KM bezahlt keinen KU/Gutachten wg Arbeitsfähigkeit

  • Hallo,
    wer kann mir weiterhelfen?


    ich bin AE Vater von drei Kindern.
    Für den kleinen bekomme ich UVG.


    KM zahlt keinen KU weil Sie angeblich nicht so viel verdient.


    Meine RA kann aber beweisen, dass Sie ein monatliches Einkommen von ca. 1900,00 € hat.


    Somit wäre meine EX leistungsfähig den Mindestunterhalt für die drei Kinder zu bezahlen.


    Jetzt kommt aber eine neue Variante meiner Ex ins Spiel.
    Sie ist auf einmal aus phychischen Gründen ( Schlafstörungen, nervöse Zustände, Unkonzentrierthei...)
    nicht mehr in der lage vollzeit zu Arbeiten.


    Jetzt hat der Richter ein Sachverständigengutachten über ihre Gesundheit meiner EX zugestimmt.


    Meine Fragen.


    wie lange dauert es bis so ein Gutachten erstellt ist?


    was kann ich unternehmen?


    Wie läuft so ein Gutachten ab?


    bekomme ich denn nie KU?


    Danke

  • das dauert und dauert und dauert----


    Stell Dich drauf ein, nienmals KU zu bekommen :(


    Wenn ein UPflichtiger sich mit allen Mitteln drücken will, dann klappt das in der Regel-


    Mein Ex steht inzwischen kurz vor der Beugehaft- und? es ist ihm schnuppe....


    Dennoch würde ich am Ball bleiben- ist zwar ein teures Vergnügen- aber einfach so in die Wicken hauen, würd ich nicht

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Andi,


    von Deiner Seite aus hast Du eigentlich alles getan. Die Zeit fürs Gutachten hängt sowohl vom Gutachter ab als auch vom Mitmachen der Mutter. Wenn die Termine platzen lässt, wird es länger dauern. Ablauf: Gespräch, Untersuchung. Einblick in die bisherigen ärztlichen Unterlagen. Ansonsten: Ist das Gutachten bzw. der Richterspruch positiv für Dich, gibt es rückwirkend Unterhaltsanspruch ab Klagezustellung. Ist die Mutter nicht leistungsfähig (für eine gewisse Zeit hat sie ja wohl immerhin hohen Lohn bezogen, für diese vergangene Zeit müsste sie also in Anspruch nehmbar sein...), dann ist sie es nicht und Du kannst wenig machen.
    Frauen sind da oft ungeheuer einfallsreich. Meine Ex hat ihrem Arbeitgeber gegenüber auf Gehalt verzichtet, bis sie unter die magische Grenze der Zahlungspflicht fiel. Dafür hat sie vom Arbeitgeber viele Dienstreisen mit Verlängerungsmöglichkeit/Urlaub zugeschustert bekommen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey



    zu 1.:
    ..das kann recht schnell gehen, aber auch laaaange dauern ..geht mal von 8 Wochen, bis 8 Monate aus .. (ok 8 M. da dürfte der Richter evtl doch nervös werden, aber ne viertel bis halbes Jahr wenn es dumm läuft kann drin sein)


    zu 2.:
    nichts..denn das G ist ja in anderer Hand u das wird laufen..


    zu 3.:
    .. na sie wird zur Untersuchung geladen, vorher möge sie Unterlagen einreichen, damit es einfach u schneller geht, ansonsten muß sie Schweigepflichtentbindungserklärungen für die behandelnden Ärzte ausstellen (u bis die dann reagieren, wenn überhaupt..)


    Dann wird sie eingeladen zur Untersuchung, Gespräch mit Schilderung der gesundheitlichen Einschränkungen, Probleme etc. dann eine körperliche "einfache" Unteruchung..der Rest wird sich meist eher auf Aktenlage stützen..


    zu 4.:


    ..nja, das weiß vermutlich nur der liebe Gott...die Wahrscheinlichkeit ist alerdings nachweislich recht gering..


    Wenn ein UPflichtiger sich mit allen Mitteln drücken will, dann klappt das in der Regel-


    ..ich neig ja grad dazu, dazu was zu sagen..aber dann bricht wieder eine Endlosdiskussion los..ich sag nur eines, es geht hier um eine unterhaltspflichtige Mutter!!


    Gruß
    Jens

  • :hae:

    es geht hier um eine unterhaltspflichtige Mutter!!


    und warum sollte da da in irgeneiner Weise anders sein... Boah- ein bischen überempfindlich, gell??


    Ich persönlich hasse dieses Xten und Xtinnen... so überflüssig, wie Bauchschmerzen- und mit der Sache hat´s nix zu tun :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • und warum sollte da da in irgeneiner Weise anders sein... Boah- ein bischen überempfindlich, gell??



    Wer ist überempfindlich?? Du?? ..das mag wohl sein das du das bist .. ich seh das locker..ist halt eben so, man findet sich mit ab u gut is..drauf ansprechren tun eh imemr die selben u komischerweise ist es inzwischen mehr als bewiesen wie es sich verhält, also mit unterhaltspflichtigen Vätern vs Müttern ..


    U nu kann man sich denken was wie Bauchschmerzen ist u was mit der Sache nix zu tun hat.. :D



    Mal ehrlich... wir Frauen kämpfen oft bis zum erbrechen um KU..... Also bitte.... ihr lieben AE Papis..... euer gleiches Recht!!!


    ..klar gibt es beim Kämpfen das gleiche Recht..nur das Resultat des Kampfes ist oftmals ein ungleicher..ansonsten voll unterschreib..


    Gruß
    Jens

  • Lieber TS,


    ich befürchte auch sehr, dass das ein Kampf gegen Windmühlen wird.
    Wenn jemand alles tut um sich vor dem Unterhalt zu drücken (oder ihn zumindest so niedrig wie nur irgend möglich zu halten), dann schafft er / sie das auch.


    Trotzdem würde ich das, wenn Du das zeitlich & vorallem nervlich schaffst, versuchen durchzuziehen und die rechtlichen Wege auszuschöpfen um die Mutter zum Zahlen des Kindesunterhalts zu bringen.


    Es ist egal ob Kindmutter oder Vater, mal sollte echt meinen, dass ein erwachsener Mensch an seine Kinder denkt und daran, dass es ihnen gut geht. Dazu gehört nunmal auch das Zahlen von Kindes-Unterhalt in der Höhe wie es ihnen tatsächlich zusteht. Mich macht das krank, wenn der/die Unterhaltsverpflichtete anfängt sich das alles schön runter zu rechnen oder andere Wege findet weniger oder halt garnix zu zahlen.


    Und, dies zu meinen Vorschreibern... ich bin mir sehr sicher, dass es da auf beiden Seiten Exemplare von gibt!


    Ich drücke Dir, TS, auf jeden Fall fest die Daumen!!!

  • Wir haben doch alle hier genügend Beispiele dass wenn ER/SIE nicht will, dann sieht man doch gar nichts vom Geld. Aber wer von euch benutzt das Geld um sich selbst anzukleiden oder auszugehen???????????? UV hat mir ermöglicht die Kinder jährlich anzukleiden, die Schulsachen und Ausflüge zu bezahlen. Da arbeitet man wie verrückt und kann sich selbst nichts leisten weil alles für das Kind draufgeht und kriegt dann noch Kommentare in der Art. Sie verdienen doch genug. Also was über Hartz IV ist, ist nun mal Geld dass man nicht braucht. So das Gesetzt.


    Wenn man wirklich darüber nachdenkt, könnte doch der Elternteil (will ja nun hier niemand diskriminieren) bei dem das Kind nicht lebt und der es nicht einsieht KU zu bezahlen, auch noch Ärger machen, wenn er das Kind abholt z.B. im Winter/Schnee und es hat keine adäquate Schuhe an den Füße.


    Was Gutachten betrifft, würde ich sagen, dass genauso wie JA, es Begutachter gibt die ihre Sache ernst nehmen und andere wiederum die ein Stempel druntermachen. Hab mal eine Reportage gesehen wo eine Frau.. ich glaube Mann und Kind verloren hat und vom Unfall gehandicapt war (weiss leider nicht mehr wie es war), auf jeden Fall war die Frau ein Wrack und definitiv nicht in der Lage zu arbeiten. Gutachter hat dies allerdings anders gesehen.

  • Hallo,


    was geht da in einem vor, wenn man für seine eigenen Kinder keinen Unterhalt bezahlen will???


    Es sind doch auch Ihre Kinder, die versorgt und betreut werden müssen.


    Kann eine Mutter wirklich alles egal sein?


    LG
    Andi

  • Hi,

    Kann eine Mutter wirklich alles egal sein?

    Ja, wenn sie die Elternebene- nicht von der Paarebene trennen können !! (gilt natürlich für beide Seiten ! )
    Da gönnt der andere dem anderen nicht das Schwarze unter dem Fingernagel, UND das Kind wird "vergessen".


    @TS für den Unterhaltspflichtigen kann es da durchaus eng werden. Deine Argumentation muß auch beinhalten, ob die Krankheit nur vorübergehend ist.
    Wenn nötig, kannst du bis vors OLG gehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo babbeldeckel,


    danke für deine guten Beiträge.



    Meine Anwältin hat mir heute erklärt,dass der Richter ein Gutachten ( die gegenseite hat es beantragt) einhohlen muss.


    Sonst bekommt er von OLG einen Rüffel.


    Bis das Gutachten erstellt ist , kann es 6 Monaten dauern.


    Wenn wir nicht den Mindestunterhalt für die drei Kinder bekommen gehen wir auf jeden Fall vor das OLG.


    Wir stellen jetzt einen Eilantrag auf zahlung des Unterhaltes bis das Gutachten fertig ist.




    LG


    Andi

  • das ding wird aber sein, das sie nix zahlen kann wenn sie nicht arbeitet u. von alg2 lebt oder in diesem niveau. da hilft auch kein eilantrag, denn sie ist dann sicher nicht leistungsfähig.

  • Hi,


    das

    das
    ding wird aber sein, das sie nix zahlen kann wenn sie nicht arbeitet u.
    von alg2 lebt oder in diesem niveau. da hilft auch kein eilantrag, denn
    sie ist dann sicher nicht leistungsfähig.

    kann ja nicht sein.


    DENN

    Meine RA kann aber beweisen, dass Sie ein monatliches Einkommen von ca. 1900,00 € hat.


    Somit wäre meine EX leistungsfähig den Mindestunterhalt für die drei Kinder zu bezahlen.


    Jetzt kommt aber eine neue Variante meiner Ex ins Spiel.
    Sie ist auf einmal aus phychischen Gründen ( Schlafstörungen, nervöse Zustände, Unkonzentrierthei...)
    nicht mehr in der lage vollzeit zu Arbeiten.

    Nochmal ...
    Wenn beweisbar EX ein Einkommen von 1900 hat/hatte, so ist das so. Nun hat der Richter ein GA angeordnet, um zu prüüfen wie krank die U-pflichtige ist.
    bei den o.g. Krankheiten gehe ich davon aus, dass diese vorübergehend sind .... KM hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit....
    Der Richter, wenn er so wie bei Männer urteilt, und die Krankheit so ansieht wird KM unterstellen, dass die 1900 machbar sind, und schätzungsweise einen
    Vergleich vorschlagen.
    Andy ... mein Tip....NIE ein Vergleich in Unterhaltssachen....denn diese sind schwerer anfechtbar ;)


    Ein ähnlich gelagerter Fall, den ich persönlich kenne;
    U-pflichtiger war depressiv(per GA bewiesen) durch Trennung. Schraubte seine Stundenzahl runter auf 25 Std/Woche. OLG -FFm verknackte diesen auf seine volle
    Leistungsfähigkeit. Sprich das Gehalt wurde auf 40 h hochgerechnet(Einkommensfiktion), und daraus der KU berechnet.
    Auf die Frage von ihm, das er ja gar nicht soviel Geld hätte....Richter dann "...gehen sie Zeitung austragen um ihr Auskommen zu sichern".


    Ich gebe aber zu, es war ein Mann :bldgt: ....aber schon aus rein sportlichen Gründen, sollte man dies durchfechten :D ...mal abgesehen das es den Kids zusteht.
    Vlt. bleibt ja bei den "alten" Richtern was hängen :brille


    Gruß
    babbeddeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    meine EX Frau arbeitet weiterhin.


    Sie will aber durch das Gutachten erreichen, dass Sie nicht vollzeit Arbeiten kann.


    Dadurch muss Sie dann keinen oder sehr wenig Untaerhalt bezahlen.



    LG Andi