Doppelter Hauptwohnsitz fürs Kind?

  • Hallo,


    als ich mich von dem Vater meiner Tochter(8) getrennt habe (letzten Oktober) hat er mir die Unterschrift die ich zum Ummelden von Ihr gebraucht habe verweigert. Ich konnte sie also bei mir nicht anmelden. Nun bin ich wieder umgezogen (schöner,besser). Ich habe gehört das es die Möglichkeit gibt für Kinder einen Doppelhauptwohnsitz anzumelden. Bisher habe ich mir immer gesagt das es egal ist wo sie gemeldet ist da sie die meiste Zeit halt eh bei mir verbringt und ich Ihr so Sachen vor Gericht etc. ersparen möchte...aber ich habe so den Verdacht das der Kindsvater hinter meinem Rücken was ausheckt :schiel und aus Vorsichtsgründen möchte ich deshalb das sie auch bei mir gemeldet ist...hat da jemand Erfahrung? Habe nämlich auch gehört das die Meldestellen sich da oft schwertun? Ich war auch beim Anwalt und die hat mir geraten eine Eidesstattliche Erklärung zu verfassen hat sowas schon mal jemand gemacht...


    Grüße von Michaela

    Liebe Grüße


    Michaela



    ***nicht alles was man tut ist richtig und nicht alles was richtig ist tut man***

  • Schau das das Kind bei dir angemeldet wird auch wenn du vor Gericht musst denn da wo das Kind angemeldet ist *wohnt* es offiziell auch und das ist ungeschickt, wenn du das Kind bei dir behalten willst und Papa aber behauptet es sei die ganze Zeit bei ihm gewesen, schliesslich ist es ja bei ihm gemeldet.

  • Hey


    Und nach dem Meldegesetz kann es nur einen Hauptwohnsitz geben.


    Zweitwohnsitz ist möglich, aber das ist in der Situation nicht grad gut, weil einiges dann nicht, wie schon erwähnt, möglich ist..weil eben das Kind mit Hauptwohnsitz beim Vater gemeldet ist.


    Genau genommen, bist du der Meldepflicht für dein Kind nicht richtig nachgekommen, ist es denn überhaupt bei dir gemeldet?.. bedenke auch, das hier ein Bußgeld dir auferlegt werden könnte..also klär das umgehend...!


    Gruß
    Jens

  • Klar nach dem meldegesetzt musst Du eigentlich eine unterschrift des Vaters vorlegen zu einer Ummeldung,,,
    Aber : in der Praxis kann das auch anders gehen. Ich habe meine Tochter einfach auf mich gemeldet ! Habe im Einwohnermeldeamt der Gemeinde auf einem speziellen Vordruck versichert, daß das Kind bei mit lebt! Ummelden brauchte ich nicht, da wir an derselben Adresse wohnen wie vorher... Aber ich brauchte fürs Umleiten des Kindergeldes und die Beantragung der Steuerklasse 2 halt die bescheinigung , daß Kind in meinem Haushalt lebt... hat ohne jedes Problem hingehauen.


    Ich würde einfach versuchen Kind umzumelden ohne ihnen auf die Nase zu binden, daß ihr getrennt seid... Und ohne irgendwie nachzufragen. Bestimmt auftreten und es versuchen.


    Wie macht ihr denn das mit dem Kindergeld?? Das bekommt man nur wenn Kind auch bei einem Lebt bzw. gemeldet ist.... Ansonsten müsste man auch das melden - ist eine Orndungswirdigkeit das nicht zu tun....Und wie macht ihr es mit der Steuerklasse??? Geht eigentlich nur mit Umelden...

  • Ganz krass gesagt: Du verstösst nicht nur gegen das Meldegesetz sondern verschenkst auch Geld. Nicht nur Kindergeld, sondern dir steht auch die Steuerklasse II zu. Ist es möglich, das der KV dir deswegen die Unterschrift verweigert, weil er sowohl Kindergeld als auch den Steuervorteil für sich in Anspruch nimmt? Wenn er weiterhin die Unterschrift verweigert, und das Einwohnermeldeamt die tatsächlich einfordert (viele machen es nicht), geh zum JA. Die können da meines Wissens ersatzweise unterschreiben. Wie das genau vor sich geht, weiß ich nicht, aber da kann dir Jens sicher helfen.

    Liebe Grüsse
    Sabine


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Die können da meines Wissens ersatzweise unterschreiben. Wie das genau vor sich geht, weiß ich nicht, aber da kann dir Jens sicher helfen.


    Icke?! :frag


    Ne, aber das JA kann da nicht ersatzweise unterschreiben...(dat wäre ja noch schöner ;) .. sag ja die haben nich so viel "Macht" wie man immer behauptet) ..


