ARGE und urlaub


  • Hallo, grüss Dich!
    Also, die ARGE muss Dir leider keinen Urlaub gewähren, sie tun es in der Regel aber doch.
    Die Kinder sollen ja auch Urlaub erleben können/dürfen.
    Es sind drei Wochen pro Jahr.
    INCLUSIVE der Wochenenden.
    Vielleicht kannst Du den Urlaub irgendwie anders legen und halt während der Wochenenden daheim sein.
    Und bitte bitte lasse Dich nicht 3 oder 4 Wochen lang krankschreiben.
    Die schicken Dich dann zur Amtsärztin und kriegen dann alle Deine Diagnosen mitgeteilt.
    Also die haben uns ganz schön unter der Fuchtel.
    Ach ja, nicht verbrauchten Urlaub kannst Du nicht ins nächste Jahr rüberschieben.
    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
    Liebe Grüße,
    Jupiler

  • lebe mit sohn-jetzt 8-allein,hab gestern urlaub beantragt,also doch 3 wochen bekommen ohne Zikerei.


    und:da ich zwei mal in kurzen abstand krank wurde,laden die mich ein und drückten mir formulare


    zum ausfüllen..amtsarzt,renten antrag usw.


    gestern wurde das ganze von die managerin vor meine augen das ganze zerießen"Formulare".sie meinte wenn


    ich von urlaub zurück komme,werden wir noch zum termin unterhalten.also was erwartet mich weiss ich nöx.


    falls ich von euch hier etwas höre was natürlich hilft??wer weiss.


    :thanks:

  • Hey


    Urlaub, in dem Sinne wie es einem Arbeitnehmer zusteht gibt es beim ALG2 nicht.


    Das ganze nennt sich dann eigentlich Ortsabwesenheit. Die der ARGe mitgeteilt werden muß, u diese wiederum das genehmigen muß.
    Das wiederum ist bis zu 20 Tage (Werktagen meine ich waren es) im Jahr möglich.



    Aber nurzusammen, irgednwie gehts doch jetzt um zwei Dinge?!


    Einmal um Urlaub/Ortsabwesenheit und einmal um Krankheit.


    Da muß doch schon mehr gelaufen sein. Wenn man zweimal kurz hintereinander mal krank ist, wird nicht gleich ein Gutachten erstellt, u Anträge, bzw. Formulare/Fragebögen dafür rasugegeben.


    Und wenn doch, dann wird es sich doch um eine entsprechende Erkrankung handeln, bei der die Möglichkeit besteht, das eine Erwerbsunfähigkeit besteht.



    Also um das genau jetzt was dazu zu sagen, müßtest du schon ein wenig konkreter werden.


    Gruß
    Jens

  • JensB2001 vielen dank,ich merke schon daß hier jemanden aus erfahrung spricht.also:



    da ich ausländer bin,konnte ich nach zwei jahren in deutschland leider nicht alles rund verstehen,


    aber auch nicht sprechen.


    wenn du als arbeitsnehmer einen arbeitsunfall hast,schickt mann dich natürlich nicht zum arbeitsamt


    um sich dort mit kündigung in der hand arbeitslos zu melden.leider ist díese mir passiert.



    hatte früher klaviere und flügel transportiert.ist klar keine einfache sache.während du im treppenhaus


    unter so ein ding mit gürteln am nacken stehst,dann liegst,die wirbelsäule kaput hast:



    der bruder von dieser arbeitgeber hatte einen massage praxis,dort wurde ich falsch behandelt


    und überhaupt ist ja die sache für orthopäde,was ich nicht wusste.dachte du wirst geholfen.


    nach versagen diese behandlung wurde ich von ein örthopäde zum anderen geschickt,schuh einlagen,


    elektro bäder,nacken auseinander unter wärme ziehen,mit bandagen-nacken schutz und am kreuz-


    und mit stöcke gelaufen.



    klar war das alles mit taxen zu erreichen,familie hatte darunter gelietten,sowie auch finanziell.


    jetzt will das arbeitsamt nicht damit zu tun haben.und ich finde kein ansprechpartner für das ganze.


    die kasse tut nichts,der idiot beim arbeitsamt früher ist nicht zu sprechen,weil er meine meinung nach


    mich aufklären müsste,dass für mein fall die genossenschaft zuständig ist.



    ich stelle mich nach vielen versuche zu recht stur,und melde mich bei meinem arzt der davon auch bescheid


    weiss.und das wann immer die manager mich bestellen,bekommen sie krankenschein.


