Weiß jemand von Euch zufällig, in welcher FOrm eine Verzichtserklärung gefertig werden muß, wenn beide geschiedenen (Ex-)Ehegatten auf Unterhalt vom anderen verzichten wollen ?
Mein "Ex" hat mir zugesichert, daß er ab dem Zeitpunkt, ab dem ich wieder arbeiten gehe und somit seinen (theoretischen) Unterhalt nicht mehr bekommen werde, ebenfalls auf jedwede Unterhaltsansprüche mir gegenüber (er ist momentan immer noch arbeitslos - daher könnte er evtl. Unterhalt von mir erhalten, sobald ich arbeite) verzichten und er mir diesbezüglich auch eine schriftliche Erklärung unterschreiben wird.
Wir wollen gegenseitig darauf verzichten, damit keiner von uns beiden irgendwann eine böse Überraschung erleben wird und jeder für sich selbst finanziell verantwortlich ist.
Nur: welcher Form bedarf das ?
Reicht da ein daheim gefertigter, von beiden unterschriebener Wisch ?
Oder muß das im Beisein eines Anwaltes unterschrieben werden ?
Oder ist das Ganze nur hieb- und stichfest, wenn´s vom Familiengericht in einem Urteil verkündet wird ?