Frage zur ALG1

  • Guten morgen,


    ich habe eine Frage.


    13.01.03 – 15.02.08 habe ich als Bürokauffrau gearbeitet.


    Ab dem 16.02.08 habe ich ALG 1 bekommen.


    10.03.08 – 30.09.08 ging ich zur Weiterbildung bekamm aber immer noch ALG1


    01.10.08 – 01.01.09 war ich offziel arbeitslos.


    Seit dem 02.01.09 arbeite ich wieder, mein Vertrag wurde letzte Woche bis zum 31.12.09 verlängert :D .


    Habe ich zum 01.01.10 recht auf ALG1? Da ich ja kein ganzes Jahr gearbeitet habe :wand .


    Grüße + Danke

    Die Zeit heilt keinen Wunden, man gewöhnt sich nur an den Schmerzen.

  • lief der vertrag nicht ab dem 1.1.?


    edith sacht mir grad, dass es darauf gar nicht ankommt, da das jahr beschäftigung innerhalb der letzten drei jahre erfüllt sein muss und es kein zusammenhängender zeitraum sein muss.

  • Morgen!


    Ich kann noch nicht rechnen, mach es bitte selber ;) :


    Du hast Anspruch auf ALGI wenn du bei Antragstellung innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate Beiträge gezahlt hast, oder wenn dein Anspruch aus den letzten 6 Jahren noch nicht erschöpft ist (siehe letzter Bewilligungsbescheid)..



    Volker