Fragen zur Zusammenveranlagung - wer kennt sich aus?

  • Zitat

    Ab dem Folgejahr der Trennung allerdings entfällt das ehebedingte steuerrechtliche Veranlagungsprivileg. Mit dauerhafter Trennung, nicht erst mit Ehescheidung, sind die Eheleute nicht mehr zur gemeinsamen Veranlagung berechtigt. Ab dem Folgejahr der Trennung haben sich die Ehegatten daher, unabhängig von der Scheidung, getrennt zu veranlagen, ihre jeweiligen Einkünfte werden nach der Grundtabelle versteuert. Verheiratete, dauerhaft getrennt lebende Ehegatten werden beide in der Steuerklasse I veranlagt, bzw. sollte einem von ihnen der Haushaltsfreibetrag wegen der im Haushalt lebenden Kinder zustehen, in Steuerklasse II. Je nach Höhe der Einkünfte hat dies eine ganz erhebliche Steuermehrbelastung zur Folge.


    Allerdings haben die getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ab diesem Veranlagungszeitraum gleichzeitig die Möglichkeit, diese steuerliche Mehrbelastung im Wege des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings zumindest teilweise auszugleichen. Danach können Unterhaltsleistungen des einen Ehegatten zugunsten des anderen Ehegatten bis zu einer Höchstgrenze von 13.805,- € jährlich beim Unterhaltspflichtigen als Sonderausgaben von dem zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht werden. Beim Unterhaltsempfänger hingegen werden sie als zusätzliches Einkommen dem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet. Der sich so beim einen Ehegatten ergebende steuerliche Vorteil ist mit dem sich beim anderen Ehegatten ergebenden steuerlichen Nachteil auf Antrag in Ausgleich zu bringen. Auf diese Weise kann zumindest ein Teil der steuerlichen Mehrbelastung im Rahmen der Trennung wieder aufgefangen werden.

  • Hi,


    im Trennungsjahr muß die Steuerklasse nicht geändert werden, allerdings im darauffolgenden Jahr.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Im Jahr der Trennung (also hier 2007 wenn Idefix es beweisen kann, ansonsten 2008) brauchte er seine Lohnsteuerklasse nicht ändern, je nachdem, was nun als Trennungsdatum offiziell beweisbar ist, hätte er dann zum 2008 oder eben 2009 seine Steuerklasse ändern müssen.Deshalb meine Frage, was als Trenungsdatum im Scheidungsurteil steht, daran wird sich im Zweifelsfall das Finanzamt halten.

  • Der gute hätte Steuerklasse schon ein Jahr früher ändern müssen und darf jetzt kräftig nachzahlen.


    Sobald man getrennt Lebend ist fällt man unter Steuerklasse eins und hat dies sofort zuändern


    Nööö . ist nicth unbedingt so!!! Wir zb haben eben auch schon jahre vorher getrennt gelebt..... und haben trotzdem zusammen die Steuererklärugn gemacht... Und alle ( Incl Steuerfachgehilfen ) haben uns erklärt, daß man so ja weitaus besser fährt.... Pustekuchen. Wir haben beide draufgezahlt. ich habe es irgendwann mal ausgerechnet und dann für 2006, 2007, und 2008 die Erklärungen so nachgereicht,d aß wir dann als getrennt lebend versteuert wurden.... ich habedeutlich mehr zurückbekommen - er auch... Und das war nicht strafbar etc eben weil wir beide ja nichts hinterzogen haben , sondern im Gegenteil : wir haben ja einen nachteil von der zusammen gemachten Erklärung gehabt...


    Aber das ist selten...


    Fazit: jeder muss selber ausrechnen was für ihn in seiner Konstellation am günstigsten ist .


    Außerdem braucth man im Kalenderjahr der Trennung gar nichts ändern.... Wenn man sich am 02.01.2008 getrennt hat, darf man das gesamte Jahr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen - muss sogar eine Zusammenveranlagung druchführen ,! Dies begründet sich in der pflciht zur ehelichen Solidarität..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Danke erst mal an alle!!!! :blume


    also im Scheidungsurteil steht 12.11.07, das vorab. Lohnsteuerkarte wurde zum 01.01.09 auf 1 geändert. Das sind die Daten, die ich Euch bestätigen kann.


