Unterhaltstitel: Wozu?

  • Hallo,
    bin seit einem halben Jahr getrennt. Mein Ex ist selbstständig und zahlt mir 300,- Euro Unterhalt für unseren 1 1/2 järigen Sohn. Wir haben bisher das einfach so geregelt....Jetzt ist meine Frage wozu man eigentlich einen Unterhaltstitel braucht. Ist es wichtig dass man das macht? Welche Vorteile hab ich da? Bzw. gibt es Nachteile, wenn ich das nicht mache?
    Und: ich arbeite Teilzeit. Müßte er mir Betreuungsunterhalt zahlen? Wir waren übrigens nicht verheiratet...macht aber glaub ich keinen Unterschied...
    Vielen Dank für eure Antworten...
    Sonnenkind3 :strahlen

  • Ein Titel kann dir eventuell helfen, falls er mal nicht mehr zuverlässig zahlen sollte... wenn es gut läuft, und Du der Meinung bist, dass die Höhe des KU in Ordnung ist, dann denke ich, würde ich persönlich nicht dran rühren- immerhin könnte ja evtl. weniger rauskommen-


    Ich habe keine Ahnung, ob Dir BU zusteht, da Du ja arbeiten gehst- ist aber vor allem wohl von seinem (bereinigten) Einkommen abhängig-


    auf jeden Fall müsstest Du wohl die Gerichtsmaschinerie anwerfen- ob das was bringt? Keine Ahnung- das wird von seinem EK abhängen....


    Wenn es nicht unbedingt nötig ist, würde ich den Stress nicht auf mich nehmen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Sonnenkind3!


    300,- Euro sind schon ein recht großer Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle, also ist der KV großzügig oder verdient wirklich gut.


    Ein Titel ist nicht nötig, solange der KV immer freiwillig zahlt und alle Beteiligten damit zufrienden sind.


    Ich bin nur leider ein Beispiel dafür, dass sich das ganz schnell ändern kann.


    6 Jahre hat mein Ex brav den seinem Gehalt entsprechenden Betrag (nach der Düsseldorfer Tabelle) gezalt. Dann hat er nun eine neue Lebensgefährtin, die meinte, er würde zuviel zahlen und er stellte die Unterhaltszahlungen zunächst einfach ganz ein. Dann hat die Lebengefährtin von ihm eine Vollmacht bekommen und mit dem Jugendamt verhandelt, den Unterhalt zu kürzen.


    Daraufhin haben die mir dringend geraten, eine Beistandsschaft einzurichten und einen Unterhaltstitel zu erwirken. Mein Ex mußte dann sein Einkommen offenlegen und der Titel wurde berechnet. Dabei kam heraus, dass er mehr zahlen muß als jemals zuvor. Tja, das wäre ja nett, aber leider hat das persönliche Verhältnis unter diesen Dingen gelitten (und das ist eben auch nicht gut für das gemeinsame Kind). Aber den titulierten Betrag kann ich nun immer einklagen, wenn KV mal wieder meint, nicht zahlen zu müssen (weil z.B. nach einem USA-Urlaub mit neuer Freundin nicht mehr soviel Geld übrig ist...).


    Ein Titel gibt immer eine Sicherheit, man kann nich wissen, was alles noch kommt :-)


    Betreuungsunterhalt steht dir zu, abzüglich des Verdienstes deiner Teilzeitarbeit.


    Ganz lieben Gruß und schönen Sonntag,


    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

  • Hi,


    die Fragen aller Fragen, wie ist denn euer Elternverhältnis ?
    Kümmert sich der Papa ?
    Könnt ihr reden ? Würde er sich noch an anderen Kosten beteiligen ?


    Wenn du alle Fragen mit Ja beanteworten kannst, würde ich nix machen !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.