    Wenn er die Unterschrift verweigert, heißt es ihn nochmal über einen RA dazu aufzufordern, oder eben über Gericht es einzuklagen..(im Moment fiele mir da kein anderer Weg sonst ein)
    U wenn auch das Einwohnermeldeamt das mitmachen sollte, ohne seine Unterschrift eine Ummeldung machen, so besteht ja dennoch die Gefahr, da der Vater ja jetzt schon seine Unterschrift verweigert, das er dagegen dann angeht.. (ist zwar dann für ihn komplizierter, aber Ärger kann das dann auch geben)


    Gruß
    Jens

  • Ich meine hier schon mehrfach gelesen zu haben, das es irgendwie über das JA (nötigenfalls auch im Eilverfahren) möglich ist, da gings wohl einmal um eine wichtige OP und ein anderes mal glaub um ne Schulanmeldung. Sorry Jens, dachte du wüsstest da was näheres.


    Was kann der Vater denn für Ärger machen? Schlimmstenfalls doch wohl dem Amt selbst, weil die nicht die Unterschrift eingefordert ... der Mutter aber doch dann wohl nicht? Die kommt ja eigentlich nur ihrer Pflicht nach, das Kind dort zu melden, wo es lebt. Das es ne Menge Ämter gibt, die das nicht genau prüfen, hat hier wohl schon ein Großteil der Leute erfahren (mich eingeschlossen, musste noch nie nachweisen, daß ich ASR hab). Ich erinnere mich an einen Thread vor einigen Monaten, wo die Mutter das Töchterlein nach dem Umgangswochenende nicht mehr zurückgebracht hat, es stattdessen umgemeldet und glaube sogar in der Schule angemeldet hatte ...
    Nachdem das ganze per JA/Eilentscheid des Gerichtes geklärt und die Kleine wieder wohlbehalten beim Vater war, hat dieser die Um- und Anmeldung rückgängig gemacht. So einfach wird das aber in diesem Fall eher nicht gehen, schätze ich mal.

    Liebe Grüsse
    Sabine


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Ich hatte in meiner Trennungsphase das gleiche Problem, und habe meine Große inzwischen um des lieben Friedens willen nur im Nebenwohnsitz angemeldet, aber auch dazu war seine Unterschrift notwendig... ich weiß nicht mehr , mit welchem Argument ich die bekommen habe, ich glaube im Tausch gegen meine für einen Reisepass oder so auf jeden Fall ging und geht ohne seine Unterschrift gar nichts...

  • Hey


    Ich meine hier schon mehrfach gelesen zu haben, das es irgendwie über das JA (nötigenfalls auch im Eilverfahren) möglich ist, da gings wohl einmal um eine wichtige OP und ein anderes mal glaub um ne Schulanmeldung. Sorry Jens, dachte du wüsstest da was näheres.


    Ich sag ja, wenn überhaupt über ein Gericht, nie übers JA, diese Möglichkeiten u Rechte hat ein JA absolut nicht, die können nicht rechtskräftig entgegen eines SR handeln, Enscheidungen egal über was treffen, oder gar irgendwas rechtsverbindlich anordnen (ausser bei Becheieden bezüglich finaziellen Hilfen, etc.), das JA ist eine Verwaltungsbehörde, keine judikative ;)
    Ja kann helfen, beraten, unterstützen, finazielle Hilfen gewähren, aber nichts rechtsverbindliche Anordnen.
    Somit auch nicht die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten für eine Ummeldung ersetzen!!


    Was kann der Vater denn für Ärger machen? Schlimmstenfalls doch wohl dem Amt selbst, weil die nicht die Unterschrift eingefordert ... der Mutter aber doch dann wohl nicht?


    ..naja, sie hält sich ja auch u.a. nicht dann an das GSR .. da könnte er schon auch....


    Gruß
    Jens

  • Sorry, hier komme ich nicht mit... :hae:
    Nach dem BMG (Bundesmeldegesetz) muß ich innerhalb von 2 Wochen anzeigen wo ich meinen Lebensmittelpunkt habe; wo mein Bett steht :sleep .
    Bei Trennung liegt es ja wohl in der Natur der Sache, daß ich aus der gem. Wohnung ausziehe. Dieser Umzug ist der Meldebehörde anzuzeigen und unterliegt nach meinem Rechtsempfinden nicht dem GSR, da hier zu billigende Gründe vorliegen, wenn du das ABR hast. Wenn die MB überhaupt eine Unterschrift benötigt, kann sie sie selber einfordern, dazu hast du ja schließlich keine Macht. Es liegt im Interesse der Länder und Kommunen den Wohnort zu kennen weil sich hieraus der Steuerschlüssel errechnet.
    Als die KM unseres (ehelichen) Kindes auszog, gab es für sie keine Probleme, obwohl sie eine Distanz von 200km geschaffen hatte, hier hätte ich nicht zu billigende Gründe angeben können. Das Einwohnermeldeamt interessiert sich für die Fakten: Wer wohnt wo? Irgendwo muß das Kind ja wohnen und in deinem Fall hat es den Lebensmittelpunkt :sleep doch bei dir....