    Das er gerne weng bescheißt weiß ich, könnt euch da einige Stories aus den letzten drei Jahren erzählen, aber das gehört nicht hierher.


    Und dass sich es hier um einen Schreibfehler handelt, dass kann ich mir mittlerweile nimmer vorstellen. Er ist seit Bekanntgabe seiner Affaire darauf aus gewesen, zu seinem Vorteil zu ackern, vergessen hat er die steuerlichen und finanziellen Nachteile, die ihm dadurch entstehen.


    Auch hat er in den letzten Jahren doch sehr an Gedächtnisschwund gelitten, was das finanzielle betrifft. Alles ziemlich traurig, dachte ich krieg die ganze Sache relativ friedvoll über die Bühne. Hab keine großen Ansprüche gestellt, die Schulden fürs Haus übernommen, so dass er mit Unterhalt für die Kids und für mich (übergangsweise, sobald ich einen Job gefunden habe, kann er sein Geld behalten) ziemlich günstig aus der Geschichte rauskommt, vor allem aber wegen der Kinder. Dass er jetzt den Vollrausch bekommt und alles auf einmal gleich neu und in Luxusausführung auf Kredit kauft, dafür kann ich nix. Das alte Motorrad hätts noch getan und ein kleineres Auto auch, aber das geht mich nichts mehr an.


    Trotzdem, danke Euch allen für eure Infos. Ihr seid toll :daumen


    Lg
    Idefix :crazy


    Edith sagt Schreibfehler :nanana heute ist mal wieder nicht mein tag (it's not my day - passend von 3Doors down) :rauchen

  • Na das ist doch fein :-)

    Zitat

    Die gemeinsame Veranlagung entfällt, mit Beginn des Steuerjahres, dass auf die Trennung folgt.


    Das wäre ja dann 2008 und somit mußt du theoretisch nur noch nach Aufforderung für 2008 offen legen, was er an Unterhalt für dich gezahlt hat - verlange aber, bevor du deine Unterschrift gibst dazu, daß er dir unterschreibt, für den Ausgelich zu sorgen, falls du finanzielle Nachteile haben solltest.
    Falls er in seiner Steuererklärung tatsächlich den 1.1.09 als Trennungsdatum angibt und duw irst vom Finanzamt oder seinem Anwalt oder wen angeschrieben, verweise auf das Scheidungsurteil ;-)

  • Außerdem braucth man im Kalenderjahr der Trennung gar nichts ändern.... Wenn man sich am 02.01.2008 getrennt hat, darf man das gesamte Jahr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen - muss sogar eine Zusammenveranlagung druchführen ,! Dies begründet sich in der pflciht zur ehelichen Solidarität


    Hallo,


    wie du schon sagtest "darf" man das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Man muß die Steuerklassen nicht ändern lassen.
    ABER: niemand ist nach dem Steuerrecht verpflichtet einer Zusammenveranlagung zuzustimmen! Wenn einer die getrennte Veranlung beantragt, hat der andere Pech gehabt.
    Deshalb sollte man sich vorher entweder einigen, dass man im Jahr der Trennung noch mal eine Zusammenveranlagung durchführen läßt, seine Steuerklasse vorab gleich ändern lassen oder eben in den sauren Apfel beißen (der, der Steuerklasse III hat) und eine Nachzahlung in Kauf nehmen. Der der die Steuerklasse V hat, kann mir einer hohen Erstattung rechnen.


    Pass auf, wenn du die Anlage Unterhalt unterschreiben tust. Die ist solange gültig, bis du sie widerrufen tust. Das würde bedeuten, dass er jedes Jahr den Ehegattenunterhalt als Sonderausgaben absetzen könnte. Gleichzeitig würde das bedeuten, dass du die Zahlungen als Einnahmen versteuern müßtest.


    Liebe Grüße

  • Danke für die Info Mammutschka,


    unterschreiben tu ich so schnell nix - hab ich heut ja auch net (das Gesicht hättet ihr mal sehen sollen :D).


    Und ich werd mir das durchrechnen lassen, wie ich besser fahre. Bis jetzt war ich gutmütig, nun muß ich sehen wo ich bleibe. Mir ist Geld nicht so wichtig - komme mit sehr wenig aus, aber irgendwas zum Leben sollte schon noch bleiben. Und wenn ich dann auch noch den Unterhalt versteuern soll (den ich übrigens nur vier Monate bekommen habe), dann kann ich gleich... :ohnmacht: .


