MEINE Einkommensverhältnisse offenlegen?

  • Hallo Ihr lieben Erfahrenen,


    hab da schon wieder eine Frage, habe natürlich auch schon meine Anwältin angeschrieben, aber die liest das natürlich heute nicht mehr...


    Nachdem meine Anwältin meinen Mann zur Zahlung von Kindesunterhalt und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse aufgefordert hat, kam nun von der "Gegenseite" ein Schreiben, dass ich ebenfalls meine Einkommensverhältnisse offenzulegen habe. Ist mein Einkommen nicht völlig unrelevant für den Kindesunterhalt? Davon abgesehen, dass ich gut 1000,00 Euro netto weniger verdiene als er, hat doch mein Einkommen gar nchts mit seiner Unterhaltsverpflichtung zu tun, oder sehe ich das falsch? Ich habe alle drei Kinder permanent bei mir, er hat sie in einem halben Jahr genau einmal übers Wochenende geholt...


    Wäre dankbar über Tipps und Meinungen.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Kindesunterhalt ist völlig unabhängig von dem, was Du verdienst, das siehst Du schon richtig.

  • Der Gegenanwalt kann eigentlich schreiben was er will, er kann auch fordern was er will - aber eine Verpflichtung dürfte hier kaum bestehen (außer wenn die Betreuende ein sehr viel höheres Einkommen hat als der Zahlungspflichtige). Zumindest mal nicht beim Kindesunterhalt. Um welchen Unterhalt geht's denn? Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt?

  • Um welchen Unterhalt geht's denn? Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt?



    Nachdem meine Anwältin meinen Mann zur Zahlung von Kindesunterhalt und Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse aufgefordert hat

    Einmal editiert, zuletzt von Pritzi ()

  • Hallo :wink


    Es geht hier nur rein um den Kindesunterhalt. Er hat bisher noch keinen Cent bezahlt und verweigert auch die Offenlegung seines Einkommens. Darum habe ich jetzt auch für die Kleine (5) Unterhaltsvorschuss beantragt, die beiden Großen sind über 12, da gibts keinen mehr. Ich habe mir sofort eine Arbeitsstelle gesucht, als klar war, dass wir uns trennen würden (und auch das Glück gehabt eine zu finden), damit er für mich nichts zahlen muss. Ich wollte niemals finanziell von ihm abhängig sein. Und zur Ermittlung des Kindesunterhaltes ist ja meines Wissens ganz und gar unrelevant, was ich verdiene.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Es ist unrelevant, was du verdienst. Lehn dich zurück, wart auf deine Anwältin und mach dir darüber keinen Kopf.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Ich wollte es nochmal genau wissen, deshalb die Frage. Kann ja sein, dass hier etwas vermischt wurde. :lach


    Es ist so: Die Gegenseite kann durchaus dazu auffordern, das eigene Einkommen offen zu legen. Wenn das Jugendamt die Unterhaltssachen regelt, reicht es normalerweise, denen die Zahl verschämt in's Ohr zu flüstern.


    Es gibt Urteile, da wurden unterhaltspflichtige Eltern von der Unterhaltspflicht befreit, weil es für sie eine unbillige Härte gewesen wäre. Wenn z.B. das Betreuungselternteil 5 oder 10 mal so viel verdient und der Unterhaltspflichtige durch die Zahlungen womöglich nicht mehr dazu in der Lage wäre, den Umgang wahrzunehmen.


    Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Taktik handelt, die zwar durchaus rechtens sein kann, aber hier nur die eigene Auskunft verzögern soll.


    Warte mal ab, was der Anwalt dazu zu sagen hat.

  • Hey


    Ist mein Einkommen nicht völlig unrelevant für den Kindesunterhalt?


    Ist es!!


    Es ist so: Die Gegenseite kann durchaus dazu auffordern, das eigene Einkommen offen zu legen. Wenn das Jugendamt die Unterhaltssachen regelt, reicht es normalerweise, denen die Zahl verschämt in's Ohr zu flüstern.


    Die Gegenseite kan dazu auffordern, hat aber keinerlei rechtlichen Anspruchg auf die Offenlegung...


    Und auch das JA hat kein Anrecht auf die Offenelgung des Einkommens des betreuenden Elternteils.


