Landeszuschuss zum Urlaub am Bsp. RLP

  • Auch wer am Hungertuch nagt darf in Urlaub :strahlen
    Ich hab' hier mal was rausgekramt, ist allerdings schon 4Jahre alt, musste ich feststellen:



    Familienerholung - Landesförderung Reinland Pfalz


    Allgemeine Voraussetzungen
    Familien (Eltern, allein Erziehende, Pflegeeltern), die ihren Hauptwohnsitz
    in Rheinland-Pfalz haben, erhalten einen Zuschuss, wenn sie mit mindestens
    einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten,
    an der Erholungsmaßnahme teilnehmen. Der Zuschuss kann auch gewährt
    werden, wenn ein Elternteil aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit)
    an der Teilnahme verhindert ist. Förderfähig sind Angebote der
    Familienfreizeit und -erholung in Familienferienstätten oder anderen
    geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger, in familiengeeigneten
    Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz sowie in familiengeeigneten Winzer-
    und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.


    Zuschussleistungen


    Der allgemeine Zuschuss (Förderstufe A) beträgt 17,90 Euro
    pro Tag und Kind, 23,01 Euro für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.
    Bei besonders niedrigem Einkommen (Förderstufe B) erhalten außerdem
    auch die Eltern selbst einen Zuschuss in Höhe von 7,67 Euro pro Tag
    und Elternteil.


    Einkommensgrenzen


    Regelmäßiges Monatseinkommen der Familie (ohne Hinzurechnung
    von Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Pflegegeld und vergleichbare Leistungen
    für Pflegekinder, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
    sowie besondere Leistungen für Schwerbehinderte):


    Förderstufe A (Regelförderung):


    - 1.073,71 Euro für beide Eltern


    - 869,20 Euro für allein Erziehende


    - 306,78 Euro für jedes Kind der Familie.


    Förderstufe B (für Elternzuschuss bei besonders niedrigem
    Einkommen):


    - 818,07 Euro für beide Eltern


    - 613,55 Euro für allein Erziehende


    - 230,08 Euro für jedes Kind der Familie.


    Bei geringen Überschreitungen der Einkommensgrenze bis zu 10 %
    wird der Zuschuss trotzdem gewährt, dann allerdings gekürzt.
    Der Einkommensnachweis entfällt bei folgenden Leistungen: Laufende
    Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG und Arbeitslosenhilfe.


    Geförderte Urlaubsdauer


    Mindestens 5 Tage, höchstens 21 Tage; An- und Abreisetag gelten
    als ein Tag. Im Übrigen gilt die Regel, dass innerhalb von zwei Kalenderjahren
    maximal 21 Tage gefördert werden können.


    Zuständige Stellen und Antragsverfahren


    Der Antrag auf Familienzuschuss ist beim Träger der Erholungsmaßnahme
    oder bei der Familienferienstätte selbst zu stellen. In jedem Fall
    wird der Zuschussantrag weitergeleitet an das für die Bewilligung
    zuständige


    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt
    -,


    Rheinallee 97-101, 55118 Mainz,


    Tel: (0 63 41) 2 62 67.



    Nachfragen kost ja nix, auch andere Bundesländer (nicht alle!) haben Mittel zur verfügung.
    Ja, ja ich denke gerne an Urlaub :drink :sonne :essen 8) ....
    Vielleicht hat jemand was aktuelleres?


    Volker

  • Ich habe mal diesen Thread rausgesucht.
    Ich möchte meine Erfahrungen teilen, die ich die nächste Zeit mit dem Thema machen werde.


    Ich habe 5 Tage ins Auge gefasst, in einer DJH im Sommer. Gebucht habe ich schon, stornieren könnte ich jederzeit.
    Nun habe ich den Antrag abgeschickt um diese Förderung zu erhalten.
    Ich gehe davon aus, dass ich den Zuschuss bekomme.
    Und genau dies möchte ich hier weitergeben, was als nächstes passiert usw. Das betreffende Bundesland ist RLP.
    LG celin91

  • Also ich habe den Zuschuss vollkommen erhalten. Sogar den Elternzuschuss. Hätte ich nicht gedacht, da ich ja auch Bafög beziehe und nur aufstockend Alg2.


    Nun freuen wir uns auf ein paar Tage in einer DJH in RLP :thumbsup:


    Also für alle: Es lohnt sich!
    Wird aber nur in bestimmten Bundesländern gewährt.