    Nochmals thx to all


    Lg
    Idefix

  • Ich kann dir nur noch den Tipp geben, dass du mit deinem Ex ausmachst, dass deine Bankverbindung angeben wird und du ihm dann seinen Anteil auszahlst.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass oft was ausgemacht wird und ist das Geld erst mal auf dem Konto geht der Partner leer aus, weil der andere nichts mehr rausrückt!
    Und es ist sehr schwer da nachträglich dran zu kommen.
    Was ihr auch machen könnt, ist eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Falls es zu einer Nachzahlung kommen sollte...


    Liebe Grüße

  • Hi Mamutschka,


    ja die Erfahrung hab ich heuer auch schon gemacht, die Fahrkostennachzahlung für 2007 - als ich noch mitgearbeitet habe, die hat er auch schön sauber eingesteckt. Er hat allerdings nicht damit gerechnet, dass mir das Finanzamt einen Durchschlag schickt. Hab ihn drauf angesproche - kam nur: Das ist mein Geld, hab ich selbst verdient, mach die Augen zu dann weißt du was Du verdienst. - Danke sag ich nur.
    Im trau ich nicht mehr von hier bis da. Bei mir geht ohne schriftliche Einverständniserklärung über den Anwalt gar nichts mehr. Der Richter meinte zu mir bei der Unterhaltsverhandlung (Kindesunterhalt und mein Getrenntlebendunterhalt) ich solle mal mehr Vertrauen in meinen Nochmann setzen. Hab dann nur zu ihm gesagt, das Konto ist aufgebraucht, Vertrauen war gut - Kontrolle und Vorsicht ist jetzt besser. Wie weit man mit Vertrauen bei ihm kommt hab ich gesehen. Den KU hat er mal schön gekürzt, warum auch immer und meinen gleich mal ganz unter den Tisch fallen lassen.


    Er hat es heute wieder versucht, war total freundlich und hatte den Kuli schon in der Hand - tja und dann... war er stinksauer - der einzige Kommentar war noch - hoffentlich biste bald unten... - da wo er mich haben möchte. Und das vor seinem Sohn.


    Ich wünschte mir, ich müßte ihm nimmer über den Weg laufen, aber das kann leider noch dauern. Und das schlimmste ist immer noch, ruhig bleiben zu müssen, der Kinder zu liebe. Naja genuch gejammert.


    Dank Dir trotzdem. Ich werd mir die Ratschläge heute nacht durch den Kopf gehen lassen und morgen Rücksprache mit meinem Anwalt nehmen. Ich kanns mir nimmer leisten nachzugeben und die A...Karte dadurch zu ziehen. Die Zeit ist vorbei.


    Wünsch Euch noch was...


    und nochmal Danke!


    Grüßlich
    Idefix


    Edith schimpft schon mit mir wegen der Rechtschreibung :rotwerd

  • ...
    Bitte bißchen langsam mit den Pferden ...


    Gruß
    babbedeckel


    Meine Pferde sind schon gaaaanz langsam. Dafür sorgt die jahrelange Erfahrung in der beruflichen Zusammenarbeit mit den örtlichen Steuerbehörden von ganz alleine.


    Die Gesetzeslage zur Veranlagung nach der Trennung ist ziemlich eindeutig. Dass da in steuerlichen Dingen zum finanziellen Gunsten der sich trennenden Ehegatten gerne mal der eine oder andere "Versöhnungsversuch" im "gemeinsamen Haushalt" stattfindet, wenn auch nur auf dem Papier, zwecks gemeinsamer Veranlagung, ist auch dem Finanzamt bekannt und weitgehend toleriert, wenn man sich nicht saublöde anstellt und offenkundig lügt--es bleibt aber im Zweifelsfalle Steuerhinterziehung.

    Einmal editiert, zuletzt von Pik7 ()

  • Ich wünschte mir, ich müßte ihm nimmer über den Weg laufen, aber das kann leider noch dauern. Und das schlimmste ist immer noch, ruhig bleiben zu müssen, der Kinder zu liebe. Naja genuch gejammert.


    Dank Dir trotzdem. Ich werd mir die Ratschläge heute nacht durch den Kopf gehen lassen und morgen Rücksprache mit meinem Anwalt nehmen. Ich kanns mir nimmer leisten nachzugeben und die A...Karte dadurch zu ziehen. Die Zeit ist vorbei.



    Geanu richtig :daumen
    kommt leider noch schlimmer :ohnmacht:
    den als nächstes wird versucht über die Kinder Druck zumachen :radab
    also wappne Dich Seelisch und Moralisch für den nächsten Angriff
    :amok: :nawarte:

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo Luvi,


    das macht er die ganze Zeit schon, hätte mir gewünscht, dass bei der Scheidung alles geklärt worden wäre - aber nix wars, außer Versorgungsausgleich steht noch alles aus. Zugewinn und das ganze Paket halt.


    Mein RA macht auch keinen richtigen Druck, irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich bei ihm nicht richtig aufgehoben bin. Er ist der Rain meines Ex nicht gewachsen. Falls hier jemand mitliest und nen guten RA in Wü oder SW weiß, kann sich gerne bei mir melden. Wär ziemlich dankbar dafür.


    Werd auf jeden Fall den Wisch von ihm nicht unterschreiben - da kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln, toben oder was weiß ich noch. Ich mach mich nicht wegen Steuerbetrugs schuldig, soll er selbst machen.


    Danke nochmal.


    Lg
    Idefix :crazy

  • Leider , leider werden hier begriffe durcheinandere geworfen ! Getrennt veranlagen lassen können sich ( Nur in best. Fällen - zb wenn einer Selbstständig ist kann das sinnvoll sein und geht normalerweise auch nur gegen Antrag ) auch Ehepaare die zusammenleben und keinerlei Absicht haben sich zu trennen....


    Hier geht es um was ganz anderes: Es geht darum ob eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden soll oder eine getrennte ( sozusagen jeder für sich)


    Und da ist es eben defintiv so, daß im Kalenderjahr derTrennung man die Pflicht hat eine gemeinsame Erklärung zu machen !!! Eben wg der ehelichen Solidarität.


    Erst danach kann man einzeln die Erklärung machen.

  • eine gemeinsame Pflicht bedeutet aber nicht, dass man die Zusammenveranlagung wählen muß! Man kann jeder Zeit die getrennte Veranlagung wählen.
    Das Jahr, das auf das Trennungsjahr folgt, da gibt jeder seine eigene Erklärung ab und man wird "Einzeln"-veranlagt.

  • Nein - man kann die Zusammenveranlagung eben nicht in jedem fall frei wählen , sondern nur ablehnen und sich einzeln veranlagen lassen, wenn zb eben einer der partner selbbstständig ist und einen Verlustvortrag etc machen kann... Ist ein kompliziertes Thema und nicht ohne. Es gibt nur diese Ausnahmefälle - auch in einer intaktenEhe!!!




    Du wirfst genauso wie alle hier die Begriffe durcheinander! Zusammenveranlagung heißt nicht: eine gemeinsame Steuererklärung abgeben! das muss man nämlich immer wenn die Ehe intakt ist!!


    Es heißt, daß bei jedem der Ehepartner einzeln geschaut wird was er nachzahlen muss bzw erstattet bekommt. Es wird eben bei jedem einzeln gerechnet... Und das obwohl man zb auch die Steuerklassenverteilung 3/5 haben kann...


    das ist was völlig anderes als eine vollkommen unabhängig voneinander gemachte ( bei getrenntlebenden) Steuererklärung...... da hat ja dann entwedr (mit kindern ) einer die 2 der andere die 1, oder beide die 1....


    Werft das bitte nciht durcheinander.


    Ehegatten müssen im Kalenderjahr der Trennung eben auch jeden Fall eine gemeinsame Erklärung abgeben!!! das ist so und da beißt keine Maus nen Faden ab...



    Getrennte Veranlagung ist was völlig anderes....