    Es gibt Urteile, da wurden unterhaltspflichtige Eltern von der Unterhaltspflicht befreit, weil es für sie eine unbillige Härte gewesen wäre. Wenn z.B. das Betreuungselternteil 5 oder 10 mal so viel verdient und der Unterhaltspflichtige durch die Zahlungen womöglich nicht mehr dazu in der Lage wäre, den Umgang wahrzunehmen.


    U das ist eher nicht die Regel...sondern eher die Ausnahme..


    Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Taktik handelt, die zwar durchaus rechtens sein kann, aber hier nur die eigene Auskunft verzögern soll.


    Und was soll nun an der Taktik rechtens sein?..Er hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Offenlegung..




    Zitat

    aber eine Verpflichtung dürfte hier kaum bestehen (außer wenn die Betreuende ein sehr viel höheres Einkommen hat als der Zahlungspflichtige). Zumindest mal nicht beim Kindesunterhalt.


    ..irgendwie wiedersprichst du dir aber ständig selber jetzt ..oder nicht?! :brille



    Er ist verpflichte seine Einkünfte offen zu legen, umgekehrt besteh keinerlei Rechtsanspruch.


    Sollte die seltene Konstellation bestehen, das der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen haben, u mit deutlich ist nicht doppelt so hohes Einkommen gemeint ..dann kann das schon relevant sein, aber dann würde er das so schon wissen u nachweisen können, das kommt aber eher sehr selten vor..



    Gruß


    Jens

  • Also er hat auch nach Abzug des Kindesunterhaltes noch genug zum Leben, mehr als mancher als Familieneinkommen hat... er muss weder am Hungertuch nagen noch aus finanziellen Gründen auf den Umgang verzichten - naja, den nimmt er ohnehin nicht wirklich wahr. Also warte ich dann erst mal ab, was meine Anwältin antwortet. So lange ich keinen Anspruch auf Unterhalt von ihm stelle, ist es also wirklich nicht relevant. Seltsam nur, dass die Anwälte so tun, als sei es relevant, die müssten es ja eigentlich wissen.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Jens, der Haarespalter und am-Besten-Wisser. :lach


    Extra für Dich nochmal: Es zu fordern ist rechtens. Eigentlich kann man ja fast alles fordern, solange das Wasser auch weiterhin brav die Isar runterfließt. Ob diese Auskunft allerdings gegeben werden muss, hängt davon ab, ob


    a. der Vater durch die Zahlung am Hungertuch nagt und die Mama sich trotzdem zwei Porsches leisten kann
    b. zusätzlich womöglich noch der Umgang gefährdet werden könnte


    Das Jugendamt hat in vielerlei Hinsicht Anspruch auf Offenlegung des Einkommens - und ich persönlich hatte sowieso kein Problem, diese Zahl zu flüstern.



    U das ist eher nicht die Regel...sondern eher die Ausnahme..


    Was nichts dran ändert, dass es diese Urteile gibt - also in bestimmten Fällen eine Verpflichtung, das Einkommen offen zu legen.


    Nur mal ganz biestig am Rande: "Sollte die seltene Konstellation bestehen, das der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen haben, u mit deutlich ist nicht doppelt so hohes Einkommen gemeint ..dann kann das schon relevant sein, aber dann würde er das so schon wissen u nachweisen können, das kommt aber eher sehr selten vor.."


    Ja woher soll er das denn wissen und wie soll er es nachweisen? Zur Bank gehen und meinen Kontoauszug holen? :lach


    Einhorn, mach Dir keine Sorgen. Er will Zeit gewinnen und kämpft um des Kämpfens willen. Er und sein Anwalt können ganz viel fordern, Deine Anwältin wird die beiden dann schon in ihre Schranken weisen.

  • Danke, ihr habt mich nun doch etwas beruhigt. Naja, selbst wenn es irgendwie verrechnet werden würde, was ja aber nicht der Fall ist, kann es ja nicht sein, dass er vom KU befreit werden kann, nur weil ich "dumm genug" war, mir eine Fast-Vollzeitstelle zu suchen. Dadurch habe ich natürlich für die Kleine auch Betreuungskosten von 200,00 Euro für die KiTa (wenn er seinen KU zahlen würde sogar 270,00 und später für den Hort 290,00). Und wir haben momentan zu viert ca. 200,00 Euro zum Leben übrig nachdem alle festen Kosten ab sind, das ist schon sehr hart teilweise.


