehr. Hat diese Aussage irgendeinen rechtlichen Hintergrund?


    Gruß, Yvi

  • Was während des Umgangs stattfindet hat die Mutter nicht zu interessieren. Mitspracherecht hat sie keines. Im Sinne eines guten Miteinanders fände ich es (als Mutter) aber immer ganz schön, wenn ich die Partnerin des KV kennen würde. Denn natürlich ist der Gedanke befremdlich, wenn das eigene Kind mit unbekannten Personen verkehrt. Aber im Zweifel muss man sich damit anfreunden und es eben einfach hinnehmen. Schließlich ist das Kind beim Umgangselternteil in guten Händen.
    Ich würde die Dame freundlich aber bestimmt auf ihre Grenzen hinweisen.

  • hallo und :welcome yvi


    meines wissens nach , darf der kv den umgang so gestalten , wie er möchte ( kv = kindsvater)


    von so einer "1jahresregelung" weiß ich nix,,,
    aber es werden sicher nachher die experten antworten :daumen


    alles liebe
    rübli

  • Hallo Yvi,


    von solch einer 1-Jahresregelung habe ich auch noch nichts gehört, kann mir auch nicht vorstellen, dass es so was gibt.


    Wen der Vater/die Mutter zu den Umgangszeiten mit dem Kind trifft, geht den anderen zunächst mal nichts an.


    Ich erwarte nicht von meinem Ex, dass er mir die Leute vorstellt, die er mit den Kindern trifft, auch seine Freundin interessiert mich nicht - ich weiß, dass die Kinder sie mögen und darüber bin ich froh.
    Für mich ist auch der Gedanke nicht befremdlich, dass sie bei ihm seine Freundin treffen, gemeinsam in Urlaub fahren usw. Ich habe da keine Probleme damit, kann die Kinder gut loslassen und geniesse kinderfreie Zeit :-)
    Umgekehrt möchte ich ja auch nicht, dass mein Ex mir reinredet (macht er auch nicht).


    Aber es gibt ja immer wieder Eltern, die über die Kinder Macht ausüben wollen und dann finden sie Wege, den Umgang zu boykottieren, wenn es nicht so läuft, wie sie sich das vorstellen - ich finde es schwierig, richtig darauf zu reagieren. Einerseits sollte er sich nicht gefallen lassen,. dass sie ihm da reinredet, aber wozu kann das führen? sie findet ja jetzt wohl schon Möglichkeiten, dass eure Treffen mit den Kindern nicht so stattfinden können?


    Ich hoffe, dein Freund findet einen Weg, diese Dinge mit der Mutter seines Kindes zu klären,


    viele Grüße
    Ulla

  • Da ich selbst auch einen kleinen Sohn habe, verstehe ich, dass es ihr sicher gemischte Gefühle bereitet, wenn ihr Sohn mit der neuen Partnerin das Papas (also mit mir) Kontakt hat und ich habe auch gar nichts dagegen, sie kennenzulernen. Aber generell gesehen, missgönnt sie ihrem Ex-Freund und mir einfach unser Glück und bemitleidet sich immer selbst. Die Argumente, die sie bringt, sind meistens nicht stichhaltig und es ist nun auch nicht so, dass der Kleine und ich uns ständig sehen (im Monat durchschnittlich 3 mal). Aber mein Freund gibt eben um des lieben Frieden Willens meist immer nach und will keinen Streit, was ich durchaus verstehen kann. Er fragt deshalb auch jedesmal bei ihr nach, wenn wir uns gemeinsam mit den Kindern treffen wollen, ob es OK ist und ich wollte deshalb einfach mal wissen, ob sie denn wirklich eine Handhabe dagegen hat und ob er überhaupt nachfragen muss, weil mich ihr Gehabe manchmal schon sehr nervt und wütend macht.

  • Wen der Vater/die Mutter zu den Umgangszeiten mit dem Kind trifft, geht den anderen zunächst mal nichts an.

    Das gilt also generell, auch bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils? Sie könnte also höchstens den Umgang verbieten, wenn sie ihn aber gestattet hat, kann er quasi selber entscheiden, was er in dieser Zeit mit dem Kind unternimmt?

  • Hallo Yvi,


    auch wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, kann sie den Umgang nicht verbieten und sie ist wohl doch auch nicht diejenige, die ihn zu gestatten hat. Ein Umgangsrecht hat der Vater meines Wissens immer. Sie könnte ihn sicher irgendwie boykottieren (Kind wäre krank oder ähnliches).


    Und natürlich kann er in dieser Zeit selbst entscheiden, was er mit dem Kind macht. Ich würde da wohl nicht dauernd um Erlaubnis fragen, ob ich das oder jenes machen darf.


    gibt es denn irgendwelche gerichtlichen Regelungen über den Umgang? und wie alt ist denn das Kind?


    VG
    Ulla

  • Hi!


    meines Wissens gibt es wenn keine "Auflagen" an den Umgang geknüpft sind (gerichtlich ausgehandelt) dann kann das Umgangselternteil in der Zeit selbst entscheiden was und mit wem er den Umgang gestaltet. Sie hat nur die Möglichkeit wenn sie Gründe hat die dagegen sprechen eine gerichtliche Regelung zu erstreiten. Aber da müssen schon gewichtige Dinge dagegen sprechen damit das so durchgehen würde.



    lg


    Mone

  • Sie könnte also höchstens den Umgang verbieten


    Nein, kann sie so einfach auch nicht. Da müssen schwere Gründe vorliegen und ein Antrag gestellt werden.



    Wenn das Kind bei dem Vater ist, hat die Mutter ( und umgekehrt ) kein Mitspracherecht, es sein denn es besteht die Gefahr einer Kindesgefährdung.




    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

    3 Mal editiert, zuletzt von maikind ()

  • Hey


    Hat diese Aussage irgendeinen rechtlichen Hintergrund?


    Nein, hat sie nicht, diese aussage entbehrt jeglicher Grundlage..


    Der Vater u das Kind haben das Recht auf Umgang..in dieser Zeit hat gewissermaßen der Vater auch das SR (gewissermaßen !!), das heißt er kann Dinge des alltäglichen Lebens in dem Moment entscheiden, ohne um Erlaubnis bei der sorgeberechtigten Mutter nachzufragen...
    Das bezieht sich auch darauf, mit welchen Menschen das Kind während des Umganges auch noch weiteren Kontakt hat.


    Die Mutter kann u darf hier nicht irgendwelche Vorgaben machen..tun manche leider nur allzugern..entbehrt aber jeglicher rechtlichen Grundlage, u auch der menschlichen..


    Auch so eine von ihr genannte Jahresfrist gibt es absolut nicht..


    Die Dame scheint eher ein Problem mit sich zu haben, u dem sollte schn konsequent u gradlinig klar u deutlich begegnet werden, sonst dürfte das eines Tages noch ausufern.



    Im Sinne eines guten Miteinanders fände ich es (als Mutter) aber immer ganz schön, wenn ich die Partnerin des KV kennen würde.



    Und das gilt alles auch genauso bei ASR..


    Einen Umgang kann u darf sie gar nicht verbieten..auch da sollte er sich nicht verrückt machen lassen..


    Gruß
    Jens

  • ich habe auch ASR und wenn der KV sein Kind mal besucht hat, war seine neue Frau auch dabei. Ich finde es auch ganz gut, dass ich sie kenne. Sie ist auf jeden Fall gescheiter als der KV.


    Ich verstehe gar nicht warum Dein Freund sie vorher anruft und fragt, ob das ok sei, dass Du mit Deinem Sohn mitkommst. Er kann machen was er will.


    Wie heißt es doch: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

  • gibt es denn irgendwelche gerichtlichen Regelungen über den Umgang? und wie alt ist denn das Kind?

    Nein, gibt es nicht. Es gibt auch generell gesehen keine Probleme damit, wenn er den Kleinen holen möchte. Was sie annervt, ist die Beziehung ihres Ex mit mir und der Kontakt des Kleinen mit mir. Er wird nächsten Monat vier Jahre.

  • Was sie annervt, ist die Beziehung ihres Ex mit mir und der Kontakt des Kleinen mit mir.


    An der Stelle kann nur der KV eingreifen. Nur er kann ihr die Grenze aufzeigen. Indem er nicht mehr Rechenschaft ablegt, mit wem er und sein Sohn zusammen Zeit verbringen. Er möchte Umgang haben und was er während dessen macht, geht die Muttter nix an. Sollte sie dann trotzdem boykottieren, würde ich an Stelle des KV (du kannst aktiv nix tun) um ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt bitten.

  • Ich verstehe gar nicht warum Dein Freund sie vorher anruft und fragt, ob das ok sei, dass Du mit Deinem Sohn mitkommst. Er kann machen was er will.


    Wie heißt es doch: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

    Das liegt wohl vor allem daran, dass die Beziehung zwischen ihm und mir noch recht frisch ist und er in Hinblick auf seinen Sohn und seinen Kontakt und Umgang mit mir keinen Streit heraufbeschwören will. Ich denke und hoffe, dass sich das im Laufe der Zeit gibt, wenn die KM merkt, dass es zwischen dem KV und mir wirklich ernst ist. Mich nervt nur, dass es immer so ein Hin und Her ist. Es ist für mich völlig verständlich, den Kontakt und die Beziehung zwischen seinem Sohn und mir langsam aufzubauen; Gleiches gilt ja auch für den Kontakt zwischen meinem Sohn (3) und ihm. Eigentlich ist es nur der gute Wille meines Freundes, dass er ihr das immer mitteilt, um eine halbwegs normale Beziehung zwischen ihm und der Mutter aufrechtzuerhalten, weil das doch einiges erleichtern kann.

  • Eigentlich ist es nur der gute Wille meines Freundes, dass er ihr das immer mitteilt, um eine halbwegs normale Beziehung zwischen ihm und der Mutter aufrechtzuerhalten, weil das doch einiges erleichtern kann.


    Nee, ich denke, das erschwert einiges. Jedenfalls wenn sie aufgrund einer solchen Information den Umgang verweigert. Er ist der Vater und weiß, was für sein Kind gut ist. Er geht verantwortungsvoll mit seinem Sohn um. Und die Mutter hat kein Detail zu interessieren. Das muss die Dame auch lernen und das geht nur, wenn der Vater sie eben nicht, um Erlaubnis bittend (so kommt es sicher bei ihr an), informiert.

  • Nee, ich denke, das erschwert einiges. Jedenfalls wenn sie aufgrund einer solchen Information den Umgang verweigert. Er ist der Vater und weiß, was für sein Kind gut ist. Er geht verantwortungsvoll mit seinem Sohn um. Und die Mutter hat kein Detail zu interessieren. Das muss die Dame auch lernen und das geht nur, wenn der Vater sie eben nicht, um Erlaubnis bittend (so kommt es sicher bei ihr an), informiert.

    Hm, vermutlich hast du Recht. Wie genau das abläuft, wenn er mit ihr spricht, weiß ich auch nicht. Es hat sich mittlerweile auch ein bisschen gegeben und sie stellt sich nicht mehr permanent quer, aber neulich gab es mal wieder so ein Ereignis, bei dem sie gesagt hat, dass sie das nicht möchte. Ich denke mal, wenn der KV den Kleinen sonst abholt, sagt er auch nicht, was er mit ihm macht. Es geht wohl lediglich um den Kontakt des Kindes mit mir.


    Ich hatte gestern schon ein bisschen im Internet recherchiert und kurz mit dem KV darüber gesprochen, weil es sich für mich auch so herauskristallisiert hat, dass die KM sich in seinen Umgang mit dem Kind nicht einmischen darf und das habt ihr mir ja quasi bestätigt. Der KV ist, was das Rechtliche betrifft, scheinbar auch nicht wirklich informiert, was sie nun darf und was nicht. Ich hatte auch immer angenommen, dass das alleinige Sorgerecht ihr mehr "Macht" verleiht.

  • Zitat

    Was sie annervt, ist die Beziehung ihres Ex mit mir und der Kontakt des Kleinen mit mir..


    Kann ich irgendwie verstehen......, hast Du ihn kennenkelernt als er noch in der Beziehung mit ihr war..? Oder war er da schon getrennt und hatte ein eigene Wohnung?


    Ansonsten sehe ich es wie die anderen , auch wenn ich es für meinen Kurzen gewünscht hätte , das sein Vater auch nicht gleich mit der Neuen um die Ecke kommt , weil auch er die Zeit brauchte um die Trennung zu verarbeiten.

  • Hi,

    dass sich das im Laufe der Zeit gibt, wenn die KM merkt, dass es zwischen dem KV und mir wirklich ernst ist.

    das denke ich nicht ... du siehst nicht zufällig besser aus als die KM ? ;) ...manche KM ticken so. :kopf ...mein EXelchen ist sogar noch eifersüchtig, wenn sie mich mit irgendeiner Frau sieht :ohnmacht:
    Dein LG muß klar und unmißverständlich sein Umgang durchsetzen, und zwar OHNE Bitten. Das Kind hat ein Recht drauf.
    Ich würde erst die weiche Schiene fahren (ohne Bitten), sondern ein "liebes" Briefchen, mit den 20 Wünschen von Trennungskindern.
    Wenn sie den Umgang boykottiert, dann FG einschalten



    Edit: Fehler das ABR kann er nicht beantragen da kein GSR besteht


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Kann ich irgendwie verstehen......, hast Du ihn kennenkelernt als er noch in der Beziehung mit ihr war..? Oder war er da schon getrennt und hatte ein eigene Wohnung?

    Er war schon eine ganze Weile von ihr getrennt und sie haben auch nie zusammengewohnt.

  • Ich hatte auch immer angenommen, dass das alleinige Sorgerecht ihr mehr "Macht" verleiht.


    Das alleinige Sorgerecht gibt ihr durchaus ne Menge Befugnisse... nur in den Umgang darf sie sich nicht einmischen. Sie darf aber ganz allein entscheiden z. B. welche medizinischen Eingriffe beim Kind gemacht werden, welche Schule es besucht, ob geimpft wird oder nicht... solche Dinge darf sie bestimmen. Nicht aber, wie der Umgang zu gestalten ist.


    Um des lieben Friedens willen, sollte der KV die Mutter vielleicht mal auf dieses Verhalten ansprechen und nach ihren Befürchtungen fragen. Vielleicht klärt sich da schon einiges.