  • Trotz allem dürfte Idefix aus der Nummer raus sein, da ja 2008 das Kalenderjahr nach der Trennung war. Daß da der Ex noch ankommt mit nem Wisch, wo sie das Trennungsdatum 1.1.2009 unterschreiben soll, find ich kackdreist! Nicht alleine, daß er das Finanzamt eindeutig betrügen will, nein, er fordert andere auch noch auf, dieses mit zu tun! Idefix, laß dir den Wisch aushändigen, wer weiß wozu es gut ist, nur bitte nicht unterschrieben zurück geben. Damit hättest du auf jeden Fall ein nettes Beweisstückchen für geplante Steuerhinterziehung(Betrug (wie auch immer sich das schimpft), wer weiß, was es dir nochmal von Nutzen ist. Wenn dnan nochmal irgendwann was nachkommt, würd ich gerne wissen, wie er versucht, das klarzustellen, warum da nicht das Datum von 2007 drin steht....

  • Ehegatten müssen im Kalenderjahr der Trennung eben auch jeden Fall eine gemeinsame Erklärung abgeben!!!


    Gemeinsame Erklärung im Jahr der Trennung ja!!!


    Aber Wahl der Veranlagungsart: entweder Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung


    Zusammenveranlagung: versteuert wird nach der Splittingtabelle


    Getrennte Veranlagung: versteuert wird nach der Grundtabelle


    Bei der getrennten Veranlagung werden z.B. auch gemeinsam entstandene Kosten (Außergewöhnliche Belastungen) aufgeteilt.


    Es ist wie gesagt ein Wahlrecht.


    Das Jahr nach der Trennung: beide werden Einzelveranlagt, haben Steuerklasse I (event. Steuerklasse II) und jeder macht seine eigenen Einnahmen und Kosten geltend.
    Versteuert wird nach der Grundtabelle.

  • Hallo und guten Abend,


    wollte Euch mal einen kurzen Zwischenbericht geben.


    Ich habe meinem Ex heute die Erklärungen nicht unterschrieben zurückgegeben und ihn gebeten, das Datum auf 01.01.08 abzuändern.


    Reaktion: Tobsuchtsanfall :tot , Drohung auch den KU zu streichen :crazy , und Haftungsausschluss für alles :radab (für was denn für mein Guthaben und seine Schulden?????)


    Habe ihn dann nur noch gefragt, warum er sich denn so aufregt, es ist doch kein Problem die Zusammenveranlagung für 2008 steuerlich zu machen. :engel Da unterschreibe ich selbstverständlich, nur muß er sich an das halten, was bei uns in der Scheidungsurkunde steht, und da steht 12.11.07, auf 01.01.08 würde ich mich aber schon mit ihm einigen. :dribbel


    Er hat nur noch gebrüllt, gesagt, er hätte ein Kreuzchen falsch gesetzt und deshalb müßte er auch zum Steuerberater gehen. Mein Gott für wie blöd hält der mich eigentlich. :amok: :nawarte:
    Ich nehm mal an, er hat für letztes Jahr eine getrennte Veranlagung gemacht, damit ich nicht mehr einsehen kann, was er an Steuerrückzahlung erhält. Nun hat er garantiert den Steuerbescheid schon bekommen mit der Aufforderung eine satte Nachzahlung in Höhe. von X.000 Euro zu leisten. Denke so wirds gewesen sein. :pfeif


    Nun soll ich ihn nochmal anrufen, weiß noch nicht ob ichs machen soll, es ist ja alles gesagt. :laber


    Ich harre der Dinge. :rauchen


    Lg
    Idefix 8)


    P.S.: Nochmals danke für die Tips...

  • @ Darleena-Mama


    Ich hab auch schon daran gedacht, mir ne Kopie von dem Wisch zu ziehen, habs dann aber gelassen. Meine beiden Freundinnen haben das gesehen und auch mein Anwalt. Denk das sind Zeugen genug. Unterschrieben hab ich nicht, ganz klar.


    Begründet hat er es damit, er hätte an seiner Steuererklärung ein falsches Kreuzle gemacht, ich denk er hat das Kreuzchen bei getrennter Veranlagung gesetzt und das Finanzamt will jetzt von mir die Bestätigung, dass wir letztes Jahr noch nicht getrennt waren. Das hab ich ihm natürlich nicht gesagt.


    Wie gesagt, schaun mer mal, ich denk der KU wird auch eingestellt.


    Aber - dann muß er wieder seine Anwältin bemühen, kostet auch wieder Geld, heiderneis - armer Kerl (eine Runde Mitleid wenn ich Zeit habe) :kotz .


    Lg und nochma Danke. :blume


    Idefix :winken: