Strafanzeige wegen Unterhaltspflichverletzung

  • Hallo,


    hab da mal die Frage, wer schon einmal eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gemacht hat. Mir wurde dies vom JA nahegelegt und ich habe dies heute bei der Polizei angezeigt.


    Der KV hat seit Sommer 2004 nie freiwillig Unterhalt gezahlt. Mal bekam ich durch eine Pfändung was, aber sonst immer nur UVG, obwohl er schon in der Lage gewesen wäre. Nach der letzten Pfändung im Jahr 2008 hat er sich gleich nach dem 2.mal kündigen lassen und kam dann dem JA gegenüber immer mit Ausreden (er wäre gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten und es wäre fraglich, ob er das je wieder könnte). Muß anmerken, daß er mittlerweile ein Alkoholproblem hat und deswegen in den letzten 4 Jahren bereits 3 Entziehungen gemacht hat.


    Da ich und vorallem mein Zwerg seit mehr als 2,5 Jahren allerdings keinen Kontakt zu ihm haben, fiel es mir schwer ihn an seine Unterhaltspflicht zu erinnern. Es lief bei uns immer übers JA, wo eine Beistandschaft besteht.


    Nun wurde er vor 6 Wochen mal wieder aufgefordert, seine Bewerbungsnachweise und Einkommensverhältnisse darzulegen, welches er bis heute nicht gemacht hat. Daraufhin sagte meine Bearbeiterin, ich müsse die Strafanzeige stellen (vom AA hat sie erfahren, das er ALG I bezieht und er somit auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist), damit die Unterhaltsrückstände nicht verwirkt werden. So und dies habe ich nun heute gemacht (ich will gar nicht wissen, wie er darauf reagiert.....,vielleicht erinnert er sich jetzt ganz schnell wieder an uns)


    Meine Frage ist nun, wer von euch schon einmal diesen Weg gegangen ist und welche Möglichkeiten sich dadurch ergeben.

  • Es ist mir schleierhaft warum das zuständige Jugendamt nicht bereits, ihm Rahmen ihrer Beistandschaft, eine Strafanzeige erstattet hat. Die rechtlichen Möglichkeiten sind durchaus vorhanden.


    Der Erfolg einer potenziellen Verurteilung lässt sich nicht messen, weil es fakisch "fast" keinen gibt.


    Zunächst muss dem Unterhaltpflichtigen ein Vorsatz ggfs. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Gelingt dieses, wird er i.d.R. zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, unter der Auflage künftig seinen Verpflichtungen nachzugehen. Macht er es nicht, muss er mit einem Bewährungswiderruf rechnen. Während der Haft fließt entsprechend auch kein Unterhalt. Im Anschluss wird die Aufnahme einer Arbeitsstelle ebenfalls erschwert, weil der Unterhaltspflichtige u.U. vorbestraft ist (Strafmaß)!


    Im Ergebniss ist als nicht mit zügigen Zahlungen zu rechnen.

  • Hallo,


    ich habe meinen EX-Mann im Dez. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angezeigt, in der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe mit dementsprechenden Auflagen, die ihn zur Unterhaltszahlung bewegen würden. Im Februar wurde er zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er bekam keinerlei Auflagen von wegen seine Teilzeitstelle wieder in eine Vollteitstelle umzuwandeln oder ähnliches. Das hat er nämlich gemacht, um nicht mehr als 800,00 Selbstbehalt zu verdienen.
    Ich habe auch persönlich mit dem Staatsanwalt deswegen telefoniert. Für den Richter war bewiesen, dass er eine Straftat begangen hat u. dementsprechend wurde er verurteilt. Zum Arbeiten könne man schließlich niemanden zwingen, war die Aussage des Statsanwaltes. UInd nach den 6 Monaten könne ich ihn ja wieder anzeigen, toll was.
    LG flomo

  • Hi,


    Flomo sehr ungewöhnliche Entscheidung des Richters, daß er ohne Bewährung -beim ersten Mal- so geurteilt hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,


    Flomo sehr ungewöhnliche Entscheidung des Richters, daß er ohne Bewährung -beim ersten Mal- so geurteilt hat.


    Gruß
    babbedeckel


    Nein, es gibt ganz besondere Phänomene, die dem Richter ins Gesicht sagen, das man keinen Bock hat zu zahlen und es auch nie machen wird.


    Da bleibt einem Richter nicht viel übrig, allerdings ist ein Knastaufenthalt auch nicht der Weg zur Zielerreichung.

  • Na da kann ich mich ja auf etwas gefaßt machen. Bis vor 3 Wochen wußte ich gar nicht, daß es diese Möglichkeit überhaupt gibt, ja und warum das JA das nicht selbst gemacht hat, keine Ahnung.


    Ich hoffe wirklich, daß hier anders entschieden wird, denn es ist richtig, daß eine Arbeitsaufnahme bei einer evtl. Haftstrafe sehr schwierig ist und ich dann evtl. nie einen Knopf sehe. Aber eigentlich habe ich so gehandelt, um ihn darauf aufmerksam zu machen, daß das Geld ja für den Kleinen ist.

  • Hi babbedeckel,


    ich weiß, aber mein Ex hat bei seiner Aussage bei der Polizei schon betont, dass er keinen Unterhalt zahlen wird, dass er lieber ins Gefängnis geht. Und das hat er sicherlich auch vor Gericht wiederholt. Meine RA sagte auch ,es sei ungewöhnlich, dass ich bei der Gerichtsverhandlung nicht als Zeugin geladen wurde. Bisher hatte doch immer noch ein kleines Fünkchen Hoffnung Unterhalt für die Kids zu bekommen, aber das kann ich nun vergessen.


    Gruß flomo

  • Es kann aber auch ganz anders laufen: Bei meinem eigenen Vater kam es nach der ziggsten Klage zu einer halbjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Und in dieser zeit hat er zumindest einen Teil seiner Unterhaltszahlungen erfüllt. Damit war wenigstens ein Teilerfolg erzielt. Nachdem die Bewährungszeit abgelaufen war, war aber wieder alles beim alten. :(


  • Nein, es gibt ganz besondere Phänomene, die dem Richter ins Gesicht sagen, das man keinen Bock hat zu zahlen und es auch nie machen wird.


    Da bleibt einem Richter nicht viel übrig,

    Stimmt! ...so blöd kann mann doch nicht sein... :kopf

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • ich kenne diesen stress seit 2jahren bekomm ich jetz schon unterhalt und nix passiert hab strafanzeige im juni gestellt und nix passiert er geht fett schwarz arbeiten und sagt beim richter er hätte kein geld ,,,,er macht ein dj in der eifel und umgebung is das nich traurig und wir stehen da mit hartz4 und uvg was angerechnet wird ...klasse gesetzte wenn er kein geld hat hat er keins ist mir gesagt worden !! :wand :angry