Fragen zur Zusammenveranlagung - wer kennt sich aus?

  • Hallo Zusammen,


    hab heute eine Frage was die Zusammenveranlagung betrifft.


    Mein Ex kam heute, drückte mir einen Zettel in die Hand von seiner Steuerberaterin, ich soll das gleich unterschreiben. :crazy


    Folgender Wortlaut:


    Fr. XYZ bestätigt, dass sie


    1. in 2008 keine eigenen Einkünfte hatte ( Anmerkung von mir: stimmt)
    2. keine Steuererklärung für 2008 abgegeben hat und mit einer Zusammenveranlagung einverstanden ist, da
    3. dauernd getrennt lebend erst ab den 01.01.09 zutrifft (stimmt nicht, war 01.01.08) - Scheidung 26.05.09


    Ich hab das Dingens selbstverständlich nicht unterschrieben. Führte dazu, dass er sich tierisch aufgeregt hat 8) und gemeint hat, ich könnte ihm blind vertrauen :lgh :lgh :lgh :lgh . Das hab ich viel zu lange gemacht.


    Ich möchte jetzt wissen, was er für Vorteile hat, wenn er die Getrenntlebendzeit erst auf dieses Jahr verlegt. Steuerklasse hat sich eh erst zum 01.01.09 geändert. Irgendeinen Grund muß er ja haben, dass er das Datum um 1 Jahr nach hinten verschiebt.


    Würde mich über Infos von Euch freuen.


    Danke schon mal im Voraus.


    Lg
    Idefix :winken:

  • Der gute hätte Steuerklasse schon ein Jahr früher ändern müssen und darf jetzt kräftig nachzahlen.


    Sobald man getrennt Lebend ist fällt man unter Steuerklasse eins und hat dies sofort zuändern

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hi,


    naja auch wenn das (1.1.09) nicht stimmt, dann bist du trotzdem verpflichtet die Zusammenveranlagung zuzustimmern, da ihr erst seit diesem Jahr
    geschieden seid.
    Scheint ein Schreibfehler zu sein.


    Gruß
    babbedeckel


    PS: Benutze mal hier die Suchfunktion, ich möchte nun nicht alles wiederholen ;)

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @ Lustigevier


    oh verreck, na dann, das wärn dann für das Jahr schätzungsweise ein paar nette 1000er, deshalb wollt er das gleich wieder mitnehmen, zusammen mit meiner Unterschrift. Für das, dass er jetzt grad mal wieder den KU gekürzt hat und ich ihn den Getrenntlebendunterhalt zurückzahlen soll, weil das ja nur Darlehensbasis gewesen wäre :kopf , sag ich nur ganz schön dreist. :rauchen
    Ich glaub er gewöhnt sich immer noch nicht dran, dass ich mein Hirn nach der Ehe wieder eingeschaltet hab. :tanz


    Vielen Dank Dir. Es ist gut zu wissen. Ich hoffe, ich kann mich mal revanchieren.


    LG
    Idefix :winken:

  • @ babbedeckel


    Danke für die schnelle Antwort. Aber Schreibfehler kann ich mir nicht vorstellen, eigentlich sind wir offiziell seit 12.11.07 getrennt lebend, er hat sich zum 01.01.08 zwangsummelden müssen, hatte ich bereits in einem anderen post geschrieben. Ich glaub das hat schon System, würde zu seinem Verhalten passen.


    Er hält mich immer noch für blöd, genau wie er alle anderen für minderbemittelt hält. Sie sind halt alle nicht sein Level :anbet .


    Danke!


    Lg
    Idefix :winken:

  • Schreib ihm so einen Zettel mit dem richtigen Trennungsdatum, dann unterschreiben und deine Schuldigkeit ist getan, wahlweise kannst du auch einen Vordruck vom Finanzamt ausfüllen, trägst da das richtige Trennungsdatum ein, bei Einkünfte gleich null und ankreuzen, daß Zusammenveranlagung gemacht werden soll (hab ich auch so gemacht). Das Finanzamt ist ja nicht doof, die können sich ausrechnen, daß bis zum Scheidungstermin mit der Trennungsangabe 1.1.09 das Trennungsjahr noch nicht rum war.....
    edit:

    Zitat

    Getrenntlebendunterhalt zurückzahlen soll, weil das ja nur Darlehensbasis gewesen wäre


    Gibts darüber was Schriftliches, daß es nur Darlehensbasis ist? Wie kommt er dnen zu sowas?????

  • Babbe hat aber auch recht.


    Es gehört zur Wohlverhaltenpflicht hier einer gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen,
    am besten mit jemand neutrales die Steuererklärung durch arbeiten, der sich dazu auch Beruflich besser auskennt.

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  • Ich bin jetzt nicht so firm in diesen Dingen.


    Bei uns war es so, das Ex Schulden beim Finanzamt hatte, die ich mittragen sollte.


    Ich habe dann beim Finanzamt angerufen und die haben mir geraten einen Antrag auf Getrenntveranlagung zu stellen.
    Somit musste ich für die Schulden nicht aufkommen.


    Ich kenne aber keine Fristen. Im Zweifelsfalle würde ich mich beim Finanzamt erkundigen.



    Liebe Grüße


    Tilla

  • Hi,


    danke luvi ;) ...das kommt daher da ich EXelchen "zwingen" mußte, habe ich also durch. :D


    Nochmal du bist verpflichtet der Zusammenveranlagung zuzustimmern, und EX ist verpflichtet dir
    etwaige Nachteile auszugleichen.
    Per §33 EkStG kann man die Einzelveranlagung verlangen.
    Zivilrechtlich ist man verpflichtet, aus Gründen der nachehelichen Solidarität, zuzustimmen.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Hi,

    Im Zweifelsfalle würde ich mich beim Finanzamt erkundigen.

    im Gesamten bringt das nix ;) ...die wissen nix vom Zivilrecht und dann gibt´s da noch die nacheheliche Solidarität


    Gruß
    babbedeckel

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    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • @ Lustigevier


    Danke nochmal, bezweifle auch nicht, dass babbe nicht recht hat. Kann ich von ihm die Steuererklärung, die er abgeben möchte anfordern, bevor ich den Wisch unterschreibe?


    Ich weiß ja gar nicht, was er steuerlich abgesetzt hat. Auch weiß ich nicht, was er an monatlichen GU angesetzt hat, habe ja bis November 08 gar keinen Unterhalt bekommen, nur für die Kinder.


    Lg
    Idefix

  • Ich hab die Steuersache genau vor 2 Monaten erledigen müssen, hab dazu das Finanzamtsformular ausgefüllt und nen Wisch dazu mit der Aufstellung, was er mir (nicht Kind!) an Unterhalt gezahlt hat, jeden Monat mit Summe aufgelistet und drunter geschrieben, daß ich für SEINE Angaben, die er selber erstellt nicht hafte!
    Rausgekommen ist ne Nachzahlung seitens des Finanzamts an meinen Ex (nicht an mich, mein Einkommen war ja gleich null), hätte er nachzahlen müssen, hätte ich davon null nachzahlen müssen, da ich null Einkommen hatte und davon die Steuern gleich null betragen - Info vom Finanzamt und von meinem Anwalt!
    edit: wenns irgendwo nen Wisch darüber gibt, daß der Unterhalt, den er an dich gezahlt hat, auf darlehensbasis war, dann ist er kein Unterhalt gewesen und kann demensprechend auch nicht als dieser angegeben werden. Sollte kein Wisch darüber existieren und der Unterhalt wird als dieser abgesetzt und versteuert, kann er ihn nicht mehr zurückverlangen!

  • @ darleena-mama


    Danke! Gut zu wissen, das werd ich dann auch so machen. Befürchte nämlich er gibt Unterhalt an, wo keiner gezahlt wurde. Schließe mich aber morgen mal mit meinem Anwalt kurz, hoffe der kennt sich mit dem Steuerdschungel auch ein bisschen aus. Bin mir sicher, dass Ex versucht rauszuholen was geht. Ich seh ja dann von der Summe die er überwiesen bekommt keine Pfennig, so wars auch für 2007 - er hat die Kohle eingesteckt, ich hab in die Röhre geschaut, obwohl ich mitverdient habe.


    Naja wenns für Blödheit den ersten Preis gäbe - ich hätte den garantiert sicher gehabt (jetzt nicht mehr :D ).


    Lg
    Idefix

  • @ darleena


    Vorsicht wenn du Unterschreibst für BU zählt das für Dich zu Versteuerndes Einkommen


    Dann muss man bei Steuerberater einzel und gemeinsame Veranlagung gegenrechnen lassen.
    Welche Art der Veranlagung günstiger ist, gemeinsame meist besser.
    Den Differenz Betrag könnt Ihr ja Teilen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich geh mal davon aus, daß wenn Idefix es nicht unterschreibt (mit richtigem Datum natürlich und der Aufstellung über den Unterhalt), ihr Ex das einklagen wird. In dem Falle würde sie verpflichtet werden, das zu unterschreiben - er aber ist dann verpflichtet, ihr eventuelle finanzielle Nachteile auszugleichen. Er kann für das Trennungsjahr auf gemeinsame Veranlagung bestehn - aber sobald sie dadurch finanzielle Nachteile hat, kann sie Einzelberechnung verlangen. Den Unterhalt kann, aber muß er nicht )ich nehme aber mal an, er will unbedingt) als Sonderausgaben absetzen.


  • Moment mal, die Trennung war, wie idefix schreibt, schon im November 2007! Eine Zusammenveranlagung ist nur dann statthaft, wenn beide Ehegatten mindestens einen Tag im Veranlagungszeitraum einen gemeinsamen Hausstand führten! Das ist hier für 2008 eindeutig nicht der Fall!


    Und was bitte soll daran "nacheheliche Solidarität" sein? Das ist STEUERBETRUG!

  • Wichtig ist, ob sie beweisen kann, daß da schon die Trennung war, wenn nicht kann sie das wohl erst ab dem 1.1.08, wo die Zwangsummeldung war beweisen, leider.
    edit: was steht denn im Scheidungsurteil für ein Trennungsdatum? Daran würde sich z.B. das Finanzamt im Zweifelsfalle bei Uneinigkeit richten.

  • Hi,

    Scheidung 26.05.09

    Bis zur Svcheidung gilt´s ... deine Definition stimmt nicht.
    Manches Trennungsjahr dauert auch mal 3 Jahre ...

    Und was bitte soll daran "nacheheliche Solidarität" sein?

    Nachehelich Solidarität, gibt´s nach der Scheidung. Deshalb gibt´s auch EU.


    Bitte bißchen langsam mit den Pferden ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • wie babbedeckel es schon sagte.
    Es spielt keine Rolle wann die Trennung ist. Er kann die Zusammenveranlagung in der Trennungsphase verlangen und muss die Nachteile finanziell ausgleichen.
    Das bedingt auch das er über den Steuerausgleich informiert bzw. offen legt.


    Wenn man sekbst kein Geld verdient zahlt man i.R. auch keine Steuer und hat keinen Nachteil.

  • Zitat

    ...Im Jahr der Trennung selbst kann eine gemeinsame Veranlagung somit noch erfolgen. Sofern die Zusammenveranlagung insgesamt steuerlich günstig ist für die Eheleute, besteht eine familienrechtliche Verpflichtung zur Zustimmung. Dies gilt auch, wenn die gemeinsame Veranlagung nur einem Ehegatten Vorteile bringt.
    Bei dauerhafter Trennung ist nur noch die getrennte Veranlagung möglich. Die Eheleute müssen gegebenenfalls die Lohnsteuerkarte ändern lassen. Unterbleibt dies, kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein....