Unterhaltspflicht ist notfalls durch Nebenbeschäftigung sicherzustellen

  • Tja, der Vater von meinem Großen hat ja auch geheiratet.
    Seine Neue konnte nicht arbeiten gehen und da wurde dann geguckt, ob die Beiden genug haben und erst dann bekam mein Kind ein bissel Unterhalt.


    Jetzt ist er offiziel schon ne Weile arbeitlos und wißt Ihr was: das JA hat mich gefragt ob ich denn nicht so nett wäre und auf den Unterhalt verzichte? Der arme Mann. :angry
    Ich hab bis nächstes Jahr Februar Zeit mir das zu überlegen, da wird der Junge 18.


    Sie gehen davon aus, das ich eh arbeitslos bin und da würde das mit angerechnet, wenn ich jemals was wieder bekomme.....
    Da könne ich ja gleich drauf verzichten! :angry


    LG Conny