    Puh, ich geh jetzt schlafen, ich bin völlig platt.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hallo,


    ich war gerade heute auch wg. dem Unterhalt bei einer Rechtsberatung beim VAMV.
    Also der Kindesunterhalt hat in diesem Fall nichts mit dem zu tun, was du verdienst (da du ja monatlich keine Millionen verdienst).
    Selbst Rücklagen dürfen damit nicht verrechnet werden, da es ums Kind geht, und nicht um dich und somit deine Ersparnisse.


    Zu den Betreuungskosten für die Kita: Wenn euch monatlich wirklich so wenig bleibt, kannst du übrigens versuchen, dass er die Hälfte zahlen muss (vom Betrag der monatl. Kitakosten OHNE Essensgeld - fürs Essensgeld muss man das Kindergeld verrechnen).
    Ansonsten kannst du auch einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt stellen. Die übernehmen in manchen Fällen dann auch sogar den kompletten Betrag (also auch ohne das Essensgeld).
    Kannst du ja auch beides morgen nochmal bei der Anwältin nachfragen.


    LG
    mila

  • Hallo Mila,


    danke für Deinen Hinweis. Wenn mein Noch-Mann seinen Kindesunterhalt bezahlen würde, wäre das alles kein Problem mehr, nach der DT müsste er für die drei Kids 990,00 Euro zahlen (schon mit dem halben KiG verrechnet), somit hätten wir wirklich mehr als genug zum Leben, auch mit den höheren Betreuungskosten dann (denn die sind einkommensabhängig) und er hätte auch selbst noch einen anständigen Betrag für sich alleine, zumal er zusätzlich noch einiges an Reisespesen bekommt jeden Monat, da er geschäftlich viel unterwegs ist. Für mich selbst wollte ich nie etwas von ihm, habe mir ja wie gesagt sofort Arbeit gesucht, eben damit ich keine Ansprüche an ihn stellen brauche.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Jens, der Haarespalter und am-Besten-Wisser.


    Deine ach so schlauen Sprüche machen deine Aussagen auch nicht richtiger.. :lgh


    Etwas rechtens zu fordern heißt ein Recht darauf zu haben, fragt sich nur auf was du das hier ableiten möchtrst..


    Es ist NICHT rechtens...nicht alles was ich meine tun zu müssen u zu wollen u nach meinem persönlichen empfinden rechtens ist, ist auch wirklioch rechtens..



    Und auch das JA hat kein Anspruch oder gar Recht auf die Offenlegung ihres Einkommens, auch wenn auch du der Meinung bist, das ein JA eine ganz besoders wichtige Behörde mit sehr vielen u wichtigen Rechten ist..


    Bei Kigabeiträgen, kann es um eine Offenlegung des Einkommens gehen, aber sicher nicht bei der Frage um KU. Man sollte da nicht alles miteinander vermischen..Ob du da nun ein oder kein Problem mt der Offenlegung hast ist dabei auch relativ irrelevant...



    Zitat

    Was nichts dran ändert, dass es diese Urteile gibt - also in bestimmten Fällen eine Verpflichtung, das Einkommen offen zu legen.


    Ja u diese Fälle kann man wohl eher an beiden Händen abzählen..u so in etwa wird man die Gegenseite wohl kennen, u der Ex wird ja wissen ob er mit Heidi Klum oder sonst wem verheiratet war oder nicht..ansonste wird diese Konstellation eher nicht auftreten..



    Zitat

    Er und sein Anwalt können ganz viel fordern, Deine Anwältin wird die beiden dann schon in ihre Schranken weisen.


    Ja warum das denn nun, er hat doch laut dir ein Rech auf diese Auskunft.. :Hm :Hm



    Und der Schlaue spruch mit dem Wasser, war das nicht eigentlich der Rhein?? .. aber gut, die Bayern kochen ja immer ihr eigenes Süppchen..äh Wässerchen :lgh :rolleyes2:



    Tja, auser Spesen nix gewesen...