  • Sage ich ja - ich hattte da keinerlei Probleme ! Musste halt nur versichern, daß Kind in meinem Haushalt lebt....

  • Hey


    Dieser Umzug ist der Meldebehörde anzuzeigen und unterliegt nach meinem Rechtsempfinden nicht dem GSR,


    Nö..für sie nicht *g :D


    Aber fürs Kind ist das relevant...


    da hier zu billigende Gründe vorliegen, wenn du das ABR hast.


    Sagte sie das sie das alleinige ABR hat?


    Bei GSR, haben erstmal beide das ABR..drum ja auch die Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigten.


    Ausserdem ist hier nicht nur das Meldegesetz (wobei jedes Land noch brav sein eigenes hat) heranzuziehen, sondern u.a. auch das BGB.


    Es gibt da nicht viel zu deuten, es müssen beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben.




    Wenn die MB überhaupt eine Unterschrift benötigt, kann sie sie selber einfordern, dazu hast du ja schließlich keine Macht.


    Is aber erst recht nicht Aufgabe der Meldebehörde, es ist eindeutig die Aufgabe des Meldenen diese Unterlagen bei zu bringen...!




    Und auch wenn einige es geschafft haben ohne Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten eine Ummeldung zu vollziehen, heißt das noch lange nicht das das so richtig ist!!


    U man sollte bedenken das der Vater hier schon sich gegen eine Ummeldung ausgesprochen hat..könnte also zu problemen führen, so oder so..also solte man lieber anstreben es entsprechend richtig zu regeln.


    Gruß
    Jens

  • ....deshalb sprach ich von "meinem Rechtsempfinden" :wand ....
    Oh, Deutschland, wenn du nicht grade schläfst :sleep , stehst du dir selbst im Weg :nawarte: .


    Ich weiß, war jetzt völlig unsachlich und total OT, heute ist schließlich Samstag, lasst und das Wetter genießen und manches bis Montag ruhen :-)


    Volker

  • Ich weiß, war jetzt völlig unsachlich und total OT, heute ist schließlich Samstag, lasst und das Wetter genießen


    Welches Wetter???? ..das das so groß als super schönes Wetter angekündigt wurde, u dann doch schon am Norgen nicht der Hit war u im laufe des Tages von zumindest: "..es istz ja wenigstens trocken .." ..in ".. u nu hol ich mir ne nassen Ar***... äh Hintern.." gewandelt hat? :motz: ..sch**ß Wetter -- *grummel

  • Liebe Leute,


    erst mal vielen Dank über die vielen Antworten und Fragen will mal versuchen etwas mehr Klarheit zu schaffen :-)


    also bei meinem Auszug wollte ich Anja bei mir melden (neue Whg.), logisch, doch die Meldebehörde wollte einen Dreizeiler vom KV das er Einverstanden ist. Da ich ausgezogen bin und die Trennung vollzogen habe ...hat er sich gefreut das ich ohne seine Unterschrift nichts machen kann. Wir waren beim JA/ Familienfürsorge und ich habe auch einen Betreuungsplan entworfen den auch das JA gesehen hat und der eingehalten wird! Er hat die Steuerklasse 2 und bekommt das Kindergeld (schon seit Geburt). Finanziell haben wir uns geeinigt. Und ich war am Donnerstag noch beim RA und der meinte ich soll es auf jeden Fall versuchen mit dem Doppelten Hauptwohnsitz da wir uns ja auch die Betreuung teilen und das mir das zusteht laut §11 BGB ? Aber wenn ich jetzt vor Gericht gehen würde um das alleinige ABR zu beantragen würde ich eine funktionierende Vereinbarung brechen und das sieht nach Unzuverlässigkeit aus...?Anja trägt den Nachnamen vom Vater (sowas blödes würde ich nie nie wieder tun!) Er hat sich zu meinem Leidwesen auch alle Unterlagen, Geburtsurkunde Sorgerechtsvereinbarung etc.pp "unter den Nagel gerissen" und ich hab Ihn jetzt mal vorsichtig gebeten diese zu bekommen weil die ja alle doppelt sind. Ich war auf jeden Fall viel zu nachsichtig Ihm gegenüber und habe viele Kompromisse geschlossen...seufz...aber ich wollte Anja zuliebe alles so friedlich wie möglich haben und vor Gericht gehe ich nur im absoluten Notfall also wir haben GSR und niemand von uns hat das alleinige ABR...ich will doch auch nur das meine Maus auch bei mir gemeldet ist weil sie doch auch zu mir gehört??? Ist das ein blöder Wunsch?


    LG


    Michaela

    Liebe Grüße


    Michaela



    ***nicht alles was man tut ist richtig und nicht alles was richtig ist tut man***

  • Das hört sich alles danach an, dass der Kindsvater damit argumentiert, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihm hat. Entsprechend bekommt er ja auch das Kindergeld ausgezahlt. Und dem hast Du anscheinend zugestimmt. Kindergeld geht zu dem, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bei dem das Kind wohnt, bei dem es gemeldet ist.


    Ggfls. jedoch kannst Du mit der Vereinbarung, in der ja auch der Aufenthalt des Kindes geregelt ist, bei der Meldebehörde aufschlagen und sagen: Kind ist mehrheitlich bei mir, hier Unterschrift des Vaters, der Mutter, des Jugendamtes. Also bitte ummelden.


    Ansonsten braucht es die Unterschrift des Vaters für eine Ummeldung. Du müsstest also einen richterlichen Beschluss herbeiführen. Alles andere sind halbgare Sachen. Und wenn es so laufen würde, quasi auf Zuruf, geht der KV auf sein Meldeamt und meldet wieder zurück? Ist nicht im Sinne des Erfinders.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Er hat die Steuerklasse 2

    Wenn das Kind bei dir lebt (und so hab ich das verstanden), hat er die zu Unrecht, gleiches gilt für den Bezug des Kindergeldes.


    Es ist schön, wenn man sich friedlich einigen kann, auch was die finanzielle Seite angeht. Ich persönlich würde für mich allerdings,
    zumindest was StKl und Kindergeld angeht, den amtlichen Weg bevorzugen. Weißt du, ob der KV übermorgen noch zahlungsfähig /zahlungswillig ist? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber dieses Geld zumindest wäre dir dann sicher ... Wenn ich mal die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage nehme, müsste er dann theoretisch ohnehin einen höheren Unterhalt für deine Tochter zahlen ... nämlich + hälftigem Kindergeld und + Steuervorteil (den, der dir durch die Lappen geht).


    Was genau heisst denn "wir teilen uns die Betreuung"? Habt ihr das
    Wechselmodell? In diesem Fall zieh ich meine obige Aussage zurück,
    zumindest was die Steuerklasse angeht. Ich geh mal davon aus, das er
    besser verdient als du, in dem Fall macht dieser (ohnehin geringe)
    Steuervorteile vielleicht ein paar Euro mehr aus.


    Ich lass mich eigentlich selten zu Spekulationen hinreissen, aber irgendwas ist da nicht ganz koscher und ich vermute stark, das die Verweigerung der Unterschrift zur Ummeldung einen finanziellen Hintergrund hat.

    Liebe Grüsse
    Sabine


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Hallo,


    noch mal zur derzeitigen Situation...am Samstag werde ich es auf dem Meldeamt versuchen mit der doppelten Hauptwohnsitzanmeldung für meine Tochter. Die RA hat mir geraten es auf jeden Fall zu versuchen und mich nicht abwimmeln zu lassen...da muss ich dann ganz tapfer sein :amok: ich soll mir wenn die SB das nicht machen wollen den Amtsvorsteher kommen lassen (wo krieg ich bloss ne Portion Selbstbewusstsein her?) und der Antrag soll dort auch jeden Fall angenommen werden! Wenn dann eine schriftliche Absage kommt kann ich Einspruch einlegen...es gibt wohl ein Urteil vom OLG Brandenburg welches einem Vater in dieser Hinsicht recht gegeben hat :-) also ich hab noch Hoffnung und wenn das funktioniert werde ich euch informieren weil das ja eine Info ist die sicher noch mehr Leute interessiert!!!


    Ich habe versucht mich zu "rüsten" ich habe eine eidesstattliche Erklärung aufgesetzt und unseren von der Familienfürsorge gesehenen und von uns abgesegneten Betreuungsplan (wurde sogar schriftlich festgehalten das wir damit einverstanden sind!" Drückt mir mal die Daumen das dass reicht!!!!


    Danke für eueren Zuspruch und Hilfestellungen :thanks:

    Liebe Grüße


    Michaela



    ***nicht alles was man tut ist richtig und nicht alles was richtig ist tut man***