hi,
mein PKH Antrag wurde abgehlent weil die 300 Euro Elterngeld im Gesamteinkommen den zulässigen PKH Satz überschreiten. Mir wurde bei proFamilia erklärt, dass Elterngeld kein anrechnungspflichtiges Einkommen ist. Also das z.B. bei ALG 2 es nicht in der Bedarfsermittlung als Einkommen gewertet werden darf. Warum darf es dann beim PKH als Einkommen gewertet werden? Oder ist das falsch? Die nette Dame vom PKH hat mir geraten das mein Anwalt Einspruch einlegen soll.