Wer kennt sich mit Unterhalt aus?!

  • Zuerst mal Hallo an alle!!!!!!



    Nun habe ich meine Frage, die mir bisher keiner genau beantworten konnte.


    Mein Sohn ist jetzt 21 Monate alt und ich habe gleich nach der Geburt die Beistandsschaft beim JA beantragt. Auch UVG.


    Es dauerte fast ein halbes Jahr bis der Vater einen Vaterschaftsetst gemacht hat und dann wieder fast ein halbes Jahr bis er die Vaterschaft anerkannt hat. Ich bekomme nun seit dem ersten Lebenstag von meinem Kinder UVG in Höhe von 117Euro. Laut JA müsste ich oder würde ich 200Euro bekommen.


    Aber der Vater zahlt keinen Cent. Mir wurde gesagt, dass erst wenn der KV mind. 3 Monate regelmäßig bezahlt ich dann ab dem 4. Monat (wenn er weiterhin zahlt) diese 200Euro bekommen. Zahlt er dann wieder mal nicht bekomm ich wieder UVG.


    Eine Rechtspflegerin sagte mir, dass das so richtig ist und ich halt auf gut Glück wenn er zahlt mehr bekäme.


    Nun ist das wirklich so? Das wäre dann schon ziemlich gemein der Mutter gegenüber oder auch dem Vater je nach dem wer das Kind hat :wand Was kann ich tun, damit ich endlich das für mein Kind bekomme was mir zusteht? Ich weiss, dass der Vater eine gut bezahlte Arbeitsstelle hat, eine Ferienwohnung im Ausland usw. Finanziell ist es für ihn eigentlich machbar Unterhalt zu bezahlen, nur will er nicht. :kopf


    Deswegen bin ich nun für jede Hilfe dankbar!

  • Hi,

    Laut JA müsste ich oder würde ich 200Euro bekommen.

    Laut Düsseldorfer Tabelle sind die 200, per Einkommensstufe 1, richtig, die du(bzw. dein Kind) vom KV bekommt.
    Den UV muß der KV natürlich nachzahlen. Die Differenz zu den 200 bekommst du noch nachgezahlt.

    Mir wurde gesagt, dass erst wenn der KV mind. 3 Monate regelmäßig bezahlt ich dann ab dem 4. Monat (wenn er weiterhin zahlt) diese 200Euro bekommen.

    Das kapier ich nicht :crazy


    Hat das JA einen Titel erwirkt ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das wäre dann schon ziemlich gemein der Mutter gegenüber oder auch dem Vater je nach dem wer das Kind hat :wand


    Es WÄRE nicht nur, es ist leider so gemein, DEM KIND gegenüber :kopf


    Was kann ich tun, damit ich endlich das für mein Kind bekomme was mir zusteht? :kopf [/quote]


    Eigentlich gut ausgedrückt, aber es steht dem Kind zu, nicht Dir :nanana


    Ansonsten, erwirk einen Titel bzw. macht JA wohl sowieso und pfände ihn, va wenn er eigentlich zahlen KANN, aber nicht WILL!!! Hast ja eigentlich eine recht gute Ausgangssituation ;)

  • Du musst, wenn ich es richtig herauslese aus Deinem Schreiben, neben dem Unterhaltsvorschuß auch noch die Beistandschaft beantragen beim Jugendamt. Die werden dann versuchen, einen Titel zu erwirken, sodass Du das zustehende Geld bekommst. Zu prüfen wäre zusätzlich, ob Du Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast. Das geht nur über einen Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • also erst mal danke.


    die beistandschaft habe ich schon. nur leider ist es jedes mal das gleiche wenn ich beim JA anrufe. jetzt heisst es immer, da muss man halt warten.darum dacht ich mir ob man das nicht irgendwie beschleunigen kann.


    das mit dem regelmäßig bezahlen hab ich so gemeint, die dame sagte mir wenn er ein viertel jahr von sich aus bezahlt würde ich dann solange er dann auch weiter zahlt den "kompletten" unterhalt bekommen. (er muss es ans JA bezahlen und ich bekomme es von denen dann wieder) wenn er dann nach beispielsweise einem jahr wieder nix zahlt bekomme ich auch nur wieder UV.


    trotzdem vielen dank von euch für die auskunft :thanks:

  • Wenn er nicht zahlt, kann das Jugendamt/Beistandschaft einen Titel bei gericht erwirken. Damit kann dann eine Pfändung durchgezogen werden, klassisch eine Lohnpfändung. Der Arbeitgeber überweist dann monatlich an den Gerichtsvollzieher, der an Dich. Rührt das JA sich nicht, musst Du die Beistandschaft kündigen und einen Anwalt beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.