    Darum wollen sie mich zum amtsarzt schicken.



    ich glaube hier läuft in diesen fall etwas falsch,das wurde und weiterhin bis jetzt unter decken gehalten,


    aber um wem zu schonen?und was hat die kasse von eine rolle hier zu spielen?also die renten versischerung hat der fall aufgenommen,


    haben auch versprochen das ganze zu bearbeiten,weil ich der meinung bin:es sind verdammten 18 jahren schaden ersatz


    ansprüche. :thanks:

  • leider nein!!und ich stellte letztens die frage an meinem anwaltin:


    hatte damals der arbeitgeber durch sein blindes verhalten irgendwelche vorteile?


    Nein sagte sie,bin leider keibn sozial fach und kann nicht vieldarüber informieren.


    sein bruder war damals der behandelde arzt von die bekannteste tennis spielerin Deutschlad St.Graf.



    ich wünscé mir natürlich klare antworten,diese hat aber bis jetzt keiner,ausser das versprechen


    der rentenversischerung letztens,diesen fall aufzuklären.sie brauchten auch von m,ir mein studien zeugnisse


    aus dem ausland,weil wie sie sagten da wurde helfen die leistung zu erhöhen?ict für mich auch neu.


    danke.

  • Hey


    Also ist schwer, aber ich versuch mal kurz zusammen zu fassen.


    Du nist gekündigt worden, weil du krank geworden bist.


    Erkrankung, kommt von der schweren körperlichen Arbeit.


    Die Erkrankung ist eine orthopädische, bzw. einfach gesagt, die Wirbesäule hat was abbekommen.
    Wurde gar erst noch falsch behandelt u warst dann in richtiger Behandlung.


    U ich vermute mal das bleibende "Schäden" vorhanden sind.


    Keiner will so richtig zuständig sein, was aber geklärt werden müßte, entweder die Berufsgenossenschaft, oder Rentenversicherung. Geklärt werden müßte auch ob es sich um einen berufsbedingte Erkrankung handelt u wie sehr du eingeschräkt bist, oder gar erwerbsunfähig bist.



    Darum wollen sie mich zum amtsarzt schicken.


    Na ich gehe mal davon aus, weil man darüber letztendlich klären will, ob du erwerbsunfähig bist.


    Unbedingt schlecht ist das nicht, wenn so ein Gutachten bekommst.


    Sprich vorab mit deinen Ärzten u besorge dir Arztberichte.


    Hast du auch schon daran gedacht, die Erkrankung, evtl. als Behinderung anerkennen zu lassen, denn so wie es klingt, scheinst du körperlich schon recht eingeschränkt zu sein.


    Ich hoff das ich dir schon ein kleine Stück helfen konnte.


    Gruß
    Jens

  • Die Rentenversicherung ermittelt deinen Lebenslauf für eine event. Rente, mit einem Arbeitsunfall hat das aber nicht zu tun.
    Hast du damals bei der ärztlichen Untersuchung angegeben, dass es sich um einen Unfall bei der Arbeit gehandelt hat? Und warum bist du immer bei einem Orthopäden in Behandlung? Bei einem Arbeitsunfall musst du dich in ärztliche Behandlung eines Durchgangsarztes (Arzt der BG) begeben, ein Orthopäde darf grundsätzlich nicht zu Lasten der BG behandeln.

  • oh gott,wann immer ich daran denke schlagen die bilder mich um.


    konnte kein deutsch,verstanden habe ich nie was ein arzt gesagt hatte.der herr masseur


    hatte mich ca ein monat?dann nur orthopäden,und wegen ortswechsel auch neue ärzte.


    die versorgungsamt haben mich aufgefordert alle behandelnde ärzte aufzulisten:hat die krankenkassekasse die nicht?



    ich habe es trotzdem gemacht,und weil ich keine aufenthaltserlaubniss hatte,wurde der antrag auf behinderten


    ausweis abgelehnt.und das zwei mal.


    beschränkt bin ich nicht,laufen kann ich gut,leichte sport aktivitäten auch,aber 4 bis 5 kilo einkäufe


    bringen mich ins bett für längere zeit.schlimm ist wenn du bei jede bewegung etwas am kreuz merkst


    und denkst:ups ich werde ins rollstuhl landen.manchmal habe ich das gefühl ich will mein kopf


    aus mein körper haben von schmerzen,betäubung im beine,kreuz schmerzen in menge.


    :thanks: